Archiv – Fotoerlaubnis Deutschland
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Zum Fotografieren von Objekten auf dem Gebiet der Deutschen Bahn gibt es Regelungen, von denen einige hier aufgezählt sind:
Fotografiererlaubnis für Hobbyfotografen und -filmer (Stand 01.03.07)
Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen „dem allgemeinen Verkehrgebrauch“ dienenden Anlagen (der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern und Blitzanlagen ist nicht erlaubt.
Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlte Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden.
Diese Regelung gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die ihre Aufnahmen nicht kommerziell auf eigener Homepage ins Internet einstellen.
Für Hobbyfoto- und Filmaufnahmen vom Führerstand der Triebfahrzeuge ist eine Mitfahrgenehmigung sowie die Betreuung durch eine maschinentechnische Aufsichtskraft erforderlich. Die diesbezügliche Organisation erfolgt durch den Unternehmensbereich Personenverkehr entsprechend Verfügbarkeit und unter Erhebung der Kosten für den Betreuer.
Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht gestattet.
Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt.
Fotografiererlaubnis für kommerzielle Zwecke
Für kommerzielle Zwecke (Bildagenturen, Werbung) wird in vielen Fällen eine Lizenzgebühr verlangt. So ist der ICE nach dem Geschmacksmusterrecht geschützt. Es ist also nicht möglich, mit dem ICE-Motiv bedruckte Tassen ohne Erlaubnis in den Handel zu bringen.
Zur gewerbliche Benutzung wird in solchen Fällen empfohlen, eine vorherigere Genehmigung durch die Deutsche Bahn AG einzuholen.
Fotografiererlaubnis für journalistische Zwecke
Bei Fotos für journalistische Zwecke wird keine Gebühr erhoben.
Fotografierverbot in konzerninternen Unternehmen
Zum Schutz vor grundsätzlichen Gefährdungslagen wie Industrie- und Wirtschaftsspionage, Diebstahl, Sabotage, usw. ist in neuralgischen Bereichen der Deutschen Bahn die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen untersagt.
Die Festlegung der Verbotsbereiche ist in einer Konzernrichtlinie getroffen, hierzu gehören Netz- und Betriebszentralen, Rechenzentren, Anlagen des Bahnstromnetzes, Forschungszentren und die Werke.




