Europäische
Union
Parlament
stimmt Rechtsrahmen für intelligente Verkehrssysteme zu
Die Europäische Kommission begrüßt die Abstimmung des
Europäischen Parlaments vom 06.07.10 zugunsten eines neuen Rechtsrahmens
für intelligente Verkehrssysteme (IVS).
IVS können in erheblichem Maße dazu beitragen, den Verkehr
sauberer, sicherer und effizienter zu machen. Die angenommene Richtlinie
soll die europaweite Einführung innovativer Verkehrstechnologien
beschleunigen.
Der für Verkehr zuständige Vize-Präsident der Kommission
Siim Kallas erklärte hierzu: „Diese Richtlinie ist ein wichtiges
Instrument zur koordinierten Umsetzung intelligenter Verkehrssysteme in
Europa. Sie stellt einen großen Schritt in Richtung der Einführung
und Nutzung interoperabler und nahtloser IVS-Dienste dar und lässt
den Mitgliedstaaten gleichzeitig die Freiheit zu entscheiden, in welche
Systeme sie investieren wollen. Die heutige Annahme wird eine effizientere,
sichere und nachhaltigere, integrierte und wettbewerbsfähige Mobilität
in Europa fördern.“
Intelligente Verkehrssysteme wenden Informations- und Kommunikationstechnologien
auf verschiedene Verkehrsträger an, um sie so effizienter zu machen
und die negativen Auswirkungen auf Gesundheit, Natur, Wirtschaft und Lebensqualität
zu minimieren. Durch den IVS-Einsatz können die Kosten von Verkehrsüberlastungen,
die auf 1 % des europäischen Bruttoinlandsprodukts geschätzt
werden, um 10 % gesenkt werden. Intelligente Technik in Personen- und
Lastkraftwagen soll zu einer Vermeidung von mehr als 5000 Verkehrstoten
jedes Jahr beitragen.
Die angenommene Richtlinie unterstützt den IVS-Aktionsplan1 und dient
der Schaffung eines Rahmens, um die Einführung und Nutzung von IVS
im Straßenverkehr und die Verbindung mit anderen Verkehrsträgern
zu beschleunigen und zu koordinieren. Als oberste Prioritäten werden
Verkehrs- und Reiseinformationen, das eCall-Notrufsystem sowie intelligente
Einparkhilfen für Lastkraftwagen angesehen.
Gemäß dieser Richtlinie muss die Kommission innerhalb der nächsten
sieben Jahre Spezifikationen verabschieden (d.h. funktionale, technische,
organisatorische oder dienstbezogene Vorgaben), um europaweit die Kompatibilität,
Interoperabilität und Kontinuität der IVS-Lösungen in Angriff
zu nehmen. Darüber hinaus wird die Kommission eine Europäische
IVS-Beratergruppe einrichten, der Vertreter der entsprechenden IVS-Akteure
angehören werden und die die Kommission bei den geschäftsbezogenen
und technischen Aspekten der Durch- und Einführung von IVS in der
Union beraten wird.
Die
nächsten Schritte:
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die Richtlinie umzusetzen.
•
2010: Einrichtung des Europäischen IVS-Ausschusses und der Europäischen
IVS-Beratergruppe.
•
2011: Verabschiedung eines Arbeitsprogramms durch die Kommission und Vorlage
eines ersten Berichts über die Aktivitäten der Mitgliedstaaten
(Pressemeldung
EU-Kommission, 07.07.10).
Verkehrsverlagerung
auf nachhaltigere Verkehrsträger
Zur Abstimmung des Europäischen Parlaments am 06.07.10 zum Bericht
einer nachhaltigen Zukunft des Verkehrs erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer
Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:
Die
Strategie zur Verkehrsverlagerung auf nachhaltigere Verkehrsträger,
wie der Schiene, konnte mit der heutigen Verabschiedung des Berichts zur
Zukunft des Verkehrs wieder auf die Tagesordnung der EU-Verkehrspolitik
gebracht werden. Durch die Integration mehrerer Änderungsanträge
der Grünen/EFA, ist der Bericht nunmehr ausgewogener und in mehreren
Punkten zu begrüßen.
Weiterhin
gilt aber: Der Verkehr in der EU ist zu billig, nur der umweltfreundliche
ist zu teuer und all das ist politisch gewollt. Das muss sich ändern,
wenn wir beim Verkehr in die Zukunft schauen wollen! Der momentane unfaire
Wettbewerb sieht eine finanziell unbegrenzte verbindliche Schienenmaut
für jeden Streckenkilometer vor, während auf der Straße
eine Mauterhebung freiwillig und in der Höhe gedeckelt ist. Ganz
zu schweigen vom Klimakiller Flugverkehr, der jedes Jahr mit 30 Mrd. Euro
vom europäischen Steuerzahler subventioniert wird.
Daher
ist es unverständlich für uns Grüne, dass sich keine Mehrheit
für unseren Vorschlag fand, die vom Gesamtverkehr verursachten CO2-Emissionen
bis 2020 um 30% (im Vergleich zu 1990) zu reduzieren. Der Bericht fordert
eine 20% Reduktion, aber nur für Luftverkehr und Straße. Im
Gegensatz zur Industrie oder bei der Wärmedämmung der Häuser,
wo seit 1990 eine Reduktion um 10 % erreicht wurde, ist er im Verkehr
um 35 % gestiegen!
Leider
lehnte die Mehrheit des Parlaments im Bereich der EU-Kofinanzierung unseren
Vorschlag ab mindestens 40% in die umweltfreundliche Schiene, höchstens
20% in die Straße und mindestens 15 % in den Fuß- und Radverkehr
zu investieren. Stattdessen fördert die EU weiterhin den umweltschädlichen
Verkehr: 60% gehen in die Straße, nur 20 % in die umweltfreundliche
Schiene und 0,9% geht in den Fahrradverkehr. Das muss sich dringend ändern!"
(Pressemeldung
EU-Kommission, 07.07.10).
Kommission
startet Informationskampagne über Fahrgastrechte
Dank einer europaweiten Aufklärungskampagne, die am 29.06.10 von
der Europäischen Kommission in 23 Sprachen gestartet wurde, werden
sich Bahn- und Flugreisende leichter über ihre Rechte informieren
können.
Obwohl die Kommission in den letzten Jahren eine Reihe von Rechtsvorschriften
eingeführt hat, damit alle Bahn- und Flugreisenden überall in
der Europäischen Union eine gleich gute Behandlung erfahren, wissen
noch immer nicht alle Fahr- und Fluggäste, welche Rechte ihnen zustehen.
Um das zu ändern, werden in den Flughäfen und Bahnhöfen
aller EU-Mitgliedstaaten ab heute Poster angebracht, um die Reisenden
noch rechtzeitig vor Beginn der Ferienzeit auf ihre Rechte hinzuweisen.
Außerdem werden sich die Reisenden mit Hilfe kostenloser Infoblätter
und auf einer eigens dafür eingerichteten Website in allen Amtssprachen
der Europäischen Union leicht informieren können.
Vizepräsident und EU-Verkehrskommissar Siim Kallas erklärte
hierzu: „Millionen Europäer bereiten sich nun auf ihre wohlverdienten
Sommerferien vor. Wir möchten, dass sie möglichst einfach verreisen
können und dabei stets wissen, welche Rechte sie haben und an wen
sie sich bei Problemen wenden können. Hierüber kann man gar
nicht genug informieren. Wir hoffen, dass wir mit den auffallenden Postern
auf allen EU-Flughäfen sowie mit den Infoblättern und Online-Informationen
in allen EU-Sprachen Millionen Reisende erreichen werden, die in diesem
Sommer und in den Monaten danach unterwegs sind.“
Als Teil der Aufklärungskampagne, die unter dem Motto „Ihre
Rechte als Reisende immer dabei“ steht, wurde unter http://ec.europa.eu/passenger-rights
eine neue Website eingerichtet. Hier können sich die Bürger
leicht Klarheit darüber verschaffen, welche Rechte ihnen bei jedem
Verkehrsmittel zustehen. Außerdem wird überall in Zügen,
Bahnhöfen und Flughäfen mit Infoblättern und Postern geworben
geben. All diese Informationen werden in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung
stehen, so dass sich jedermann in seiner eigenen Landessprache informieren
kann.
Die Fahrgast- bzw. Fluggastrechte legen fest, worauf die Passagiere Anspruch
haben, wenn während der Reise etwas schief geht, also wenn z. B.
der Flug Verspätung hat oder ganz gestrichen wird oder wenn Gepäck
beschädigt wird oder verloren geht. Außerdem garantieren diese
Rechte die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter
Mobilität.
Die Kommission bemüht sich derzeit um eine Ausweitung der Fahrgastrechte
auf andere Verkehrsmittel und hat bereits entsprechende Vorschläge
für den See- und Binnenschiffsverkehr und den Busverkehr unterbreitet.
Je nach Fortgang des Rechtsetzungsverfahrens im Europäischen Parlament
und im Rat könnten diese Vorschläge noch in diesem Jahr verabschiedet
werden.
Sobald dies geschehen ist, werden die Reisenden natürlich informiert,
denn die Kampagne wird über zwei Jahre laufe.
Weitere Informationen: Fahrgastrechte
im Schienenverkehr (Pressemeldung EU-Kommission, 30.06.10).
Klage
gegen 13 Staaten zur Umsetzung des ersten Eisenbahnpakets
Die Europäische Kommission hat am 24.06.10 entschieden,
13 Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen,
weil sie mehrere Elemente der grundlegenden Rechtsvorschriften des so
genannten „ersten Eisenbahnpakets“ zur Marktöffnung im
Schienenverkehr nicht richtig umgesetzt haben (geänderte Richtlinie
91/440/EWG und Richtlinie 2001/14/EG).
In Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg,
Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn
sind wichtige Aspekte der Liberalisierung der Eisenbahn-märkte in
der Tat immer noch nicht geklärt. Die Mitgliedstaaten mussten diese
Richtlinien bis zum 15. März 2003 umsetzen. Werden diese Maßnahmen
zur Öffnung des Schienenverkehrsmarktes nicht durchgeführt,
so können die Eisenbahnunternehmen keine Verkehrsdienste in anderen
Mitgliedstaaten anbieten und den Eisenbahnkunden wird eine größere
Auswahl an wettbewerbsfähigen Eisenbahndiensten vorenthalten.
Vorrangiges Ziel der Richtlinien des ersten Eisenbahnpakets ist die Schaffung
einer Grundlage für Marktöffnung und Wettbewerb im Bereich der
Schienenverkehrsdienste. Mit den Bestimmungen des Pakets soll in erster
Linie die Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers von den Eisenbahnunternehmen
gewährleistet, für eine diskriminierungsfreie Erhebung von Wegeentgelten
gesorgt und eine Regulierungsstelle eingerichtet werden, die Wettbewerbshindernisse
beim Zugang zur Schieneninfrastruktur ausräumt.
Nach eingehender Untersuchung des Umsetzungsstands in den einzelnen Mitgliedstaaten
leitete die Kommission im Juni 2008 Vertragsverletzungsverfahren gegen
24 Mitgliedstaaten ein. Einige von ihnen änderten daraufhin ihre
nationalen Gesetze, um in verschiedenen Punkten die EU-rechtlichen Anforderungen
zu erfüllen. Zu den verbleibenden Verstößen versandte
die Kommission im Oktober 2009 mit Gründen versehene Stellungnahmen
an 21 Mitgliedstaaten. Nach anschließender Prüfung ihrer Antworten
hat die Kommission entschieden, 13 Mitgliedstaaten, die die EU-Vorschriften
noch immer nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben, vor dem Gerichtshof
zu verklagen. Bei den übrigen Mitgliedstaaten, denen die Kommission
mit Gründen versehene Stellungnahmen zugestellt hatte, wird derzeit
noch geprüft, ob eine Befassung des Gerichtshofs erforderlich ist.
Nach Auffassung der Kommission verletzen die vor dem Gerichtshof verklagten
Mitgliedstaaten das einschlägige EU-Recht in verschiedener Hinsicht,
am häufigsten durch die unzureichende Unabhängigkeit des Betreibers
der Schieneninfrastruktur, die unzulängliche Umsetzung der Bestimmungen
zur Erhebung der Wegeentgelte und die nicht erfolgte Einrichtung einer
unabhängigen Regulierungsstelle.
Die fehlerhafte Umsetzung des ersten Eisenbahnpakets hat Behinderungen
beim Marktzugang und intransparente Zugangsbedingungen zur Folge. Dies
wiederum verhindert die Schaffung eines voll funktionsfähigen europäischen
Binnenmarkts für Schienenverkehrsdienste. Ist der für die Erhebung
der Wegeentgelte und die Zuweisung von Fahrwegkapazität zuständige
Infrastrukturbetreiber nicht hinreichend unabhängig von den Schienenverkehrsunternehmen,
so kann dies zu Ungleichbehandlungen beim Zugang zur Infrastruktur und
Wettbewerbsnachteilen führen. Durch die EU-Vorschriften über
Wegeentgelte soll eine optimale Nutzung der Schieneninfrastruktur gefördert
werden. Werden diese Vorschriften nicht korrekt angewandt, so kann dies
zu übermäßig hohen Wegeentgelten und damit zum Ausschluss
potenzieller Verkehrsdienstleister führen, die in der Lage wären,
Entgelte zu tragen, die sich an den unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs
orientieren (das EU-rechtlich vorgeschriebene Mindestentgelt). Zudem kann
es zu grundloser Diskriminierung von Eisenbahnunternehmen kommen, die
in verschiedenen Marktsegmenten tätig sind.
Ebenso wichtig für die Schaffung fairer und diskriminierungsfreier
Marktbedingungen sind starke und unabhängige Eisenbahn-Regulierungsstellen,
die über Entscheidungsgewalt in Fragen des Marktzugangs und der Wegeentgelte
verfügen (Pressemeldung EU.Kommission, 25.06.10).
Entschließungsantrag
zum Ersten Eisenbahnpaket
Das Europäische Parlament hat sich am 17.06.10 für
den Entschließungsantrag bezüglich der Umsetzung des Ersten
Eisenbahnpakets ausgesprochen. Damit rügt es nicht nur die 22 Mitgliedstaaten
scharf, die es bis jetzt versäumt haben das eigentlich bereits bis
März 2003 umzusetzende Erste Eisenbahnpaket anzuwenden, sondern auch
die Europäische Kommission.
Als "Hüterin der Verträge" oblag es ihr, auf die Umsetzung
der Richtlinie zu achten und bei Rechtsbruch "Vertragsverletzungsverfahren"
einzuleiten. Die EU ist noch immer weit entfernt von einem fairen Wettbewerb
nicht nur auf der Schiene selbst, sondern auch zwischen den einzelnen
Transportarten. So kann jedoch der Klimawandel nicht gestoppt werden.
Die Europäische Kommission ist daher aufgefordert, sich der Umsetzung
erneut und dieses Mal ernsthaft anzunehmen (Pressemeldung
Michael Cramer, 18.06.10).
Rüge
für Kommission und Mitgliedstaaten
Zur Abstimmung des Entschließungsantrags bezüglich
der Umsetzung des Ersten Eisenbahnpakets am 17.06.10 , erklärt Michael
Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen
Parlament:
Die
positive Abstimmung ist eine scharfe Rüge des Europäischen Parlaments
für 22 Mitgliedstaaten und auch für die Kommission. Als `Hüterin
der Verträge´ hätte sie schon viel früher `Vertragsverletzungs-verfahren´
einleiten müssen, weil das Erste Eisenbahnpaket schon bis März
2003 hätte umgesetzt sein müssen.
Bei
dieser Aufgabe hat die Kommission jedoch versagt und wir sind nun noch
immer weit entfernt von einem fairen Wettbewerb auf der Schiene einerseits
und auch zwischen den einzelnen Transportarten andererseits.
Im
Schienenverkehr müssen die Mitgliedstaaten nun den klaren Vorgaben
bezüglich der Unabhängigkeit der Regulierungsstellen und der
Trennung von Netz und Betrieb unverzüglich Folge leisten. Zudem ist
es unabdingbar, dass die Trassenpreise fair, gerecht und transparent sind,
oft sind diese jedoch völlig willkürlich!
Doch
auch der intermodale Wettbewerb muss vorangetrieben werden: Zurzeit wird
für jede Lokomotive auf jedem Schienenkilometer eine in der Höhe
unbegrenzte Maut erhoben.
Dies gilt nicht für die Klimakiller Straße und Luftverkehr.
Nicht nur gilt dort keine generelle Maut, der Luftverkehr wird zudem noch
mit mehr als 30 Milliarden Euro pro Jahr durch Kerosinsteuer- und Mehrwertsteuerbefreiungen
subventioniert.
Das
alles ist doch verrückt - das muss sich ändern! Um das Klima
zu retten und die Mobilität zu sichern, brauchen wir fairen Wettbewerb
auf allen Ebenen. Ich fordere die Kommission daher auf, sich dieser Probleme
umgehend anzunehmen, das Recht durchzusetzen und weiteren Rechtsbruch
unverzüglich zu sanktionieren (Pressemeldung
Michael Cramer, 18.06.10).
Erste
europäische modale Eisenbahnkarte vorgestellt
Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Siim Kallas,
und der niederländische Verkehrsminister Eurlings haben am 14.06.10
das erste Exemplar einer neuen Europäischen Bahnkarte von Herrn Ir.
Pieter Hofstra, Vorsitzender des Vorstands von Rail Cargo information
Netherlands, erhalten. Die Karte zeigt die wichtigsten Korridore des Schienengüterverkehrs
in Europa und mehr als 500 Umschlagbahnhöfe zwischen Straße
und Schiene. Die Präsentation der Europakarte geschah während
des Kongresses "Rail infrastructure for freight services: from corridors
to network" in Rotterdam.
Vizepräsident Kallas war zusammen mit zehn EU-Verkehrsministern vom
niederländischen Verkehrsminister Eurlings zu einen Gipfeltreffen
zur Entwicklung schnellerer und zuverlässigerer Verbindungen im Schienengüterverkehr
eingeladen (Pressemeldung Rail Cargo information Netherlands, 16.06.10).
Schweiz
drängt auf ERTMS-Einführung im Korridor Genua - Rotterdam
Zehn Verkehrsminister aus der EU und Bundesrat Moritz Leuenberger haben
an der Konferenz in Den Haag am 14.06.10 ihre Absicht bekräftigt,
bei der Entwicklung von europäischen Eisenbahn-Güterverkehrskorridoren
verstärkt zu kooperieren und diese zu Netzwerken zusammenwachsen
zu lassen. Auf der am weitesten fortgeschrittenen Strecke Rotterdam -
Genua, die durch die Schweiz führt, ist bis 2015 die Einführung
eines einheitlichen Zugsicherungssystems geplant. Dank diesem wird die
Bahn gegenüber der Strasse deutlich konkurrenzfähiger.
Die EU will den Gütertransport in Zukunft stärker auf der Schiene
statt auf der Strasse abwickeln. Des-halb sollen in Europa mehrere leistungsfähige
Güterverkehrskorridore (u.a. Genua - Rotterdam, Antwerpen - Basel
- Lyon und Aachen - Berlin - Warschau/Kaunas) realisiert werden.
In einer gemeinsamen schriftlichen Erklärung haben sich die Verkehrsminister
oder ihre Vertreter aus den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Deutschland,
Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Litauen und Tschechien sowie Bundesrat
Moritz Leuenberger verpflichtet, auf diesen Korridoren noch stärker
zusammenzuarbeiten und sie zu eigentlichen europäischen Netzwerke
zusammenwachsen zu lassen. Dieses Ziel wird von der EU-Kommission unterstützt.
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas nahm deshalb ebenfalls an der Ministerkonferenz
teil.
Am weitesten entwickelt ist der Korridor zwischen Rotterdam und Genua,
welcher durch die Schweiz führt. Deutschland ist aktuell in Verzug,
was die Ausrüstung des Korridors mit ERTMS (European Railway Traffic
Management System, ERTMS) betrifft. Bundesrat Leuenberger erinnerte daran,
dass die Bahn nur mit ERTMS auch wirklich konkurrenzfähig gegenüber
der Strasse sei. Daher sei es sehr wichtig, dass alle Korridorstaaten
ein einheitliches Zugsicherungssystem einführen.
Die Verkehrsminister der beteiligten Länder bekräftigten mit
der Unterzeichnung einer Absichtserklärung ihren Willen, die Strecke
zwischen Rotterdam und Genua bis 2015 auch mit einem einheitlichen, modernen
Zugsicherungssystem auszustatten (Pressemeldung Eidgenössisches Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, 16.06.10).
Einrichtung
eines Verkehrssekretariats der Nördlichen Dimension
Die elf Mitgliedstaaten der Verkehrs- und Logistikpartnerschaft der Nördlichen
Dimension (NDPTL) haben am 08.06.10 im Rahmen der „TEN-V-Tage“
im spanischen Saragossa das Vorhaben gebilligt, ein Sekretariat für
die Partnerschaft einzurichten.
Sieben Partnerländer (Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland,
Litauen, Norwegen, Schweden) unterzeichneten ein Übereinkommen zur
Einrichtung eines Sekretariats für die Verkehrs- und Logistikpartnerschaft
der Nördlichen Dimension, während die übrigen vier Partnerländer
(Finnland, Polen, Russland, Weißrussland), deren interne Verfahren
anhängig sind, eine Absichtserklärung verabschiedeten, die ihnen
ermöglichen wird, sich den unterzeichnenden Parteien in den kommenden
Monaten anzuschließen.
Siim
Kallas, Vizepräsident der Kommission und zuständig für
Verkehrsfragen, erklärte dazu: „Dies ist ein wichtiger Schritt
auf dem Weg zur Stärkung des Verkehrsmarktes in einer Region am Schnittpunkt
zwischen Ost und West, Nord und Süd. Ich freue mich über die
Bereitschaft der EU und der Nicht-EU-Partnerländer, das Verkehrssystem
der Zukunft unter regionalen statt nationalen Gesichtspunkten zu planen.“
Die
Europäische Kommission, die offiziell nicht am Sekretariat beteiligt
ist, nahm eine Vermittlerrolle ein, indem sie die Partner der NDPTL bei
der Erzielung einer Einigung unterstützte, damit das Sekretariat
bereits zum 1. Januar 2011 eingerichtet werden kann. Die Leitung des Sekretariats
wird die Nordic Investment Bank (NIB) mit Sitz in Helsinki übernehmen,
die ihr Fachwissen zur Finanzierung von Projekten mit den Partnern teilen
wird.
Vizepräsident
Kallas fügte hinzu: „Es ist nun an der Zeit, die Projekte auszuwählen,
die das Rückgrat des Verkehrssystems in dieser Region bilden werden.
Der Schwerpunkt der Projekte sollte nicht nur auf der physischen Infrastruktur
liegen; durch eine bessere Abstimmung der jeweiligen Verkehrspolitik,
die Entwicklung logistischer Lösungen und eine intensivere Zusammenarbeit
zwischen intelligenten Verkehrsträgern kann vieles verbessert werden.“
(Pressemeldung
EU-Kommission, 09.06.10).
Kommission
ernennt drei neue TEN-Koordinatoren
Die Europäische Kommission hat heute Pat Cox, Péter Balázs
und Gilles Savary zu neuen europäischen Koordinatoren für das
transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) ernannt. Sie sollen für
die Koordinierung vorrangiger Verkehrsprojekte und die Berichterstattung
an die Kommission verantwortlich sein.
Der
für Verkehrsfragen zuständige Vizepräsident Siim Kallas
erklärte dazu: „Ich lege großen Wert darauf, dass die
vorrangigen TEN-V-Projekte ordnungsgemäß und effizient durchgeführt
werden. Daher freut es mich, dass die Kommission drei solch kompetente
Koordinatoren ernannt hat.“
Bei
den drei neuen europäischen Koordinatoren, die im Einvernehmen mit
den Mitgliedstaaten und nach Anhörung des Europäischen Parlaments
ernannt wurden, handelt es sich um:
•
Pat Cox, früherer Präsident des Europäischen Parlaments:
Er übernimmt die Koordinierung des vorrangigen Projekts Nr. 1 (Berlin-Palermo),
vormals unter Leitung des verstorbenen Karel Van Miert;
• Péter Balázs, früherer ungarischer Außenminister:
Er übernimmt erneut das vorrangige Projekt Nr. 17 (Paris-Bratislava),
das er bereits von Juli 2005 bis April 2009 aktiv koordinierte;
• Gilles Savary, früheres prominentes Mitglied des Verkehrsausschusses
des Europäischen Parlaments: Er übernimmt das vorrangige Projekt
Nr. 22 (Athen-Nürnberg/Dresden).
Die neuen Mandate treten heute in Kraft und enden am 22. Juli 2013 zusammen
mit den Mandaten der bereits zuvor ernannten Koordinatoren. Mit der Ernennung
der drei neuen Koordinatoren sind nunmehr insgesamt neun Koordinatoren
für elf vorrangige Projekte zuständig (Pressemeldung
EU-Kommission, 09.06.10).
Vereinbarungen
zu drei zentralen TEN-Projekten unterzeichnet
Mit der Unterzeichnung dreier Vereinbarungen wurde am 08.06.10 der Bedeutung
dreier zentraler Verkehrsprojekte zwischen dem Baltikum und der Iberischen
Halbinsel Nachdruck verliehen. Die Unterzeichnung dieser Erklärungen
durch die beteiligten Mitgliedstaaten und die Abzeichnung durch den Vizepräsidenten
der Europäischen Kommission Siim Kallas und die europäischen
Koordinatoren des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zeugt
von der Entschlossenheit der Beteiligten, diese Projekte so schnell und
effizient wie möglich durchzuführen.
Die
drei Vereinbarungen wurden von Vertretern der betreffenden Mitgliedstaaten
auf Verkehrsminister-ebene unterzeichnet und von Vizepräsident Kallas
und den drei europäischen TEN-V-Koordinatoren abgezeichnet:
•
Vorrangiges Projekt 3 – Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke Südwesteuropa:
Es ist an der Zeit, das auf unterschiedlichen Spurweiten und natürlichen
Barrieren beruhende und bereits seit langem bestehende Gefälle zwischen
dem Schienennetz der Iberischen Halbinsel und dem der übrigen europäischen
Länder zu überwinden. Für Spanien wurde die Vereinbarung
von José Blanco López, für Portugal von Antonio Mendonça,
für Frankreich von Dominique Bussereau und für die EU von Siim
Kallas und dem Koordinator Carlo Secchi unterzeichnet.
• Vorrangiges Projekt 6 – Schienenverkehrsachse Lyon –
Triest – Divaca/Koper – Divaca – Ljubljana – Budapest
– Ukrainische Grenze: Diese Ost-West-Verbindung ist seit der
Erweiterung 2004 für die europäische Integration von zentraler
Bedeutung. Die entsprechende Vereinbarung wurde für Frankreich von
Dominique Bussereau, für Italien von Altero Matteoli, für Slowenien
von Patrick Vlacic, für Ungarn von Tamás Fellegi sowie von
Siim Kallas und dem europäischen Koordinator Laurens Jan Brinkhorst
unterzeichnet.
• Vorrangiges
Projekt 27 – Rail Baltica: Diese Schienenstrecke schafft nicht
nur bessere Verbindungen zwischen den baltischen Staaten, sondern verbessert
auch die Streckenanbindung nach Zentraleuropa und Skandinavien. Die Vereinbarung
wurde für Polen von Cezary Grabarczyk, für Litauen von Arunas
Štaras, für Lettland von Aivita Lublina-Golmane, für Estland
von Eero Pärgmäe, für Finnland von Mikael Nyberg und für
die EU von Siim Kallas und dem Koordinator Pavel Telicka unterzeichnet.
Siim Kallas, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig
für Verkehrsfragen, erklärte dazu: „Die tatsächliche
Umsetzung der vorrangigen TEN-V-Projekte und die Streckeninbetriebnahme
sind für die uneingeschränkte Freizügigkeit der Bürger
der EU und die Stärkung des territorialen Zusammenhalts und des Binnenmarkts
unerlässlich. Wenn wir diese Ziele erfolgreich weiter verfolgen wollen,
müssen wir diese Vorhaben ganz oben auf die politische Agenda setzen
und die Abstimmung zwischen Mitgliedstaaten und Kommission durch offizielle
Erklärungen festschreiben. Mit der Unterzeichnung dieser bedeutenden
Vereinbarungen demonstrieren wir unsere Entschlossenheit, diese zentralen
TEN-V-Projekte zwischen den baltischen Staaten und der Iberischen Halbinsel
umzusetzen.“ (Pressemeldung
EU-Kommission, 09.06.10).
Konferenz
zur Neuausrichtung der TEN-V-Politik
Auf einer dem Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) gewidmeten Konferenz,
die am 8. und 9. Juni in Zaragoza stattfindet, wird die Europäische
Kommission darlegen, wie sie ihre künftige Verkehrsnetzpolitik an
den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ausrichten wird.
Auf den gemeinsam mit der spanischen Präsidentschaft veranstalteten
TEN-V-Tagen werden die Kommission, Abgeordnete des Europäischen Parlaments
sowie Minister und andere hochrangige Vertreter der Mitgliedstaaten zusammenkommen.
Kommissionsvizepräsident und EU-Verkehrskommissar Siim Kallas erklärte
hierzu: „Die Konferenz ist ein Meilenstein im Prozess der Neuausrichtung
unserer TEN-V-Politik, die auf die Vollendung des Binnenmarkts, den Ausbau
der Ost-West-Verbindungen und die Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
und des Wirtschaftswachstums Europas abzielt.“
Auf der Konferenz wird die Kommission ihr neues Arbeitspapier zur Modernisierung
der TEN-V-Planung vorstellen. Das Arbeitspapier ist ein weiterer Schritt
auf dem Weg zu der neuen TEN-V-Politik, an dessen Anfang das TEN-V-Grünbuch
von 2009 stand. Das Dokument vereint die Ergebnisse einer breit angelegten
öffentlichen Konsultation und die Erkenntnisse von sechs Sachverständigengruppen.
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Sachverständigengruppen
schlägt die Kommission ein Planungskonzept auf zwei Ebenen vor, das
zum Einen ein „Kernnetz“ der wichtigsten europäischen
Verkehrsknoten- und Umschlagspunkte und zum Anderen ein dichter geknüpftes,
umfassenderes Netz mit kleineren Infrastrukturverbindungen vorsieht, das
als allgemeine Bezugsgrundlage für die Infrastrukturplanung in den
Mitgliedstaaten dienen würde.
Bei seiner ersten Veröffentlichung im Grünbuch von 2009 fand
dieses Konzept bei Stakeholdern und Mitgliedstaaten breite Zustimmung.
Weitere Fragen wie z. B. die Benennung der wichtigsten Knotenpunkte müssen
noch geklärt werden.
Auf den TEN-V-Tagen wird die Kommission auch ihren Fortschrittsbericht
2010 vorstellen, in dem der Stand der 30 vorrangigen TEN-V-Projekte beleuchtet
wird. Bei Erstellung dieses Fortschrittsberichts wurde erstmals die TENtec-Datenbank
genutzt, bei der es sich um eine neue Online-Schnittstelle zwischen der
Kommission und den Mitgliedstaaten handelt, die die Übertragung von
Daten in Echtzeit ermöglicht. Dieses neue Instrument trägt zu
einer noch größeren Transparenz bei der Evaluierung und Überwachung
der Fortschritte und der Mittelverteilung im TEN-V bei. Dem diesjährigen
Bericht zufolge konnten trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
bestimmte Schlüsselabschnitte des europäischen Verkehrsnetzes
vollendet werden. Allerdings werden in dem Bericht auch einige Herausforderungen
aufgezeigt, die es im Interesse eines effizienten Verkehrsnetzes noch
zu bewältigen gilt.
Auf der Konferenz werden drei neue Europäische Koordinatoren für
die vorrangigen TEN-V-Projekte ernannt. Die neuen Koordinatoren haben
in Europa und in ihren Mitgliedstaaten gehobene Positionen bekleidet und
verfügen über ausgezeichnete Voraussetzungen für die Koordinierungsarbeit,
die für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Durchführung
der vorrangigen Projekte von grundlegender Bedeutung ist.
Der ehemalige Kommissar Péter Balázs wird nach dem Ende
seiner Amtszeit als ungarischer Außenminister die Aufgaben des Europäischen
Koordinators für die Bahnverbindung zwischen Paris und Budapest wahrnehmen.
Der ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments Pat Cox
wird die Verantwortung für die Schienenverkehrsachse Berlin-Palermo
übernehmen, und der ehemalige Abgeordnete des Europäischen Parlaments
Gilles Savary wird für die Schienenverkehrsachse Athen-Dresden zuständig
sein.
Außerdem werden in Zaragoza voraussichtlich drei Vereinbarungen
unterzeichnet, die die Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke Südwesteuropa
quer durch Frankreich, Spanien und Portugal mit einem schwierigen Streckenabschnitt
durch die Pyrenäen, die Schienenverkehrsachse von Lyon bis zur ukrainischen
Grenze und das Projekt „Rail Baltica“ von Warschau nach Helsinki
betreffen.
Zu den Konferenzteilnehmern zählen hochrangige Vertreter der Kommission
wie Vizepräsident Siim Kallas und Kommissar Johannes Hahn, hochrangige
Vertreter der Mitgliedstaaten, darunter verschiedene Minister und Staatssekretäre,
führende Mitglieder des Verkehrsausschusses des Europaparlaments
und mehr als 500 Stakeholder (Pressemeldung ÖBB, 08.06.10).
Gewähleistung
der Öffnung des internationalen Personenverkehrs
Die Europäische Kommission hat am 03.06.10 Dänemark,
Litauen, Luxemburg und den Niederlanden mit Gründen versehene Stellungnahmen
übermittelt, weil sie die Richtlinie 2007/58/EG nicht umgesetzt haben,
die auf die Öffnung des Marktes für grenzüberschreitende
Personenverkehrsdienste auf der Schiene abzielt.
Die vier Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um der Aufforderung nachzukommen.
Gemäß
der Richtlinie 2007/58/EG (Richtlinie 2007/58/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 zur Änderung der Richtlinie
91/440/EWG des Rates zur Entwicklung der Eisenbahn-unternehmen der Gemeinschaft
sowie der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrweg-kapazität
der Eisenbahn und die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von
Eisenbahn-infrastruktur, ABl. L 315 vom 3.12.2007) dürfen alle Eisenbahnunternehmen,
die über eine Zulassung und die notwendigen Sicherheitsbescheinigungen
verfügen, ab dem 1. Januar 2010 grenzüberschreitende Verkehrsdienste
durchführen.
Um realistische wirtschaftliche Bedingungen für den Ausbau dieser
Dienste zu schaffen, schließt dies auch das Kabotagerecht für
internationale Züge ein, d. h. die Möglichkeit, Fahrgäste
an Bahnhöfen in demselben Mitgliedstaat aufzunehmen und abzusetzen.
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie 2007/58/EG vor dem 4. Juni
2009 umsetzen und hatten danach die Kommission über die Rechts- und
Verwaltungsvorschriften zu unterrichten, die auf nationaler Ebene erlassen
wurden, um den EU-Vorschriften nachzukommen.
Dänemark, Luxemburg und die Niederlande haben der Kommission noch
keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt.
Litauen hat lediglich Teilmaßnahmen gemeldet.
Eine nicht fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie bedeutet, dass europäischen
Eisenbahn-unternehmen trotz ihres aus dem EU-Recht ableitbaren Rechtsanspruchs
das Recht auf Zugang zur Schieneninfrastruktur in dem betreffenden Mitgliedstaat
für die Durchführung grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste
verwehrt bleibt. Dadurch werden Eisenbahnunternehmen and Infrastrukturbetreiber
in ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten sowie ihren Kapazitäten
eingeschränkt, neue, innovative, kundenorientierte, sichere und umweltfreundliche
Dienste für Fahrgäste anzubieten (Pressemeldung
EU-Kommission, 04.06.10).
Rückgang
des europäischen Einzelwagenverkehrs
Zur Antwort
der Europäischen Kommission auf die Schriftliche Anfrage zum Thema
Einzelwagenverkehr im EU-Binnenmarkt erklärt Michael Cramer,
verkehrspolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen
Parlament:
Der
europäische Einzelwagenverkehr hat in den letzten Jahren stark abgenommen
und aufgrund erschwerter Vorschriften an Attraktivität im Vergleich
zum Gütertransport auf der Straße enorm verloren. Dadurch ist
eine Verlagerung des Schienengütertransports auf die Straße
quasi vorprogrammiert. Die Kommission teilt in ihrer Antwort zwar diese
Befürchtung und verspricht eine Überprüfung, geht aber
mit ihren Maßnahmen nicht weit genug.
Mit
ihrer anhaltenden Unterstützungspolitik der Straße hat die
Europäische Kommission sich damit selbst in eine Sackgasse lanciert.
Anstatt ähnlich dem Vorbild der Schweiz gesetzliche Grundlagen zu
schaffen, die sowohl den Güterverkehr in Europa auf die Schiene verlagern,
als auch für einen fairen Wettbewerb unter den Verkehrsträgern
zu sorgen, werden initiierte Projekte wie das europäische Zugsicherungs
und -signalsystem ERTMS oder die eine verbindliche LKW-Maut (Eurovignette)
einfach liegen gelassen. Da hilft es auch nicht, nach Jahren der Untätigkeit
jetzt Mahnungen an den Rat zu schicken, dessen EU-Mitgliedsländer
die Umsetzung längst beschlossener Gesetze, wie das erste Eisenbahnpaket,
bewusst vertrödeln. Auch eine dezidierte Ablehnung der Monstertrucks,
die dem Einzelwagen-Güterverkehr den Todesstoß versetzen, ist
überfällig! In diesem Tempo werden wir weder die CO2-Emissionen
senken, die seit 1990 um 35% im Verkehr gestiegen sind, noch die Liberalisierung
des Bahngüterverkehrs umsetzen."
Anlass
meiner Anfrage war die Entscheidung der italienischen Sicherheitsagentur
ihre Anforderungen für Gefahrgüter im Einzelwagenverkehr massiv
zu erhöhen. Dadurch besteht die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung
sowie des Widerspruchs zur gemeinschaftlichen Integration. Meine Schriftliche
Anfrage und die Antworten von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas finden
Sie hier (Pressemeldung
Michael Cramer, 04.06.10).
Neue
Aufforderungen zur Einreichung von TEN-Vorschlägen
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 19.05.10 drei
neue Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und stellte in
diesem Zusammenhang weitere 172 Mio. EUR aus dem Budget für die transeuropäischen
Netze (TEN-V) für die Finanzierung europäischer Verkehrsinfrastrukturvorhaben
zur Verfügung.
Die vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten sind im TEN-V-Jahresprogramm
und im TEN-V-Mehrjahresprogramm beschrieben. Die Exekutivagentur für
das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V EA), die die technische
und finanzielle Umsetzung des TEN-V-Programms leitet, ist im Auftrag der
Generaldirektion Mobilität und Verkehr auch für die Durchführung
dieser Aufforderungen und die externe Bewertung der eingereichten Projektvorschläge
zuständig.
Siim
Kallas, Vizepräsident der Kommission und zuständig für
Verkehrsfragen, erklärte dazu: „Im Rahmen des TEN-V-Programms
werden heute Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht,
für die aus dem TEN-V-Budget weitere 172 Mio. EUR für die Finanzierung
besonders wichtiger Projekte mit einem zusätzlichen Nutzen für
Europa zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören Projekte
im Bereich der Meeresautobahnen und der Binnenschifffahrtsinformationsdienste,
die im Mehrjahresprogramm vorgesehen sind.
Außerdem wurde das Jahresprogramm 2010 besonders darauf ausgerichtet,
uns für künftige Verkehrsprioritäten, namentlich größere
Umweltfreundlichkeit des Verkehrs, fit zu machen und verstärkt private
Partner an Infrastrukturprojekten zu beteiligen. Diese neuen Mittel ergänzen
die 7,16 Milliarden EUR, die bereits im Rahmen des TEN-V-Programms 2007–13
für etwa 300 Projekte zur Verfügung gestellt wurden, die alle
Verkehrsträger — Luft, Schiene, Straße, Seeverkehrs-
und Binnenschifffahrtswege — sowie die Logistik und intelligente
Verkehrssysteme betrafen und an denen alle Mitgliedstaaten der EU beteiligt
waren.“
Grundlage
für diese Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sind
zwei separate Arbeitsprogramme:
1.
Das Mehrjahres-Arbeitsprogramm 2010 dient der Finanzierung der TEN-V-Vorhaben
mit der höchsten Priorität. Im Mittelpunkt der diesjährigen
Aufforderung im Rahmen des Mehrjahresprogramms stehen zwei Bereiche:
•
Meeresautobahnen (vorrangiges TEN-V-Vorhaben Nr. 21), durch die tragfähige
Alternativen für überlastete Straßen durch Verlagerung
des Frachtverkehrs auf Seestrecken geschaffen werden sollen; verfügbares
Budget: maximal 85 Mio. EUR;
• Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS), die die Verkehrsmanagementinfrastruktur
des Binnenwasserstraßennetzes betreffen; verfügbares Budget:
maximal 10 Mio. EUR.
Diese Mittel werden zusätzlich zu dem vorgesehenen Budget von maximal
20 Mio. EUR für die Aufforderungen im Bereich Flugverkehrsmanagement
/ Funktionale Luftraumblöcke (ATM/FAB) zur Verfügung gestellt,
für die Vorschläge bis zum 30. April 2010 eingereicht werden
konnten.
2. Das Jahresarbeitsprogramm 2010 ergänzt die Maßnahmen des
Mehrjahresarbeitsprogramms. Anders als in den Vorjahren ist es auf drei
prioritäre Bereiche ausgerichtet:
• Priorität 1: Förderung des Aufbaus eines integrierten
und umweltfreundlichen Verkehrssystems (bis zu 30 Mio. EUR);
• Priorität 2: Beschleunigung/Erleichterung der Durchführung
von TEN-V-Vorhaben (Studien für alle Verkehrsträger, Arbeiten
für ausgereifte Vorhaben, vor allem im Schienenverkehr und in der
Binnenschifffahrt) sowie Vorhaben zur Förderung der Strategie für
den einheitlichen europäischen Luftraum (bis zu 40 Mio. EUR);
• Priorität 3: Studien zur Förderung öffentlich-privater
Partnerschaften (bis zu 7 Mio. EUR).
Die Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz wird
am 31. Mai und 1. Juni 2010 in Brüssel einen TEN-V-Informationstag
organisieren, um potenziellen Antragstellern Hilfestellung bei der Ausarbeitung
ihrer Vorschläge zu geben. Am ersten Tag der Veranstaltung wird über
die Aufforderungen und das Bewertungsverfahren informiert. Der zweite
Tag ist dem Thema der Projektfinanzierung im Allgemeinen und öffentlich-privater
Partnerschaften im Besonderen gewidmet; dabei sollen potenzielle Antragsteller
ermutigt werden, zu prüfen, ob ihre Projekte für eine solche
Partnerschaft in Frage kommen.
Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet am 31. August
2010. Bei der Bewertung der Vorschläge wird ihre Bedeutung für
die Prioritäten und politischen Ziele des TEN-V-Programms, die Ausgereiftheit
der Projekte, ihre Auswirkungen – insbesondere auf wirtschaftlicher
und sozialer Ebene und auf die Umwelt – sowie die Qualität
der Vorschläge im Hinblick auf Vollständigkeit, Klarheit, Solidität
und Kohärenz berücksichtigt (Pressemeldung EU-Kommission, 26.05.10).
Kommission
richtet begründete Stellungnahmen an fünf Mitgliedstaaten
Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Finnland, Griechenland,
Irland, Österreich und dem Vereinigten Königreich mit Gründen
versehene Stellungnahmen zu übermitteln, da diese Länder es
versäumt haben, Rechtsvorschriften für die Beförderung
gefährlicher Güter im Binnenland zu verabschieden.
Ziel
der 2008 erlassenen Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung
gefährlicher Güter im Binnenland1 ist es, für die sichere
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf
der Schiene und auf Binnenwasserstraßen zu sorgen. Die Richtlinie
steht in Einklang mit internationalen Abkommen und gewährleistet
harmonisierte und sichere Bedingungen für den gesamten Landverkehr
gefährlicher Güter in der EU.
Die
Kommission hat diese Maßnahme beschlossen, weil Finnland, Griechenland,
Irland, Österreich und das Vereinigte Königreich die Richtlinie
nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Die
vollständige Umsetzung der Richtlinie hätte bis zum 30. Juni
2008 erfolgen müssen.
Die
Nichteinhaltung gemeinsamer Normen und Standards bei der Beförderung
gefährlicher Güter kann die Sicherheit gefährden und ist
mit einem Risiko für Bürger und Umwelt verbunden. Außerdem
müssen die Vorschriften im Interesse eines fairen und funktionierenden
Binnenmarkts für die Beförderung gefährlicher Güter
in den Mitgliedstaaten ähnlich sein (Pressemeldung
EU-Kommission, 06.05.10).
Kommission
rügt Bulgarien
Die Europäische Kommission hat heute eine mit Gründen versehene
Stellungnahme an Bulgarien gerichtet, das es versäumt hat, die Rechtsvorschriften
des „ersten Eisenbahnpakets“ ordnungsgemäß umzusetzen.
Bulgarien hat wichtige Fragen in Bezug auf sein Trassenpreissystem zu
lösen.
Den
Richtlinien des ersten Eisenbahnpakets zufolge sollten Wegeentgelte im
Eisenbahnverkehr grundsätzlich in Höhe der Kosten festgesetzt
werden, die unmittelbar aus dem Betrieb des betreffenden Schienenverkehrsdienstes
resultieren.
Bulgarien
hat, nachdem es im Juni 2008 ein Aufforderungsschreiben der Kommission
erhalten hatte, eine Reihe von Änderungen an den nationalen Rechtsvorschriften
vorgenommen, um diese in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen. Allerdings
ist die Umsetzung der Trassenpreisregeln weiterhin unzulänglich.
Der bulgarische Fahrwegbetreiber hat keine den Vorschriften der Eisenbahnrichtlinien
entsprechende Methode für die Berechnung der Wegeentgelte eingeführt.
Durch
die EU-Vorschriften zu den Wegeentgelten soll eine optimale Nutzung der
Schieneninfrastruktur gefördert werden. Eine mangelhafte Umsetzung
kann Trassenpreise zur Folge haben, durch die Marktsegmente ausgeschlossen
werden, die zumindest die unmittelbar aus dem Betrieb des betreffenden
Schienenverkehrsdienstes resultierenden Kosten erbringen können.
Daneben kann sie zu einer ungerechtfertigten Diskriminierung zwischen
Marktsegmenten führen (Pressemeldung
EU-Kommission, 06.05.10).
Marinescu-Bericht
über TEN-Korridore in zweiter Lesung angenommen
Der Bericht über ein "Europäisches
Schienennetz für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr", auf dem Züge
leicht von einem nationalen Netz in ein anderes fahren können, wurde
am 04.05.10 in zweiter Lesung vom Verkehrsausschuss der Europäischen
Parlaments genehmigt.
Die Regelung zielt darauf ab, Behinderungen durch die Schaffung internationaler
"Güterverkehrskorridore", die von grenzüberschreitenden Infrastruktur-Behörden
verwaltet werden, sowie "one-stop shops" für die Zuweisung von Zugtrassen,
zu reduzieren (Pressemeldung EU-Parlament, 05.04.10).
Zur
Ablehnung des Marinescu-Berichts über ein Europäisches Schienennetz
für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr durch die Fraktion
Die Grünen/EFA erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher
der Grünen im Europäischen Parlament:
Der
"Bericht zum Europäischen Schienennetz für einen wettbewerbsfähigen
Güterverkehr" hat das Ziel, den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
in Europa zu beschleunigen. Während die Grünen für die
Korridore insbesondere die Einrichtung eines "One Stop Shop"
unterstützen, zeigte sich die Mehrheit im Ausschuss beherrscht von
ihren langjährigen Illusionen. Dementsprechend lehnten die großen
Fraktionen den Änderungsantrag der Grünen ab, den Korridor 3
(Stockholm - Süditalien) nicht über Hamburg und Innsbruck zu
führen.
Für die dafür vorgesehene feste Fehrmarnbelt-Querung ist bislang
nicht einmal klar, ob es eine Brücke oder einen Tunnel geben soll
- ganz abgesehen von der völlig unklaren Finanzierung der Hinterlandanbindung
in Deutschland. Zwar wurde die Integration des Schiffsverkehrs in die
Korridore begrüßt, die schon heute mögliche alternative
Verbindung zwischen Rostock und Kopenhagen hingegen negiert.
Auch beim Brennerbasis-Tunnel sahen die großen Fraktionen nicht
die schon vorhandenen Lösungsansätze. Anstatt die bereits heute
bestehende Verbindung durch den Lötschberg-Tunnel oder den vermutlich
2017 vollendeten Gotthard-Basis-Tunnel zu unterstützen, favorisieren
sie den bestenfalls in 30 Jahren fertigen Brenner-Basis-Tunnel. Auch für
diesen gibt es in Deutschland noch keine Linien-bestimmung, geschweige
denn ein Planfeststellungsverfahren.
Das war kein Votum für die Verkehrspolitik in Europa, sondern allenfalls
für die Baupolitik - mit all den negativen Konsequenzen für
das Klima und den Verkehr. Insbesondere wegen dieser Realitäts-verweigerung
hat die Fraktion der Grünen gegen den Marinescu-Bericht votiert."
(Pressemeldung Michael Cramer, 05.05.10).
Best
Practice Guide for Network Statements
Die Europäische Union hat zum 01.04.10 die Studie " Rail study:
Best Practice Guide for Network Statements" veröffentlicht:
• Best
Practice Guide for Network Statements - Final report
• Checklist
for monitoring the compliance of the network statement (Quelle EU-Kommission,
06.04.10).
Europäische
Union: Deutschland, Schweden und Dänemark verstoßen gegen EU-Recht
Die Kommission bestätigt, dass die momentan stattfindenden grenzüberschreitenden
Einsätze von Gigalinern gegen EU-Recht verstoßen. Zur
eindeutigen Antwort
der Europäischen Kommission auf die Anfrage zur Legalität des
Einsatzes grenzüberschreitender Gigaliner erklärt Michael
Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen
Parlament:
Nun
ist es schwarz auf weiß von der Kommission bestätigt: Die momentan
in mehreren europäischen Ländern stattfindenden grenzüberschreitenden
Einsätze von Gigalinern verstoßen gegen EU-Recht. Den betroffenen
Ländern, darunter auch dem Bundesland Schleswig-Holstein, droht damit
eine Klage von der Europäischen Kommission wegen Verstoßes
gegen die Richtlinie 96/53/EG.
Das
ist eine herbe Niederlage für die Monstertruck-Lobbyisten, die immer
wieder versuchen, die EU mit einseitigen Workshops und Studien auf ihre
Seite zu ziehen. Dabei liegen die Nachteile der Monstertrucks auf der
Hand: Die Straßeninfrastruktur - Kreisverkehre, Kurven und Brücken
- muss mit teuren Investitionen auf Kosten der Steuerzahler für den
Profit einiger weniger Spediteure nachgerüstet werden. Ganz zu schweigen
von den steigenden Unfall- und Sicherheitsrisiken für alle Verkehrsteilnehmer.
Mit
dem Einsatz von Gigalinern in Europa würde die umweltschädlichste
Verkehrsform im Fernverkehr begünstigt - auf Kosten des umweltfreundlicheren
und sichereren Schienentransports. Mehr als 50 % des Einzelwagen-Güterverkehrs
würde durch die Monstertrucks von der Schiene auf die Straße
verlagert. Da klingen die schönen Worte zur Bekämpfung des Klimawandels
wie Hohn und Spott in den Ohren. Die Monstertrucks werden nicht nur negative
Folgen für das Klima, sondern auch für die Ölabhängigkeit
des Transportsektors haben. Die strenge Bewertung der Europäischen
Kommission ist daher korrekt und absolut notwendig." (Presemeldung
Michael Cramer, 19.03.10).
Aufruf
zur Förderung umweltfreundlicherer Güterverkehre
Die Europäische Kommission hat am 15.03.10 die 4. Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen für die Einrichtung und Modernisierung
von Güterverkehrsdiensten im Rahmen des Programms „Marco Polo
2“ veröffentlicht. Die auszuwählenden Projekte sollen
dazu beitragen, Staus auf europäischen Straßen zu vermeiden
und die Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems zu verbessern
– zwei Hauptziele der EU-Verkehrspolitik. Unternehmen in der gesamten
Europäischen Union und anderen Ländern sind aufgerufen, Vorschläge
ab jetzt einzureichen.
Das
allgemeine Ziel des Programms „Marco Polo“ ist es, Unternehmen
bei der Einführung von Diensten zu unterstützen, mit denen der
Güterverkehr von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger
wie den Kurzstreckenseeverkehr, die Schiene und die Binnenschifffahrt
verlagert wird. Die Unterstützung wird während der mit hohen
Risiken verbundenen Anlaufphase der Projekte gewährt.
Den
Unternehmen, deren Vorschläge in der vergleichenden Bewertung am
besten abschneiden, werden Förderverträge für die Dauer
von bis zu fünf Jahren angeboten. Es haben jedoch nur Projekte Aussicht
auf Förderung, bei denen nachweislich bestandsfähige Güterverkehrsdienste
mit anderen Verkehrsträgern als dem Straßenverkehr eingerichtet
werden, d. h. Projekte, die auch nach dem Ende der EU-Finanzunterstützung
am Markt bestehen können.
Der
Aufruf bezieht sich auf fünf Arten von Aktionen:
•
Aktionen zur Verkehrsverlagerung, durch die Verkehrsaufkommen von der
Straße auf den Kurzstreckenseeverkehr, die Schiene oder die Binnenschifffahrt
oder eine Kombination von Verkehrsträgern verlagert wird,
•
hochinnovative katalytische Aktionen zur Überwindung struktureller
Hindernisse auf dem Güterverkehrsmarkt in der Europäischen Union,
•
Aktionen zu Hochgeschwindigkeitsseewegen („Meeresautobahnen“),
mit denen der Güterverkehr von der Straße auf den Kurzstreckenseeverkehr
oder eine Kombination von Kurzstreckenseeverkehr und anderen Verkehrsträgern
verlagert wird und intermodale, häufig verkehrende Seeverkehrsdienste
für ein großes Gütervolumen geboten werden, wobei vorzugsweise
die umweltfreundlichsten Verkehrsträger wie Binnenschifffahrt
und Eisenbahn für den Hinterlandverkehr und integrierte Tür-zu-Tür-Dienste
genutzt werden sollen,
•
Aktionen zur Verkehrsvermeidung, mit denen der Güterverkehr in die
Produktionslogistik einbezogen wird, um die Nachfrage nach Straßengüterverkehrsdiensten
zu reduzieren, was direkte Auswirkungen auf die Emissionen hat,
•
gemeinsame Lernaktionen für eine bessere Zusammenarbeit und einen
Know-how-Austausch zwischen den Akteuren der Logistikkette.
Für
2010 stehen Fördermittel von 64 Mio. EUR bereit. Die Förderintensität
ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und beläuft sich
auf 2 EUR je 500 Tonnenkilometer Fracht, die von der Straße auf
andere Verkehrsträger verlagert wird. In diesem Jahr können
sich auch einzelne Unternehmen um eine Förderung im Programm „Marco
Polo“ bewerben. Außerdem gelten niedrigere Schwellenwerte,
so dass sich kleinere Unternehmen leichter beteiligen können. Das
Verfahren wurde insgesamt vereinfacht und beschleunigt, so dass zwischen
der Bewerbung und der Unterzeichnung der Fördervereinbarungen weniger
Zeit verstreichen dürfte.
Die
vollständige Aufforderung mit Informationen über die Beantragung
von Zuschüssen finden Sie auf der „Marco Polo“-Webseite:
http://ec.europa.eu/transport/marcopolo/calls/2010_en.htm
(Pressemeldung
EU-Kommission, 16.03.10).
Sieben
europäische Güterbahnen gründen Xrail
 
Sieben führende europäische Güterbahnen haben am 18.02.10
in Zürich die Allianz Xrail gegründet. Xrail verfolgt das Ziel,
den internationalen Wagenladungsverkehr auf der Schiene kundenfreundlicher
und effizienter zu erbringen.
Der Wagenladungsverkehr hat einen Anteil von rund 50 Prozent am europäischen
Güterverkehr auf der Schiene. Gemäss Studien weist er ein beträchtliches
internationales Wachstumspotenzial auf. Als wichtigste Transportart soll
er nun attraktiver und effizienter werden.
Das ist das Ziel der neuen Xrail Allianz, die am Donnerstag in Zürich
mit der Unterzeichnung der Allianzvereinbarung durch die CEOs der Partnerbahnen
offiziell gegründet worden ist. Die sieben Gründungspartner
von Xrail sind CD Cargo, CFL cargo, DB Schenker Rail, Green Cargo, Rail
Cargo Austria, SBB Cargo und SNCB Logistics.
Die Allianz beabsichtigt, die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit
des europäischen Wagenladungsverkehrs auf der Schiene gegenüber
der Strasse zu erhöhen. „Dank der engen Zusammenarbeit bei
den Produktions- und Informationsprozessen können wir ein beträchtliches
Potenzial für mehr Effizienz und Qualität nutzen“, erklärte
Xrail-Projektleiter Günther J. Ferk. Mit Xrail profitieren die Kunden
von grenzüberschreitenden Produktionsstandards in drei Bereichen:
Zuverlässigkeit (mindestens 90 Prozent Pünktlichkeit im internationalen
Wagenladungsverkehr für die Relationen innerhalb des Xrail-Netzwerkes),
Transparenz (internationale Fahrpläne von Anschlussgleis zu Anschlussgleis
der Kunden, aktive Informationssysteme), Angebotsprozess (Standardanfragen
mit dem Ziel von maximal 3 Tagen Bearbeitungszeit).
Während der Pilotphase wurden bereits erste Kunden nach den Xrail-Standards
bedient. Xrail verbindet nun die wichtigsten Wirtschaftsräume in
Belgien, Deutschland, Luxemburg, Österreich, Schweden, der Schweiz
und Tschechien. Dabei baut Xrail auf die bestehende Infrastruktur der
TEN-T Verkehrsachsen der Europäischen Union (Trans European Transport
Network).
Langfristiges Ziel von Xrail ist die Etablierung eines flächendeckenden
europäischen Qualitätsnetzwerks für den Wagenladungsverkehr.
Im Wagenladungsverkehr machen die Fixkosten rund 90 Prozent der gesamten
Kosten aus. Deshalb wollen die Allianzpartner ihr Netzwerk optimal nutzen,
um die weitere Entwicklung des Wagenladungsverkehrs sicherzustellen. Das
sind auch gute Neuigkeiten für die Umwelt: Die Umweltbilanz der Gütertransporte
auf der Schiene ist deutlich besser als jene auf der Strasse, insbesondere
über lange Transportdistanzen.
Xrail wurde im Jahr 2007 unter der Führung des internationalen Eisenbahnverbandes
UIC in Paris initiiert. Seither haben die Allianzpartner unter der Koordination
der UIC internationale Produktionsstandards, die erforderlichen IT-Systeme
und Massnahmen zur Qualitätsverbesserung entwickelt sowie den Allianzvertrag
ausgearbeitet. „Die Allianz bildet das Fundament für einen
nachhaltigen Wagenladungsverkehr in Europa“, sagte Oliver Sellnick,
Direktor Güterverkehr der UIC. Xrail umfasst die Produktion des internationalen
Wagenladungsverkehrs zwischen den Güterbahnen. Sie betrifft weder
den Ganzzugsverkehr noch den kombinierten Verkehr mit Wechselbehältern.
Auch den kommerziellen Teil des Wagenladungsverkehrs, etwa Kundenkontakte
und Preisgestaltung, erbringen die Bahnen weiterhin eigenständig
und stehen dort untereinander im Wettbewerb. Hingegen verpflichten sich
die Xrail-Partner gegenüber ihren Kunden zur Einhaltung der hohen
Qualitäts- und Servicestandards, die innerhalb der Allianz definiert
wurden (Pressemeldung Xrail, 19.02.10).
Kommission
genehmigt ungarische Finanzhilfe zum Verkehr
Die Europäische Kommission hat am 13.01.10 beschlossen, keine Einwände
gegen die Entscheidung Ungarns zu erheben, den Schienen- und Binnenschiffsverkehr
von Verbrauchsteuern zu befreien bzw. Verbrauchsteuern zu erstatten, um
die Nutzung dieser Verkehrsträger zu fördern und die Umweltverschmutzung
und andere externe Kosten im Verkehr zu reduzieren.
Ungarn
befreit Kraftstoffe für die Binnenschifffahrt von Verbrauchsteuern
bzw. erstattet diese Steuern und belässt auch im Schienenverkehr
die Kraftstoffe verbrauchsteuerfrei. Diese Maßnahmen stehen mit
den Bestimmungen der Richtlinie zur Energiebesteuerung im Einklang. Die
jetzige Genehmigung gilt bis zum 30. April 2017.
Der
Schienenverkehr und die Binnenschifffahrt verursachen wesentlich niedrigere
externe Kosten in Bezug auf Unfälle, Klimaänderung und Luftverschmutzung
als der Straßenverkehr. Da diese Verkehrsträger zudem über
erhebliche Kapazitätsreserven verfügen, können sie auch
zu einer Verlagerung des Verkehrs weg von überlasteten Abschnitten
des Straßennetzes beitragen.
Dem
Straßengüterverkehr werden seine externen Kosten nicht angelastet.
Um gleiche Ausgangs-bedingungen für die umweltfreundlicheren Verkehrsträger
zu schaffen, ist es deshalb angebracht, den Abstand zwischen den Kosten
kombinierter Verkehrsdienste und denen des Straßenverkehrs zu verringern.
Ungarn hat dafür die Befreiung von Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuererstattungen
gewählt.
Bei
der Entscheidung über die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
der Maßnahmen, die Ungarn zugunsten der umweltfreundlicheren Verkehrsträger
ergriffen hat, hat die Kommission eingehend geprüft, ob die externen
Kosten je Tonnenkilometer, die bei der Nutzung der umweltfreundlicheren
Verkehrsträger gegenüber dem Straßenverkehr eingespart
werden, höher sind als der entsprechende Beihilfebetrag je Tonnenkilometer.
Der
Beschluss entspricht dem Ansatz der Kommission in früheren Fällen
von Beihilfen zur Verringerung der externen Kosten des Verkehrs.
Die
steuerlichen Maßnahmen zugunsten der Binnenschifffahrt und des Schienenverkehrs
sind mit Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union und mit den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen
zugunsten von Eisenbahnunternehmen vereinbar (Pressemeldung
EU-Kommission, 20.01.10).
Grüne
zum designierten EU-Kommissar für Verkehr Siim Kallas
Zur Anhörung des designierten EU-Verkehrskommissars Siim Kallas
im Europäischen Parlament erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer
Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:
Die Anhörung des estnischen Finanzökonomen Siim Kallas
als Verkehrskommissar der neuen Barroso-Kommission am 14.01.10 war eine
herbe Enttäuschung. Kallas´ fachliche Vorbereitung der Dossiers
entsprach in keiner Weise den Erwartungen der Ausschussmitglieder.
Zudem ging Kallas bei den für die Grünen wichtigen Fragen zu
Klimaschutz und fairen Rahmen-bedingungen nicht auf die konkreten Forderungen
nach Zielvereinbarungen im Verkehrssektor ein. Obwohl dieser inzwischen
für ein Drittel aller CO2 Emission verantwortlich ist, wollte Kallas
sich nicht auf ein zukünftiges Reduktionsziel für den Verkehr
festlegen. Im Gegensatz - auf Nachfrage der Liberalen deutete er an, eine
Harmonisierung des LKW-Fahrverbots anzustreben, was de facto zur Aufhebung
des Wochenendfahrverbots führen kann. Auch bei der Eurovignette scheint
es nicht vorwärts zugehen; immerhin ließ er veräußern,
dass er keinen Vorschlag vorlegen wird, der sich explizit für Gigaliner
ausspricht.
Besonders enttäuscht aber wurden wir von seinem laschen Umgang mit
der immer noch viel zu hohen Zahl an Verkehrstoten auf der Straße.
Initiativen zur Einführung eines einheitlichen Geschwindigkeits-
oder Alkohollimits am Steuer lehnte Kallas strikt ab.
Kallas irrt allerdings in seinem liberalen Glauben, dass allein die Anwendung
ökonomischer Regeln zu einem fairen und automatisch nachhaltigen
Verkehrssystem führen wird. Wir Grüne werden weiterhin die Klimafrage
stellen!"
Der Ökonome Kallas (Estland) gehörte bereits der letzten Kommission
unter Barroso an und war zuvor Premierminister, Finanz- und Außenminister
als auch Abgeordneter in Estland. Als EU-Kommissar für Verwaltung
und Betrugsbekämpfung hat Kallas u.a. ein Lobby-Register bei der
EU eingeführt.
Die endgültige Abstimmung über die designierten Kommissare findet
am 26. Januar 2010 in Brüssel statt. Dabei kann das Europäische
Parlament nicht über einzelne Kandidaten abstimmen, sondern nur über
die gesamte Kommission. Die neue Kommission kann darauf hin formell vom
Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt werden (Pressemeldung
Michael Cramer, 15.01.10).
Kommission
vergibt wichtige Aufträge für Galileo
Die Europäische Kommission hat am 07.01.10 die Vergabe von drei der
sechs Aufträge bekanntgegeben, die erforderlich sind, damit das Satelliten-Navigationssystem
Galileo in Betrieb gehen kann. Den Vertrag über die Systemunterstützung
erhält ThalesAleniaSpace (Italien), die ersten 14 Satelliten wurden
bei OHB System AG (Deutschland) bestellt, und mit den Startdienstleistungen
wurde Arianespace( Frankreich) beauftragt. Mit Hilfe dieser Dienste kann
das europäische Satelliten-Navigationssystem Anfang 2014 in Betrieb
gehen.
Antonio Tajani, für Verkehr zuständiger Vizepräsident der
Kommission, erklärte dazu: „Mit diesen und den anstehenden
Aufträgen für die restlichen Arbeitspakete schließen wir
eine entscheidende Phase des Galileo-Programms ab. Jetzt können wir
uns auf die eigentliche Einführung konzentrieren und den Bürgerinnen
und Bürgern in Europa zeigen, dass die Entwicklung des europäischen
Satelliten-Navigationssystem gut vorankommt“.
Der an ThalesAleniaSpace vergebene Auftrag über die Systemunterstützung
umfasst die erforderlichen industriellen Dienstleistungen, mit denen die
Europäische Weltraumorganisation bei der Integration und Validierung
des Galileo-Systems unterstützt wird. Das Auftragsvolumen beläuft
sich auf 85 Mio. EUR.
Der im Dezember geschlossene Rahmenvertrag mit OHB System AG und EADS-Astrium
GmBH (beide aus Deutschland) ebnet den Weg für die schrittweise Lieferung
von bis zu 32 Satelliten. Die ersten 14 Satelliten im Wert von 566 Mio.
EUR wurden heute bei OHB bestellt. Die Aufträge für die restlichen
Satelliten werden später an OHB System AG oder EADS-Astrium GmBH
vergeben, wobei jeweils das Unternehmen mit dem günstigsten Angebot
den Zuschlag erhält. Die Kommission setzt auf zwei Lieferanten, um
die Risiken insbesondere im Hinblick auf die Lieferzeiten zu verringern
und die Flexibilität zu erhöhen.
Mit dem Start von fünf Sojus-Trägerraketen, die jeweils zwei
Satelliten ins All bringen, wurde Arianespace beauftragt. Der erste Start
ist für Oktober 2012 vorgesehen. Das Auftragsvolumen beläuft
sich auf 397 Mio. EUR.
Die Verträge sollen in den nächsten Wochen von den ausgewählten
Unternehmen und der Europäischen Weltraumorganisation im Namen der
Europäischen Kommission unterzeichnet werden.
Die Kommission kann nun einen genaueren Zeitplan für die Einführung
der verschiedenen Galileo-Dienste festlegen: Der offene Dienst, der öffentliche
regulierte Dienst („Public Regulated Service“) sowie der Such-
und Rettungsdienst („Search and Rescue Service“) werden ab
Anfang 2014 angeboten. Der sicherheitskritische Dienst („Safety-of-Life
Service“) und der kommerzielle Dienst werden ab 2014 getestet. Diese
Dienste werden bereitgestellt, sobald Galileo mit 30 Satelliten seine
volle Funktionsfähigkeit erreicht.
Die restlichen drei Aufträge für die Bodeneinrichtungen, das
Bodenkontrollsystem und den Betrieb sollen bis Mitte 2010 vergeben werden
(Pressemeldung EU-Kommission, 08.01.10).
Mittel
für grenzüberschreitende Fahrrad- und Bahnstrecken
Zur endgültigen Verabschiedung des EU-Haushalts für
2010 erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen
im Europäischen Parlament:
Am 17.12.09 hat das Europäische Parlament endgültig den
Weg frei gemacht für mehr Nachhaltigkeit im Tourismusbereich. Auf
Initiative der Grünen sieht der Finanzrahmen für 2010 unter
dem Haushaltstitel Nachhaltiger Tourismus Unterstützung für
grenzüberschreitende, nachhaltige Fahrrad- und Bahnstrecken sowie
die EuroVelo Routen vor.
Ein Schwerpunkt ist außerdem die verstärkte Fahrradmitnahme
in Zügen. Zudem werden im Rahmen der EFRE Mittel (Europäischer
Fond für regionale Entwicklung) explizit Gelder zur Verfügung
gestellt, die auf die Unterstützung von grenzüberschreitenden
Fahrradwegen abzielen.
Damit ist ein wichtiger Schritt für die Umsetzung des `Europa-Radwegs
Eiserner Vorhang` (Iron Curtain Trail) auf lokaler und regionaler
Ebene erreicht. Denn mit den EFRE-Mitteln (Zieldefinition: europäische
territoriale Zusammenarbeit) kann der Ausbau der Fahrradinfrastruktur
und die Beschilderung nun explizit mit EU-Geldern mitfinanziert werden.
Für
viele Regionen, die in Grenzgebieten liegen, ist der Fahrradtourismus
eine wichtige Einkommensquelle und ein Garant für den Erhalt etlicher
kleiner und mittlerer Unternehmen. Untersuchungen bestätigen zudem,
dass der Fahrradtourist mehr Geld ausgibt als Autotourist. Jetzt liegt
es an den Kommunen und Ländern mit diesen Geldern aktiv ihr Potential
im nachhaltigen Tourismus zu fördern." (Pressemeldung Michael
Cramer, 21.12.09).
Neue
Rechte für Bahnreisende in der Europäischen Union
Die
Eisenbahnreisenden innerhalb der Europäischen Union und ihre mitgeführte
Habe werden ab sofort durch neue Rechte geschützt. In der heute in
Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte von
Fahrgästen im Eisenbahnverkehr 1 werden grundlegende Rechte der Reisenden
festgeschrieben und den Eisenbahnunternehmen eine Reihe von Haftungspflichten
gegenüber ihren Kunden auferlegt. Jedes Jahr benutzen annähernd
8 Milliarden Reisende die Bahn.
Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission
Antonio Tajani erklärte: „Angesichts der Millionen von Menschen,
die in Europa täglich mit der Bahn reisen, liegt es für mich
auf der Hand, dass Europa diesen Personen ein sicheres und bequemes Reisen
ermöglichen muss.
Durch diese neuen Rechte zum Schutz der Bahnreisenden werden zuverlässige
und hochwertige Schienenpersonenverkehrsdienste gefördert. Nach
den Reisenden im Luft- und im Schienenverkehr geht es für uns als
nächstes darum, auch Bus- und Schiffsreisende durch entsprechende
Rechte zu schützen.“
Folgende neue Rechte sind am 03.12.09 in Kraft getreten:
•
Diskriminierungsfreier Zugang zu Zügen und Hilfeleistungen für
Personen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität.
• Stärkung des Rechts auf Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung
des Gepäcks (bis ca. 1285 EUR je Gepäckstück).
• Stärkung der Rechte bei Tötung oder Verletzung von Reisenden
durch eine Vorschusszahlung zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen
Bedürfnisse. Dieser Vorschuss beträgt im Todesfall mindestens
21 000 EUR je Fahrgast.
• Stärkung des Rechts auf Schadenersatz bei Verspätung
oder Ausfall von Zügen. Die Mindestentschädigung beträgt
25 % des Fahrkartenpreises bei Verspätungen zwischen einer und zwei
Stunden bzw. 50 % ab einer Verspätung von zwei Stunden.
• Anspruch der Bahnreisenden auf umfassende Informationen, z. B.
über Verspätungen, vor und während der Reise.
• Vereinfachung des Fahrkartenkaufs für Bahnreisende.
• Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber müssen in Bahnhöfen
und Zügen die persönliche Sicherheit der Reisenden gewährleisten.
• Die Eisenbahnunternehmen müssen ein Verfahren zur Bearbeitung
von Beschwerden im Zusammenhang mit den in der neuen Verordnung festgelegten
Rechten und Pflichten einrichten.
• Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Reisende sich
an eine unabhängige Beschwerdestelle wenden können, wenn sie
der Meinung sind, dass ihre Rechte missachtet wurden.
• Die bereits bestehenden Fahrgastrechte aufgrund des (nur grenzüberschreitende
Reisen betreffenden) Übereinkommens über den internationalen
Eisenbahnverkehr (COTIF) werden grundsätzlich auf alle inländischen
Schienenpersonenverkehrsdienste ausgeweitet.
Um den Eisenbahnunternehmen eine Anpassung an die neuen Fahrgastrechte
zu ermöglichen, können die Mitgliedstaaten beantragen, bei inländischen
Verkehrsdiensten für eine Dauer von maximal 15 Jahren von der Anwendung
bestimmter Rechte abzusehen. Da Nahverkehrsdienste (also Stadt-, Vorort-
und Regionalverkehr) sich ihrer Art nach von Fernverkehrsdiensten unterscheiden,
können die Mitgliedstaaten für solche Dienste – mit Ausnahme
grenzüberschreitender Dienste innerhalb der EU – ständige
Ausnahmeregelungen beantragen.
Im Bereich des Luftverkehrs ist im EU-Recht bereits ein umfassendes Bündel
von Fluggastrechten verankert. Darüber hinaus hat die Kommission
neue Rechtsvorschriften zum Schutz von Bus- und Schiffsreisenden vorgeschlagen,
die bereits Anfang nächsten Jahres verabschiedet werden könnten
(Pressemeldung EU-Kommission, 04.12.09).
500
Millionen Euro für TEN-Projekte
Die Europäische Kommission hat am 22.10.09 eine erste Gruppe von
Infrastrukturvorhaben in TEN-Projekten angekündigt, die mit Investitionen
über insgesamt 500 Mio. € gefördert werden sollen. Das
500-Millionen-Euro-Paket stellt einen wichtigen Teil der Antwort der Kommission
auf die Wirtschaftskrise dar. Die Finanzierung dieser Projekte kommt Österreich,
Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Ungarn, Italien, den Niederlanden,
Portugal, Schweden und dem Vereinigte Königreich zugute. Eine zweite
Gruppe von Projekten wird im weiteren Verlauf dieses Jahres hinzukommen.
----------------------
Austria
•
Four-track development of the Western Line Vienna-Linz: Melk railway station
(€3,400,000)
----------------------
Belgium
•
Rebuilding of Noorderlaanbridge (€1,342,000)
----------------------
France
•
New railway high speed line "LGV Est" Second phase: section
Baudrecourt-Vendenheim (€75,996,000)
----------------------
Germany
•
BAB A3, Frankfurt-Nürnberg, renewal of the Main bridge at Randersacker
(€2,395,000)
•
Tri-modal enlargement of the water involvement of Cologne Port (€3,330,000)
----------------------
Hungary
•
Construction of a pier for combined Schengen and non-Schengen operations
and seamless passenger transfer at Budapest Airport (€7,560,000)
----------------------
Italy
•
Rome Ring Road Motorway – northwestern section – upgrade to
three lanes in both directions from km 11+250 to km 12+650 – completion
works (€2,981,000)
•
Implementation of nautical accessibility in the port of Venice-Marghera:
operational and remedial dredging in two stretches of the West and South
ship canals (€3,912,000)
•
Hub of Torino, section Susa-Stura, removal of bottleneck (€52,740,000)
•
Italy integration of communication and surveillance (IP1) (€4,048,000)
----------------------
The Netherlands
•
Elimination of the bottleneck of the north-south artery A2 (E25): building
the urban highway tunnel in Maastricht (€15,000,000)
----------------------
Portugal
•
Faro Airport Development Plan – Phase 1 (€6,016,000)
----------------------
Spain
•
Express Route SE-40 (Seville). Section Coria del Rio-Dos Hermanas (North
and South tunnels) (€23,969,000)
----------------------
Sweden
•
Port infrastructure facilities in the Malmö Northern Harbour (€5,922,000)
•
E6.21 Partihall Connection (€16,296,000)
----------------------
United Kingdom
•
Thames Estuary dredge and reclamation works to support the integrated
multi-modal London Gateway port and logistics development (€14,174,000)
•
A14 Corridor Traffic Management Scheme (€11,670,000)
•
Felixstowe-Nuneaton Route Work (€9,234,000) (Pressemeldung
EU-Kommission, 23.10.09).
EU
will Verkehrszusammenarbeit mit Afrika ausbauen
Die Europäische Kommission wird gemeinsam mit ihren afrikanischen
Partnern einen Aktionsplan erstellen, der Möglichkeiten aufzeigen
soll, wie die Verkehrsverbindungen zwischen den beiden Kontinenten fortlaufend
verbessert und ausgebaut werden können.
Der Aktionsplan wurde am 22.10.09 beim Verkehrsforum Europa-Afrika im
Rahmen der „TEN-V-Tage“ angekündigt, einer Konferenz,
die am 21. und 22. Oktober in Neapel stattfand. An diesem Forum nehmen
Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der Kommission und der afrikanischen
Länder und regionalen Organisationen teil. Es steht in unmittelbarem
Zusammenhang mit der unlängst veröffentlichten Mitteilung „Partnerschaft
Europäische Union – Afrika / Afrika und Europa verbinden: Schritte
zum Ausbau der Zusammenarbeit in Verkehrsbereich“.
Diese Mitteilung ist ein Instrument, das die Zusammenarbeit in diesem
Schlüsselsektor vorantreiben soll – sie sieht vor, dass der
afrikanische Kontinent die Erfahrungen nutzen kann, die in Europa in diesem
Bereich gesammelt wurden, und enthält erste Denkansätze für
die Erstellung eines konkreten Aktionsplans für den Ausbau der Verbindungen
zwischen den europäischen und den afrikanischen Netzen. Von einer
intensiveren Zusammenarbeit erhofft man sich eine Zunahme des Handels,
mehr Sicherheit, Verbesserungen bei der Gefahrenabwehr und die Entwicklung
eines Verkehrssystems, das besser für die Herausforderungen des Klimawandels
gerüstet ist.
Antonio Tajani, der für den Bereich Verkehr zuständige Vizepräsident
der Europäischen Kommission, sagte dazu: „Afrika hat das Potenzial,
ein wichtiger Handelspartner der EU zu werden, aber eine schlecht ausgebaute
Verkehrsinfrastruktur und ein mangelhaftes Angebot an Verkehrsdiensten
bremsen die wirtschaftliche Entwicklung dieses Kontinents. Voraussetzung
für eine Beschleunigung dieser Entwicklung ist ein leistungsfähiges
Verkehrssystem, und unsere Erfahrungen mit den TEN-V können dabei
von großem Nutzen sein, denn die Herausforderungen sind vielfach
die gleichen - beispielsweise die Bekämpfung des Klimawandels und
die Erhöhung der Standards für Sicherheit und Gefahrenabwehr.
Es gehört zu einer guten Nachbarschaft, gemeinsam nach Lösungen
zu suchen.“
Mahmoud Ahmed Ibrahim, Kommissar für Infrastruktur und Energie der
Kommission der Afrikanischen Union, sagte: „Afrika hat verschiedenen
Entwicklungspartnern die Tür für eine Zusammenarbeit geöffnet,
um Lösungen für die Durchführung seiner Infrastrukturprogramme
zu finden. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die Infrastruktur-Partnerschaft
EU-Afrika, von der sich Afrika deutliche Fortschritte beim Infrastrukturausbau
des Kontinents erhofft. Das Verkehrsforum EU-Afrika ist eine besondere
Gelegenheit, Strategien für die Verwirklichung dieses Ziels zu diskutieren.
Durch den Ausbau der afrikanischen Infrastruktur, insbesondere der Verkehrsnetze,
werden die Netze besser miteinander verbunden, und sicherere und verlässlichere
Verkehrsdienste werden sich unzweifelhaft auf die Lebensbedingungen und
auch das Wirtschaftswachstum des gesamten Kontinents auswirken. Afrika
ist jedoch nicht in der Lage, diesen Herausforderungen aus eigenen Kräften
zu begegnen (Pressemeldung
EU-Kommission, 23.10.09).
Partnerschaft
zur Verbesserung der Infrastruktur in Nordeuropa
Zur Verbesserung wichtiger Verkehrsverbindungen in Nordeuropa ist heute
die so genannte Verkehrs- und Logistikpartnerschaft im Rahmen der Nördlichen
Dimension gegründet worden.
Vertreter der Europäischen Kommission, Norwegens, Russlands, Dänemarks,
Estlands, Finnlands, Deutschlands, Lettlands, Litauens, Polens, Schwedens
und Weißrusslands haben heute in Neapel auf einer Konferenz über
die Zukunft der transeuropäischen Verkehrsnetze eine entsprechende
Vereinbarung unterzeichnet.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission und zuständig für
Verkehrsfragen, erklärte dazu: „Die Herausforderungen und Möglichkeiten
im Verkehrssektor sind zunehmend grenzübergreifender Art, und die
Verkehrs- und Logistikpartnerschaft im Rahmen der Nördlichen Dimension
bietet die große Chance, in Nordeuropa gemeinsam darauf zu reagieren.
Vor diesem Hintergrund wendet sich die EU ihren Nachbarn zu, womit die
Voraussetzungen einer fruchtbaren Partnerschaft für Mobilität
in Nordeuropa geschaffen werden.“
Åsa Torstensson, Schwedens Ministerin für Unternehmen, Energie
und Kommunikation und Vertreterin der EU-Präsidentschaft, fügte
hinzu: „Nordeuropa ist reich an natürlichen Ressourcen und
verfügt über einen hochentwickelten Industriesektor. Die großen
Entfernungen innerhalb der Region und zu den wichtigen Märkten stellen
eine Herausforderung für den Verkehrssektor dar. Die Verkehrs- und
Logistikpartnerschaft ist ein äußerst vielversprechender Rahmen,
um gemeinsam zu erkunden, welche Maßnahmen und Vorhaben im Hinblick
auf eine bessere Infrastruktur zwischen den Ländern der Region und
darüber hinaus realisiert werden müssen.“
Ziel der Verkehrs- und Logistikpartnerschaft ist es, wichtige grenzüberschreitende
Verkehrsverbindungen zu verbessern und gleichzeitig ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum
in der Region zu fördern. Zudem sollen bestehende Infrastrukturvorhaben
beschleunigt und Engpässe beseitigt werden. Als einer der ersten
Schritte der Partnerschaft soll ein Aktionsplan mit Projekten von gemeinsamem
Interesse erstellt werden.
Die
Unterzeichnung der Vereinbarung fand am 22.10.09 in Neapel auf einer Konferenz
über die Zukunft der transeuropäischen Verkehrsnetze statt,
die von der Kommission, dem italienischen Ministerium für Infrastruktur
und Verkehr, der schwedischen Präsidentschaft und der Europäischen
Union ausgerichtet wird. Neben der Sondierung von Möglichkeiten zur
Schaffung von mehr Verbindungen mit den Nachbarregionen wird auf der Konferenz
auch der Stand der vorrangigen Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
(TEN-V) untersucht und über den künftigen politischen Rahmen
nachgedacht (Pressemeldung
EU-Kommission, 23.10.09).
Neue
Vorschriften für Marco-Polo-Programm
Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften verabschiedet, die
den Geltungsbereich des erfolgreichen Marco-Polo-Programms, das seit 2003
nachhaltige Verkehrsprojekte unterstützt, ausweiten. Das Programm
gewährt der Verkehrsindustrie Finanzhilfen für Projekte, die
dazu beitragen, den Güterverkehr auf unseren überfüllten
Straßen zu verringern oder auf andere, nachhaltigere Verkehrsträger
wie Schiff, Schiene oder Binnenwasserstraßen zu verlagern. Die Teilnahmebedingungen
wurden angepasst, um sie noch attraktiver für die Verkehrsbranche
zu gestalten. Sie gelten für die nächste Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen, die Anfang des kommenden Jahres veröffentlicht
werden soll.
Antonio
Tajani, Vizepräsident der Kommission und zuständig für
Verkehrsfragen, äußerte sich dazu wie folgt: „Das Marco-Polo-Programm
spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung der Mobilität in
Europa. Wir wollen nun auf diesem Erfolg aufbauen, indem wir Unternehmen
die Beteiligung an diesem Prozess erleichtern. Durch die heute verabschiedeten
Vorschriften kann ihr Wechsel zu nachhaltigen Verkehrsdiensten vereinfacht
werden.“
Zu
den Änderungen zählt eine allgemeine Senkung der Mindestschwelle
für förderfähige Projekte, wobei eine eigene, niedrigere
Schwelle für Projekte zur Verlagerung der Güterbeförderung
von der Straße auf die Binnenwasserstraßen gilt. Diese Änderungen
erleichtern den Zugang für Projekte, die von kleineren Unternehmen
im allgemeinen und von Binnenschiffern im besonderen eingereicht werden.
Außerdem wird es für diese Unternehmen einfacher, die Finanzierung
zu beantragen, da das Bestehen einer Bietergemeinschaft nicht mehr erforderlich
ist.
Auch
die Zeitspanne zwischen Antragstellung und Unterzeichnung der Zuschussvereinbarungen
wurde verkürzt, so dass die Empfänger rascher Rückmeldung
von der Kommission erhalten.
Schließlich
wurden neben anderen Maßnahmen zur Vereinfachung die Fristen für
das Erreichen der Projektziele flexibler gestaltet und die Verkehrsverlagerung
wird auf Leercontainer und Transportfahrzeuge ausgeweitet, wenn sie effektiv
nicht auf der Straße befördert werden.
Dank
der im Rahmen des ersten Marco-Polo-Programms von 2003 bis 2006 geförderten
Projekte konnten 31 Mrd. Tonnenkilometer von unseren Straßen verlagert
werden, das entspricht 1,5 Mio. Lastkraftwagen, die von Paris nach Berlin
fahren. Obgleich dies bereits ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung
der Staus auf europäischen Straßen war, wurden die Mittel für
das Marco-Polo-Programm im Zeitraum 2007-2013 auf 450 Mio. EUR vervierfacht.
Angesichts dieses Budgets ist das aktuelle Ziel des Programms die Vermeidung
eines wesentlichen Teils des für den internationalen Straßengüterverkehr
prognostizierten Wachstums (veranschlagt auf 20 Mrd. Tonnenkilometer jährlich)
bzw. seine Verlagerung auf andere Verkehrsträger (Pressemeldung
EU-Kommission, 12.10.09).
Rügen
wegen mangelhafter Umsetzung des „ersten Eisenbahnpakets“
Die Europäische Kommission hat am 08.010.09 mit Gründen versehene
Stellungnahmen an 21 Mitgliedstaaten gesandt, weil sie die Rechtsvorschriften
des so genannten „ersten Eisenbahnpakets“ nicht ordnungsgemäß
umgesetzt haben.
Davon betroffen sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Lettland, Luxemburg, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, die Slowakei, Spanien,
Tschechien und Ungarn, wo wichtige Aspekte der Liberalisierung der Eisenbahnmärkte
noch nicht geklärt sind.
Nachdem
im Juni 2008 förmliche Aufforderungsschreiben an 24 Mitgliedstaaten
gesandt worden waren, haben einige von ihnen ihre nationalen Vorschriften
geändert, um dem Gemeinschaftsrecht zu entsprechen. Die Kommission
hatte mit allen Mitgliedstaaten Gespräche aufgenommen, um auf konstruktive
Weise nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Zwar hat der überwiegende
Teil von ihnen inzwischen Fortschritte erzielt, doch werden die einschlägigen
EU-Richtlinien 1 mehr als ein Jahr nach Versendung der Aufforderungsschreiben
von den meisten Mitgliedstaaten noch immer nicht vollständig erfüllt.
Nach den heute übermittelten mit Gründen versehenen Stellungnahmen
müssen die Mitgliedstaaten nun die Reform ihrer Eisenbahnsysteme
zum Nutzen der Schienenverkehrsunternehmen und der Kunden weiter
vorantreiben.
In
den Schreiben mahnt die Kommission unter anderem die folgenden Mängel
an:
•
mangelnde Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber von den Eisenbahnunternehmen;
• unzureichende Umsetzung der Richtlinie über Wegeentgelte,
z. B. das Fehlen leistungsabhängiger Regelungen zur Steigerung der
Netzkapazität, fehlende Anreize für Infrastrukturbetreiber zur
Senkung von Kosten und Entgelten sowie das Fehlen von Entgeltregelungen,
die sich an den direkten Kosten der Schienenverkehrsdienste orientieren;
• das Versäumnis, eine unabhängige Regulierungsstelle
einzurichten, die zur Lösung von Wettbewerbsproblemen im Eisenbahnsektor
mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet ist (Pressemeldung EU-Kommission,
09.10.09).
TEN-Koordinatoren
legen Jahresberichte vor
Die für die transeuropäischen
Verkehrsnetze bestellten Koordinatoren haben Vizepräsident Antonio
Tajani am 07.10.09 ihren jeweils
vierten Bericht und damit den Abschlussbericht ihres ersten Mandats
mit einer detaillierten Bestandsaufnahme der in ihre Zuständigkeit
fallenden vorrangigen Projekte vorgelegt.
•
Karel Van Miert: Eisenbahnachse Berlin – Palermo
•
Etienne Davignon: Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnachse in Südwesteuropa
•
Laurens Jan Brinkhorst: Eisenbahnverbindung Lyon – ukrainische Grenze
•
Péter Balázs: Eisenbahnachse Paris – Bratislava
•
Karla Peijs: Binnenwasserstraße Rhein/Maas – Main –
Donau und Seine-Schelde-Kanal
•
Luis Valente de Oliveira: Meeresautobahnen
•
Pavel Telicka: 'Rail Baltica'
•
Karel Vinck: ERTMS
EU-Verkehrskommissar
Tajani: „ Ich bin den europäischen Koordinatoren dankbar. Wie
in den vergangenen Jahren liefern sie der Kommission und den anderen Organen
der EU mit ihren Berichten eine eingehende Analyse neun großer europäischer
Vorhaben. Ich finde nicht nur die erzielten Fortschritte zufriedenstellend,
sondern freue mich auch, dass sich das politische Experiment, erfahrene
europäische Politiker mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten
als Verhandlungsführer, Ansprechpartner und Botschafter in den Dienst
bedeutender TEN-V-Projekte zu stellen, am Ende dieses ersten Mandats als
Erfolg erwiesen hat. Nun sehen wir mit Zuversicht den in den nächsten
vier Jahren vor allem im Zusammenhang mit der Überprüfung der
TEN-V-Politik anstehenden Aufgaben entgegen.“
Abschließend bemerkte der Vizepräsident: „Ich gedenke
jedoch mit Trauer des im Juni dieses Jahres verstorbenen Koordinators
Karel Van Miert, den wir nicht nur in dieser Funktion, sondern als stetige
Quelle der Inspiration für alle, die sich in Europa mit Verkehrsfragen
befassen, schmerzlich vermissen.“
In den Jahresberichten 2009 wird nicht nur die 2008-2009 geleistete Arbeit,
sondern der gesamte Zeitraum des ersten Mandats (2005 bis 2009) zusammengefasst.
Die Berichte spiegeln wie in den vergangenen Jahren die eigenen Perspektiven
und Analysen der Koordinatoren wider und enthalten eine Reihe von Vorschlägen
und Empfehlungen, die darauf abzielen, allen Projektbeteiligten eine aktive
Rolle bei der Verwirklichung der Vorhaben zu ermöglichen.
Daneben haben die Koordinatoren als gemeinsame Bilanz und Ausblick am
Ende ihres ersten Mandats ein Positionspapier erstellt, d as sie dem Vizepräsidenten
überreichten. Die Koordinatoren möchten unter Berücksichtigung
des TEN-V-Überprüfungsprozesses, den die Europäische Kommission
zu Beginn ihrer zweiten Amtszeit eingeleitet hat, mit einer Lagebeurteilung
und Empfehlungen auf der Grundlage ihrer Erfahrungen zur Diskussion beitragen.
Im Zuge der laufenden Überprüfung der Politik auf dem Gebiet
der transeuropäischen Verkehrsnetze werden anstehende Herausforderungen
für das TEN-V-Programm ermittelt, so dass es möglich sein wird,
der Tätigkeit der Koordinatoren stärkeres Gewicht zu verleihen.
Während der diesjährigen TEN-V-Tage am 21./22. Oktober in Neapel
findet eine wichtige Sitzung zu diesem Thema statt, bei der eine eingehende
Diskussion der beteiligten Akteure über die Ausrichtung und die Ziele
der künftigen europäischen Verkehrspolitik auf der Tagesordnung
steht. Diese Konferenz ist eine Folgeveranstaltung zur Veröffentlichung
eines Grünbuchs über die Zukunft der Verkehrspolitik im Februar
2009. Dort werden die politischen Optionen im kommenden Jahrzehnt unter
Berücksichtigung der Klimaschutzziele sowie des technologischen Fortschritts
in den Bereichen Verkehr und Energie dargelegt werden. Außerdem
soll der Beitrag der TEN-V zur Verwirklichung der Ziele einer erweiterten
Union unter den derzeit besonders schwierigen ökonomischen Umständen
ausgebaut werden (Pressemeldung
EU-Kommission, 08.10.09).
Aktionsplan
zur urbanen Mobilität angenommen
Die Europäische Kommission hat am
30.09.09 einen umfassenden Aktionsplan
zur urbanen Mobilität angenommen. In diesem Aktionsplan werden
20 konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um die lokalen, regionalen
und nationalen Behörden bei der Verwirklichung ihrer Ziele für
eine nachhaltige Mobilität in den Städten zu unterstützen.
Antonio
Tajani, Vizepräsident der Kommission und zuständig für
Verkehrsfragen, erklärte dazu: „ Ich freue mich, heute dieses
umfassende Maßnahmenpaket im Bereich der urbanen Mobilität
vorstellen zu können. Damit empfiehlt die Kommission erstmals eine
Reihe konkreter Maßnahmen, um die Fortbewegung in der Stadt einfacher
und ökologischer zu gestalten und besser zu organisieren. Die vorgeschlagenen
Maßnahmen werden die Städte anspornen und dabei unterstützen,
den anstehenden Herausforderungen zu begegnen. Hierzu werden sie besser
informiert und besser gerüstet sein. “
Der Aktionsplan ist eine Folgemaßnahme zu dem am 25. September 2007
vorgelegten Grünbuch zur Mobilität in der Stadt. Die durch das
Grünbuch angestoßene Debatte hat gezeigt, dass die Maßnahmen
der EU auf dem Gebiet der urbanen Mobilität einen Mehrwert bieten
und gleichzeitig die nationalen, regionalen und lokalen Zuständigkeiten
wahren.
Staus, Unfälle, Luftverschmutzung und Energieverbrauch belasten die
europäische Wirtschaft und beeinträchtigen das Wohlergehen aller
europäischen Bürger. Über 70 % der EU-Bevölkerung
leben in städtischen Gebieten und etwa 85 % des BIP der EU werden
in Städten erwirtschaftet. Etwa 40 % der CO 2 -Emissionen und 70
% der sonstigen Schadstoffemissionen des Straßenverkehrs entfallen
auf den Stadtverkehr. Außerdem ereignet sich jeder dritte tödliche
Verkehrsunfall im städtischen Raum.
Indem die Politik diesen Herausforderungen begegnet, geht sie auf die
Anliegen der Bürger ein. Neun von zehn EU-Bürgern halten nämlich
die Verkehrssituation in ihrem Umfeld für verbesserungswürdig.
Daneben sind Maßnahmen auf diesem Gebiet von wesentlicher Bedeutung
für den Erfolg der Gesamtstrategien der EU zur Bekämpfung des
Klimawandels sowie zur Förderung von Wirtschaftswachstum und nachhaltiger
Entwicklung.
Der Aktionsplan enthält eine Kombination von Vorschlägen. Beispielsweise
wird die Kommission mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben eine Reihe
freiwilliger Verpflichtungen ausarbeiten, um die Fahrgastrechte im öffentlichen
Nahverkehr zu stärken. Sie wird ihre Unterstützung für
Forschungs- und Demonstrationsprojekte, z. B. in Bezug auf emissionsärmere
und emissionsfreie Fahrzeuge, fortsetzen. Zusätzlich werden praktische
Verbindungen zwischen urbaner Mobilität und bestehenden EU-Maßnahmen
in den Bereichen Gesundheits-, Kohäsions- und Behindertenpolitik
geschaffen.
Ferner sind eine Initiative zur Verbesserung der Bereitstellung von Reiseinformationen
und die fortgesetzte Unterstützung von Sensibilisierungskampagnen
wie der Europäischen Mobilitätswoche durch die Kommission vorgesehen.
Um die Übernahme der Pläne für eine nachhaltige urbane
Mobilität durch lokale Behörden zu beschleunigen, wird die Kommission
Informationsmaterial erstellen sowie Schulungs- und Werbemaßnahmen
einleiten. Daneben wird sie Leitlinien zu wichtigen Aspekten dieser Pläne
vorlegen, z. B. innerstädtischer Güterverkehr und intelligente
Verkehrssysteme für urbane Mobilität. Die Kommission wird die
Verfügbarkeit harmonisierter Statistiken verbessern, den Informationsaustausch,
u. a. mit den Nachbarstaaten Europas, erleichtern und eine Datenbank mit
Informationen zur besten Praxis auf dem Gebiet der urbanen Mobilität
einrichten. Außerdem wird die Kommission auf die Optimierung bestehender
EU-Finanzierungsquellen hinwirken und den künftigen Finanzbedarf
prüfen.
Die geplanten Aktionen sollen im Verlauf der nächsten vier Jahre
eingeleitet werden. Im Jahr 2012 wird die Kommission die Fortschritte
überprüfen und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen untersuchen
(Pressemeldung EU-Kommission, 01.10.09).
Zweifelhafte
Umsetzung der Klimaziele in Städten
Zur
Veröffentlichung des Aktionsplans Städtische Mobilität
der Kommission erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher
der Grünen im Europäischen Parlament:
Die Europäische Kommission hat heute mit über einem Jahr
Verspätung endlich ihren Aktionsplan zur Städtischen Mobilität
vorgelegt. Das Ergebnis ist allerdings mehr als ernüchternd. Weder
die Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr wurden gestärkt -
es bleibt bei freiwilligen Zugeständnissen -, noch geht die Kommission
konkret das Problem der zahlreichen Verkehrstoten auf innerstädtischen
Straßen oder aber die urbanen Umweltprobleme an.
Das Ziel der EU, die Verkehrstotenzahl auf der Straße bis 2010 zu
halbieren, ist aber nur zu erreichen, wenn auch im städtischen Bereich
die Verkehrsicherheit wesentlich verbessert wird. Die Forderung der Grünen
nach einem generellen Tempolimit von 30km/h - mit der Möglichkeit
der Städte, eigenständig für bestimmte Straßen höhere
Geschwindigkeiten auszuweisen - ist ein Schritt in diese Richtung. Mit
dem im April verabschiedeten Savary-Bericht setzten die Grünen außerdem
durch, dass EU-Gelder nur dann gewährt werden, wenn Städte mit
mehr als 100.000 Einwohnern einen nachhaltigen Mobilitätsplan vorlegen.
Die eigenen Vorgaben der EU, die CO2 Emissionen um 20 bzw. 30 Prozent
bis 2020 zu senken drohen zu scheitern, wenn der Verkehr nicht klimaneutraler
gestaltet wird. In Städten ist er für 70 Prozent aller Treibhausgase
verantwortlich. Dabei sind 90 Prozent aller dort zurückgelegten Autofahrten
kürzer als 6 Kilometer. Entfernungen, die bestens geeignet sind um
umzusteigen auf Bahn, Bus, Radfahren und Zu-Fuß-Gehen.
Das Parlament hat im ersten Eisenbahnbericht vorgegeben, mindestens 40
Prozent der EU-Gelder im Verkehrsbereich in die Schiene zu investieren
- momentan werden 60 Prozent für Straßenprojekte eingesetzt,
nur 20 Prozent gehen in die Schiene und 0,9 Prozent in den Fahrradverkehr.
Die Kommission aber versteckt sich hinter dem Subsidiaritätsargument
und verzichtet mit dem Steuerungselement Finanzierung damit freiwillig
auf konkrete Initiativen im Bereich Städtische Mobilität (Pressemeldung
Michael Cramer, 01.10.09).
Kommission
zur Sicherheit und Interoperabilität der Eisenbahn
Die Europäische Kommission hat am
08.09.09 einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinien über
die Eisbahnsicherheit und die Interoperabilität des Eisenbahnsystems
veröffentlicht, die gemeinsam mit den Vorschriften für den Marktzugang
die rechtlichen Grundlagen für einen wirklich integrierten europäischen
Eisenbahnraum bilden. Die Kommission erachtet die Harmonisierung der technischen
Anforderungen im Großen und Ganzen qualitativ als zufriedenstellend,
hält die Umsetzung der harmonisierten Vorschriften aber noch für
zu langsam. Dies ist auch auf den langen Lebenszyklus von Teilen des Eisenbahnsystems,
wie der Infrastruktur und des rollenden Materials, zurückzuführen.
Antonio
Tajani, Vizepräsident der Kommission und zuständig für
Verkehrsfragen, äußerte sich dazu wie folgt: „Die Europäische
Eisenbahnagentur und die nationalen Sicherheitsbehörden wurden zwar
erst vor wenigen Jahren eingerichtet, haben aber schon bewiesen, wie wichtig
sie für den Aufbau eines integrierten Europäischen Eisenbahnraums
sind. Ich habe die Absicht, die Rolle der Agentur noch weiter zu stärken.“
Die
Veröffentlichung dieses Fortschrittsberichts fällt mit einer
von der Europäischen Kommission organisierten Konferenz
zur Eisenbahnsicherheit zusammen. Die Mitteilung befasst sich mit
den Fortschritten, die bislang bei der Anwendung der Richtlinie über
die Eisenbahnsicherheit und der Verwirklichung der Interoperabilität
des europäischen Eisenbahnsystems seit Annahme des ersten Berichts
der Kommission von November 2006 1 erzielt wurden. Zur Vorbereitung dieser
Mitteilung hat die Kommission eine Studie über den Stand der Umsetzung
der Rechtsvorschriften zur Interoperabilität und Sicherheit der Eisenbahn
sowie die auf dem Gebiet erzielten Fortschritte in Auftrag gegeben und
eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Ergebnisse dieser
Konsultation sind im Anhang dieses Berichts zusammengefasst.
Der
Fortschritt bei der Sicherheit und Interoperabilität der Eisenbahn,
den der gemeinschaftliche Rechtsrahmen erst möglich machte, hat seinerseits
eine Weiterentwicklung des Eisenbahnbinnenmarkts bewirkt, so dass neue
Unternehmen entstanden, die Zugangskosten zurückgingen und schließlich
die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsträgern
gestärkt wurde.
Die
Statistiken zur Eisenbahnsicherheit zeigen, dass das Eisenbahnsystem in
der Gemeinschaft sehr sicher ist und dass die Sicherheit von den organisatorischen
Veränderungen, die mit dem Gemeinschafts-recht eingeführt wurden,
nicht nur unbeeinträchtigt blieb, sondern sich kurz- bis mittelfristig
sogar noch verbessern dürfte.
Unter
Marktgesichtspunkten stellen länderspezifische Sicherheitsanforderungen
noch erhebliche Zutrittsschranken dar. In der Hauptsache liegt dies an
den Kosten und der Dauer der nationalen Homologisierungsverfahren sowie
an deren Uneinheitlichkeit in Europa und dem Mangel an Transparenz bzw.
Berechenbarkeit. Auf diesem Gebiet werden deutliche Fortschritte erwartet,
teils durch die Harmonisierung der Sicherheitsbescheinigungen für
Eisenbahnunternehmen und die Einführung gemeinsamer Sicherheitsverfahren,
teils durch die geänderte Interoperabilitätsrichtlinie, die
jetzt die gegenseitige Anerkennung nationaler Vorschriften bei der Genehmigung
der Inbetriebnahme von Fahrzeugen vorschreibt.
Die
Durchführungsvorschriften der Kommission zur Interoperabilität
(die so genannten technischen Spezifikationen für die Interoperabilität
(TIS)) dürften für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V)
2010 abgeschlossen sein. Die zunehmende Interoperabilität von Infrastrukturen
und rollendem Material sowie die geringe Zahl von Ausnahmeanträgen
durch die Mitgliedstaaten lassen darauf schließen, dass die bestehenden
TSI derzeit erfolgreich umgesetzt werden.
Fortschritte
im Bereich der Interoperabilität gehen nur langsam vonstatten. Wegen
der langen Lebensdauer von Schieneninfrastruktur und Fahrzeugen sowie
der Notwendigkeit, die Investitionskosten für den Sektor auf einem
annehmbaren Niveau zu halten, sind radikale Veränderungen im Hinblick
auf einheitliche Lösungen unmöglich. Deshalb will die Kommission
ihre Bemühungen auf die Anwendung jener TSI konzentrieren, die kurz-
bis mittelfristig spürbare Vorteile bringen, wie z. B. die Telematikanwendungen
im Signalwesen sowie im Güter- und Personenverkehr.
Weitere
Informationen finden Sie hier:
• Background
on Railway safety
• Kommission
will Sicherheitsvorschriften verbessern und ihre Anwendung überwachen
• Rede
des Vizepräsidenten zur Eröffnung der Konferenz (Pressemeldung
EU-Kommission, 09.09.09).
Erneuertes
Mandat für die TEN-Koordinatoren
Die Kommission hat das Mandat von sechs Koordinatoren für den Sektor
der transeuropäischen Verkehrsnetze auf Vorschlag von Vizepräsident
Tajani erneuert. Mit diesem Beschluss bestätigt die Kommission die
effiziente und Ausschlag gebende Rolle der europäischen Koordinatoren
für die vorrangigen Vorhaben, deren Verwirklichung sich schwierig
gestaltet.
„Die
europäischen Koordinatoren sind Persönlichkeiten, die wegen
ihrer internationalen Erfahrung und ihrer Unabhängigkeit anerkannt
sind. Sie nehmen äußerst positiven Einfluss auf diese grenzübergreifenden
Vorhaben“, erklärte der Vizepräsident und für Verkehr
zuständige Kommissar Antonio Tajani.
Daher
hat die Kommission die Mandate der folgenden Koordinatoren erneuert:
• Herr
Laurens Jan Brinkhorst für das vorrangige Vorhaben Nr. 6, „Eisenbahnachse
Lyon-Triest-Divaca/Koper-Divaca-Ljubljana-Budapest-ukrainische Grenze“
•
Herr
Pavel Telicka für das vorrangige Vorhaben Nr. 27, „Rail Baltica:
Eisenbahnachse Warschau-Kaunas-Riga- Tallinn-Helsinki“
•
Herr
Karel Vinck für das Vorhaben „ERTMS“
•
Frau
Karla Peijs für das vorrangige Vorhaben Nr. 18, „Binnenwasserstraße
Rhein/Maas-Main-Donau“ und das vorrangige Vorhaben Nr. 30, „Seine-Schelde-Kanal“
•
Herr
Luís Valente de Oliveira für das vorrangige Vorhaben Nr. 21,
„Meeresautobahnen“.
Die
Kommission hat außerdem beschlossen, Herrn Carlo Secchi zum europäischen
Koordinator für die vorrangigen Vorhaben Nr. 3 („Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnachse
in Südwesteuropa“) und Nr. 19 („Interoperabilität
des iberischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems“) zu ernennen. Diese
neuen Mandate treten heute in Kraft und gelten bis Juli 2013.
Der
Beschluss zur Ersetzung von Herrn Karel van Miert und Herrn Peter Balázs
wird zu einem späteren Zeitpunkt in der neuen Legislaturperiode des
Europäischen Parlaments folgen.
„Der
tragische Tod von Karel van Miert hat mich sehr betroffen gemacht “,
erklärte Vizepräsident Tajani. „ Sein Nachfolger tritt
eine schwere Aufgabe an. Karel van Miert hat sich mit großem Einsatz
für das Eisenbahnvorhaben Berlin – Palermo engagiert und bemerkenswerte
Ergebnisse erzielt ", unterstrich Vizepräsident Tajani. „
Wir müssen auf diesem Weg weiter fortschreiten und seine Aktivitäten
für dieses vorrangige Vorhaben fortsetzen. In Abstimmung mit dem
neuen Europäischen Parlament und mit Zustimmung der betreffenden
Mitgliedstaaten wird dafür so bald wie möglich eine neue Persönlichkeit
benannt werden. “
Dasselbe
Verfahren gilt für die Ersetzung von Herrn Péter Balázs,
der ungarischer Außenm inister geworden ist und bis Mitte April
dieses Jahres Koordinator des vorrangigen Vorhabens Nr. 17 („Eisenbahnachse
Paris-Wien-Bratislava“) war (Pressemeldung
EU-Kommission, 23.07.09).
Plan
zur ERTMS-Umsetzung beschlossen
ERTMS-Umsetzung der Europäischen Union bis
zum Zeitraum 2015-2020 (rot). Gelbe Linien stellen die Güterverkehrskorridore
A-F dar. Grafik EU-Kommission.
Die Europäische Kommission hat am 22.07.09 einen Plan
zur Umsetzung des europäischen Signal- und Eisenbahnverkehrsleitsystem
"ERTMS" (European Rail Traffic Management System) beschlossen.
Dieser Plan sieht die schrittweise Ausrüstung der wichtigsten Güterverkehrsaxen
und Hochgeschwindig-keitsstrecken in Europa mit ERTMS vor.
Etwa 10.000 km an Strecken sollen demnach bis zum Jahr 2015 innerhalb
der sehr wichtigen Korridore für den Güterverkehr (Rotterdam - Genua,
Antwerpen - Basel oder Barcelona - Lyon - Budapest - Constanta) ausgebaut
werden. Bis 2020 ist ein Streckennetz von 25.000 km vorgesehen, das die
wichtigsten Fähr- und Fracht-Terminals in Europa einbindet.
Viele Mitgliedstaaten haben sich zudem verpflichtet, im Rahmen von einzelstaatlichen
Plänen bis zum Jahr 2020 zusätzlich rund 40.000 km Strecke mit ERTMS
auszustatten.
Die Veröffentlichung dieser Pläne gibt nun den einzelnen Eisenbahnunternehmen
eine Grundlage, um ihre Investitionen in ERTMS-Ausrüstungen zu planen.
Viele von ihnen warten bereits auf die Umsetzung dieser Pläne, die
die Kommission mit insgesamt 500 Millionen Euro aus dem Haushalt der Transeuropäischen
Verkehrsnetze 2007-2013 kofinanzieren wird. Hinzu kommen Gelder aus den
Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (WKZ,
Pressemeldung EU-Kommission, 23.07.09).
Kommission
billigt polnische Beihilfe für intermodalen Verkehr
Die Europäische Kommission hat am 13.07.09 einer Beihilferegelung
Polens zugestimmt, durch die der Bau von Logistikzentren und Container-Terminals
für den intermodalen Verkehr gefördert werden soll.
Die
Beihilfen werden aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Weitere Zuschüsse
kommen vom Ministerium für Infrastruktur, das den Ausbau der intermodalen
Infrastruktur, den Ankauf von Ausrüstung und die Entwicklung der
Hafeninfrastruktur unterstützt. Beihilfenempfänger sind Gesellschaften
des intermodalen Verkehrs und Hafenmanager. Bei Infrastrukturmaßnahmen
liegt der Förderhöchstsatz bei 50 %, ansonsten bei 30 %.
Die
Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2015 und hat einen Umfang von
111 Millionen Euro. Die
gemeldete Maßnahme ist nach Ansicht der Kommission notwendig und
angemessen und deshalb mit den Wettbewerbsbestimmungen des EG-Vertrags
vereinbar (Pressemeldung
EU-Kommission, 15.07.09).
Kommission
billigt Unterstützung für die Fehmarnbelt-Planungsphase
Die Europäische Kommission billigte am 13.07.09 das öffentliche
Finanzierungsmodell für die Planungsphase der festen Fehmarnbelt-Querung,
das ihrer Ansicht nach nicht unter die europäischen Wettbewerbsvorschriften
über staatliche Beihilfen fällt. Das von Dänemark notifizierte
Finanzierungsmodell sieht öffentliche Mittel für die Femern
Bælt A/S vor, ein eigens für dieses Projekt gegründetes
Unternehmen, das sich vollständig in staatlichem Besitz befindet.
Das Budget für die Planungsphase beläuft sich auf etwa 1,445
Mrd. DKK (194 Mio. EUR).
Das Vorhaben „Feste Fehmarnbelt-Querung“ umfasst den Bau und
Betrieb einer Brücke oder eines Tunnels für eine feste Straßen-
und Schienenverbindung über den Fehmarnbelt, eine 19 km breite Meeresstraße
zwischen Norddeutschland und dem Süden Dänemarks, welche 2018
für den Verkehr geöffnet werden soll. Die Fehmarnbelt-Querung
ist ein wichtiger Baustein zur Vollendung der Nord-Süd-Hauptstrecke,
die Mitteleuropa mit den Ländern Nordeuropas verbindet, sowie für
das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V).
Die dänische Regierung unterrichtete die Kommission über die
öffentliche Finanzierung der Vorbereitung und Planung des Projekts,
die mindestens drei Jahre dauern dürfte und u. a. die Prüfung
der Umweltverträglichkeit des Vorhabens umfasst.
Die Femern Bælt A/S ist ein vollständig in staatlichem Besitz
befindliches Unternehmen, das eigens für diese Vorphase des Projekts
gegründet wurde, um in Zusammenarbeit mit den dänischen Behörden
die Vorbereitungsarbeiten durchzuführen. Die notifizierten Maßnahmen
bestehen aus einem Kapitalzuschuss und staatlichen Bürgschaften für
Kredite, die von der Femern Bælt A/S zur Finanzierung dieser Planungsphase
aufgenommen werden.
Nach Ansicht der Kommission wird die Femern Bælt A/S bei ihrer Beteiligung
am Planungsprozess für die Infrastruktur als staatliche Behörde
tätig. Deshalb stellt die staatliche Finanzierung, die ausschließlich
für die Planung des Projekts gewährt wird, keine staatliche
Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 des EG-Vertrags dar. Ergänzend
erklärte die Kommission, dass eine solche öffentliche Unterstützung
nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b ohnehin mit dem gemeinsamen Markt
vereinbar wäre, weil sie der Durchführung eines wichtigen Vorhabens
von gemeinsamem europäischen Interesse dient (Pressemeldung EU-Kommission,
15.07.09).
Kommission
genehmigt Förderung der Verkehrsinfrastruktur in Ungarn
Die Europäische Kommission hat am 13.07.09 eine von den ungarischen
Behörden angemeldete staatliche Beihilfe genehmigt, mit der die Entwicklung
des Verkehrs in den Bereichen Eisenbahn, Straße und Binnenschifffahrt
gefördert werden soll. Übergeordnetes Ziel ist die Verbesserung
der Intermodalität des Verkehrs in Ungarn.
Die
ungarische Beihilferegelung bezweckt den Ausbau, die Modernisierung und
Verbesserung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur und die Stärkung
des intermodalen Verkehrs. Erfasst werden Infrastrukturverbindungen des
öffentlichen Schienen- und Straßennetzes mit Logistikzentren,
Industrieparks, Verkehrsflughäfen und Güterverkehrsbinnenhäfen.
Außerdem ist geplant, besondere Infrastrukturen der Binnenschifffahrt
im Rahmen dieser Regelung zu unterstützen. Die Förderung von
Infrastrukturen in der Region Zentralungarn (Közép-Magyarország)
ist jedoch ausgeschlossen.
Eigentümer
der betreffenden Infrastrukturen werden öffentliche Stellen sein,
die sie allen potenziellen Nutzern öffnen werden. Für die vierjährige
Laufzeit der Regelung (2009-2013) werden insgesamt 16 900 Mio. HUF (59,9
Mio. EUR) bereitgestellt (Pressemeldung
EU-Kommission, 15.07.09).
Beihilfe
für Schienengüter- und Binnenschiffsverkehr in UK
Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, keine Einwände
gegen eine neue Beihilferegelung zu erheben, die im Vereinigten Königreich
eine Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Schiene
und Binnenwasserstraßen fördern wird.
Im Rahmen der betreffenden Förderregelung (Mode Shift Revenue Support,
MSRS) werden Finanzhilfen für kombinierte Verkehrsdienste unter der
Voraussetzung gewährt, dass sie innerhalb des Vereinigten Königreichs
zu einem ökologischen Nutzen führen.
Die
Regelung hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Das Jahresbudget für
England beläuft sich auf ca. 19 Mio. GBP, das für Schottland
vorgesehene Budget in Höhe von 8 Mio. GBP entfällt hälftig
auf diese Regelung und die Beihilferegelung für den Güterschiffsverkehr
(Waterborne Freight Grant scheme).
Die
Kommission gelangte zu der Auffassung, dass diese Maßnahme mit den
Zielen der gemeinschaftlichen Verkehrspolitik im Einklang steht, die eine
Verlagerung von Verkehrsvolumen auf nachhaltigere Verkehrssysteme befürwortet.
Auch im Weißbuch über die europäische Verkehrspolitik
wird betont, dass für den Schienenverkehr und andere umweltfreundliche
Verkehrsträger die notwendigen Mittel bereitgestellt werden müssen,
damit sie zu wettbewerbsfähigen Alternativen zum Straßenverkehr
werden können.
Abschließend
stellte die Kommission fest, dass die geplante Regelung im Interesse der
Gemeinschaft liegt und dass die im einschlägigen Gemeinschaftsrahmen
vorgesehenen Kriterien eingehalten werden (Pressemeldung
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, 03.07.09).
Deutschland
muss Arbeitsbedingungen im Bahnverkehr regeln
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens
wegen der ausstehenden Umsetzung der Richtlinie über Arbeitsbedingungen
im internationalen Bahnverkehr eingeleitet. Deutschland hat nun zwei Monate
Zeit, um darauf zu reagieren. Mit der Richtlinie wird eine zwischen den
Sozialpartnern geschlossene europäische Vereinbarung über die
Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im internationalen Eisenbahnverkehr
durchgeführt. Sie zielt auf zufriedenstellende Arbeitsbedingungen
der Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Bahnverkehr ab, indem Mindeststandards
für Einsatzbedingungen, Lenkzeiten, Unterbrechungen der Arbeit sowie
tägliche und wöchentliche Ruhezeiten festgelegt werden. Die
Mitgliedstaaten hatten bis zum 27. Juli 2008 Zeit, um die Richtlinie nach
Konsultation der Sozialpartner umzusetzen.
Am
1. Oktober 2008 hat die EU-Kommission Fristsetzungsschreiben – die
erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens – an 17 Mitgliedstaaten
gesandt, die es versäumt hatten, die Richtlinie durch entsprechende
nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen bzw. die Kommissionsdienststellen
fristgerecht über das ordnungsgemäße Vorgehen zu unterrichten.
Neun Länder - Portugal, Deutschland, Estland, Griechenland, Irland,
Italien, Lettland, Luxemburg und Frankreich - haben noch immer keine Maßnahmen
ergriffen, um der Richtlinie nachzukommen, und sie haben auch keine entsprechenden
Schritte gemeldet, so dass die EU-Kommission beschlossen hat, diesen Mitgliedstaaten
eine mit Gründen versehene Stellungnahme wegen Nichtmitteilung der
nationalen Maßnahmen zu übermitteln (Pressemeldung
EU-Kommission, 26.06.09).
Kommission
genehmigt Beihilfe für komb. Güterverkehr in Neapel
Die Europäische Kommission hat am 17.06.09 beschlossen, keine Einwände
gegen eine Startbeihilfe für einen neuen Schienengüterverkehrsdienst
zwischen dem Hafen von Neapel und dem nahegelegenen Nola Interport, einem
der wichtigsten Industriehäfen Italiens, zu erheben.
Ziel der von Italien angemeldeten Beihilfe ist es, durch Einrichtung eines
Schienengüterverkehrsdienstes zwischen dem Hafen von Neapel und Nola
Interport einen Teil des Verkehrs von der Straße auf die Schiene
zu verlagern. Die Startbeihilfe beträgt 1.322.000 EUR und hat eine
Laufzeit von drei Jahren.
Der für Verkehr zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio
Tajani erklärte: „Die Verlagerung des Güterverkehrs auf
umweltfreundlichere Verkehrsträger ist eine gute Nachricht für
Neapel. Auch wenn in der Anlaufphase nur bescheidene 6 % des derzeitigen
Verkehrsaufkommens auf die Schiene verlagert werden sollen, bin ich doch
zuversichtlich, dass der heutige Beschluss dazu beitragen wird, diese
Umstellung, die Neapel und der gesamten Region zugute kommt, weiter voranzutreiben.“
Die vorgeschlagene Maßnahme ist eine der Initiativen, die den Schienengüterverkehr
fördern und so in der gesamten Region die Effizienz und Sicherheit
des Güterverkehrs erhöhen sollen. Gleichzeitig wird sie dessen
Auswirkungen auf die Umwelt abschwächen, weil sie Staus und Umweltverschmutzung
verringert.
Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass die Beihilfe mit dem Gemeinsamen
Markt vereinbar ist (Pressemeldung EU-Kommission, 18.06.09).
Trends
und Herausforderungen zur Verkehrspolitik
Im Rahmen eines von der Europäischen Kommission initiierten Reflexionsprozesses
unter Beteiligung von betroffenen Akteuren und Sachverständigen des
Verkehrssektors wurden sechs wesentliche Trends und Herausforderungen
ermittelt, die die Verkehrspolitik in den nächsten Jahrzehnten maßgeblich
bestimmen werden:
• Bevölkerungsalterung,
• Zuwanderung und interne Mobilität,
• Umweltschutz,
• Verfügbarkeit von Energieressourcen,
• Verstädterung und
• Globalisierung.
Darin zeigt sich die Notwendigkeit, die europäische Verkehrspolitik
auf die Entwicklung eines integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen
Verkehrssystems auszurichten. Mit der Annahme der Mitteilung zur Zukunft
des Verkehrs am 17.06.09 möchte die Europäische Kommission eine
weitere Diskussion anstoßen, die in die Formulierung konkreter politischer
Vorschläge für ihr nächstes Verkehrsweißbuch münden
soll, dessen Vorlage für 2010 geplant ist.
„Der
Verkehr ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil unseres Alltags. Er
hat einen erheblichen Beitrag zu Entwicklung, Integration und Wachstum
des Binnenmarktes mit spürbarem Nutzen für die europäische
Wirtschaft geleistet. Daneben hat die europäische Verkehrspolitik
in Form besserer Arbeitsbedingungen, höherer Sicherheit und gestärkter
Passagierrechte eine Anhebung der Standards im Verkehrssektor bewirkt.
Ich denke, dass die Zeit für die Weiterentwicklung dieser Politik
gekommen ist. In erster Linie ist die Integration der einzelnen Verkehrsträger
voranzutreiben, zweitens sollte die EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
eine Führungsstellung einnehmen und drittens muss sich die Gestaltung
der künftigen Verkehrspolitik an den Bedürfnissen und Rechten
der Verkehrsnutzer und Beschäftigten des Sektors orientieren ”,
erklärte der für Verkehr zuständige Vizepräsident
Antonio Tajani.
Im
Jahr 2001 legte die Kommission ein Weißbuch vor, in dem Weichenstellungen
für die europäische Verkehrspolitik bis 2010 vorgeschlagen wurden;
dieses wurde 2006 aktualisiert. Die angenommene Mitteilung ist ein Folgedokument
zu diesem Weißbuch, das Perspektiven für die Zukunft des Verkehrs
und der Mobilität bis 2020 aufzeigt, wobei Szenarien berücksichtigt
werden, die sich erst Jahrzehnte später ergeben könnten.
Die
Verkehrspolitik für die nächsten 10 Jahre muss sich auf breit
angelegte Überlegungen zur Zukunft des Verkehrssystems stützen.
Die Kommission hat externe Studien zur Prüfung der früheren
Politik und künftiger Szenarien in Auftrag gegeben und sich im Rahmen
spezialisierter „Fokusgruppen“ sowie einer am 9./10. März
2009 abgehaltenen Konferenz hochrangiger Vertreter des Verkehrssektors
mit Sachverständigen und betroffenen Akteuren beraten.
Die
wichtigsten Schlussfolgerungen der Mitteilung sind:
•
Die europäische Verkehrspolitik hat dazu beigetragen, den Bürgern
und Unternehmen der EU ein effizientes Mobilitätssystem zur Verfügung
zu stellen. Sie muss nun die Zukunftsfähigkeit dieser Mobilität
gewährleisten.
•
Ökologische Nachhaltigkeit, Alterung, Zuwanderung, Verknappung fossiler
Brennstoffe, Verstädterung und Globalisierung sind die wesentlichen
Trends, denen sich unsere Gesellschaft gegenübersieht und die unser
Mobilitätssystem vor neue Herausforderungen stellen werden.
•
Die beschleunigte Einführung innovativer Technologien und die vollständige
Integration der verschiedenen Verkehrsträger sind für die Bewältigung
dieser Herausforderungen von entscheidender Bedeutung. Dies muss im Rahmen
eines Konzepts geschehen, bei dem die Verkehrsnutzer und die Beschäftigten
des Sektors mit ihren Bedürfnissen und Rechten stets im Mittelpunkt
der Politikgestaltung stehen.
•
Die Außendimension der europäischen Verkehrspolitik muss weiterentwickelt
werden, um die weitere Integration mit den Nachbarstaaten und die Wahrung
der ökonomischen und ökologischen Interessen Europas im globalen
Umfeld zu gewährleisten.
Die
Mitteilung enthält kein detailliertes Programm politischer Maßnahmen,
sondern versucht vielmehr, eine strategische Vision von der Zukunft des
Verkehrs zu entwickeln. Die in der Mitteilung vorgestellten Perspektiven
und Ideen sollen eine weitere Diskussion anstoßen, in deren Rahmen
mögliche politische Optionen ermittelt werden sollen. Diese Arbeit
soll nächstes Jahr in die Formulierung konkreter politischer Vorschläge
und die anschließende Annahme eines Weißbuchs münden.
Die
Kommission ruft alle interessierten Kreise auf, sich hieran zu beteiligen
und Stellungnahmen mit ihren Ansichten zur Zukunft des Verkehrs sowie
möglichen politischen Optionen bis zum 30. September 2009 an folgende
Mailbox zu senden: tren-future-of-transport@ec.europa.eu
(Pressemeldung EU-Kommission, 18.06.09).
Absichtserklärung
für ERMTS-Korridor B
ERTMS-Korridore (grün) und ERTMS-Projekte 2007-2013
(rot) im Transeuropäischen Verkehrsnetz (Entscheidung 884/2004/EG vom
29. April 2004). Quelle Europäische Gemeinschaften 2008, Kartografie
GD Energie und Verkehr, Januar 2008.
Die Europäische Union machte am 11.06.09 einen wichtigen Schritt
zur Errichtung einer neuen nordsüdlichen Schienengüterverkehrsachse,
die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrs-managementsystem (ERMTS)
ausgerüstet wird. In der Anwesenheit des Vizepräsidenten der
Europäischen Kommission verantwortlich für den Verkehr, Herrn
Antonio Tajani, unterzeichneten die Verkehrsminister aus Schweden, Dänemark,
Deutschland, Österreich und Italien eine Absichtserklärung über
langfristige Entwicklungsziele für den Schienengüterverkehrskorridor
"Stockholm-Kopenhagen-Hamburg-München-Innsbruck-Verona-Naples".
"Die Errichtung dieser transeuropäischen Schienengüterverkehrsachse
wird für die Schiene als eine attraktive Option für Warentransporte
mittlerer und langer Entfernungen werben. Sie ist ein weiteres vorbildliches
Beispiel dafür, wie die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und eine
gemeinsame Lösung für transnationale Herausforderungen finden.
Die Unterzeichnung dieser Absichtserklärung widerspiegelt eine gemeinsame
Verpflichtung, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
Europas langfristig zu sichern. Diese Achse umfasst große europäische
Infrastrukturprojekte, darunter der zukünftige Brenner Basistunnel.
Die Ausrüstung des Korridors mit ERMTS wird seine Entwicklung bedeutend
fördern" sagte Vizepräsident Tajani.
Der Schienengüterverkehrskorridor "Stockholm-Kopenhagen-Hamburg-München-Innsbruck-Verona-Neapel",
anders genannt "Korridor B", wurde im Jahre 2006 als Prioritätsachse
für die Entwicklung von ERMTS in konventioneller Eisenbahn konstruiert.
ERMTS zielt darauf ab, mehr als 20 verschiedene nationale Zugkontroll-
und Zugbefehlsysteme ein Europa zu ersetzen, die als das größte
technische Hindernis im internationalen Eisenbahnverkehr gelten. Heute
sind etwa 2000 km der europaweiten Eisenbahnlinien mit ERMTS ausgerüstet.
Die großen europäischen Schienengüterverkehrskorridore,
so auch der Korridor B, sollen bis 2020 mit ERTMS ausgerüstet sein.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden sie auch mit großen Frachtzentren
und Terminals verbunden sein.
Die Unterzeichnung der Absichtserklärung stellt den bedeutenden ersten
Schritt in der Einrichtung eines ERMTS-Korridors dar. Im Falle vom Korridor
B setzt sie die Ziele zur Errichtung von ERMTS, um einen schnellen Start
von Geschäftstätigkeiten am Korridor entlang zu gewährleisten,
um einen angemessenen Koordinierungs- und Kontrollentwurf aufzustellen
und um ein Programm von Investitionen hinsichtlich des ERMTS auszuarbeiten.
Der "München-Kufstein-Brenners/Brennero-Verona" Abschnitt
soll bis 2015 und die "Stockholm-Kopenhagen-Roedby-Hamburg",
"München-Hamburg" und "Verona-Neapel" Abschnitte
bis 2020 ausgerüstet werden.
Es gibt fünf andere ERMTS-Korridore: Korridor A "Rotterdam-Duisburg-Basel-Genua"
Korridor C "Antwerpen-Luxemburg-Basel/Lyon", Korridor D "Valencia-Lyon-Mailand-Ljubljana-Budapest",
Korridor E" Dresden-Prag-Budapest/Wien-Constanta" und Korridor
F "Aachen-Krakau/Warschau-Terespol" (Pressemeldung EU-Kommission,
12.06.09).
CEP
mit Bedenken zu geplantem EU-Bahnfrachtnetz
In der Sitzung am 11.06.09 um 10.15 Uhr wird der Verkehrsministerrat in
Luxemburg trotz Bedenken von deutscher Seite voraussichtlich eine Einigung
über das hoch umstrittene EU-Bahnfrachtnetz treffen. Die EU-Kommission
will mit ihrer Verordnung über die Einrichtung von Güterverkehrskorridoren
die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs gegenüber anderen
Verkehrsträgern steigern und dem Schienengüterverkehr eine deutliche
Priorität gegenüber dem Personenverkehr auf Schienen einräumen.
Der aktuelle Kompromissvorschlag der tschechischen Ratspräsidentschaft
sieht bereits Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag
im Hinblick auf höhere Flexibilität bei den Vorrangregeln und
Ausweisung von Kapazitätsreserven vor.
"Trotz der höheren Flexibilität ist die vorgesehene Priorisierung
von Güterzügen ordnungspolitisch verfehlt," meint Benedikt
Langner, Experte des Freiburger Centrum für Europäische Politik.
"Die politisch vorgegebenen Vorrangregeln für Güterverkehr
auf Schienennetzen im Mischbetrieb werden zu Störungen im gesamten
Bahnverkehr führen, Beeinträchtigungen und Ausweichreaktionen
im Personenverkehr sind zu erwarten."
Zudem sieht der Kompromissvorschlag der Präsidentschaft vor, dass
drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung acht Güterverkehrskorridore
in der EU eingerichtet sein sollen. Deutschland wäre dem Kompromissvorschlag
zu Folge an drei Güterverkehrskorridoren beteiligt und somit mit
am stärksten betroffen: Rotterdam-Duisburg-Basel-Genua, Stockholm-Hamburg-Innsbruck-Palermo,
Rotterdam-Berlin-Warschau.
Die
Kurzanalyse des CEP zum geplanten Verordnungsvorschlag finden Sie unter
www.cep.eu > Verkehr
> Güterverkehr (Pressemeldung
Centrum für Europäische Politik, 11.06.09).
Modernisierung
des EU-Korridors 24 zwischen Mittelmeer und Nordsee
Auf Einladung von EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani haben am Dienstag
in Genua Verkehrsminister von sechs europäischen Staaten eine Absichtserklärung
zum Güterverkehrskorridor zwischen Genua und Rotterdam unterzeichnet.
Die Verkehrsminister bekräftigten ihre Absicht, rasch einen länderübergreifenden
und konkurrenzfähigen Schienenverkehrskorridor zwischen der Nordsee
und dem Mittelmeer durch die Schweiz zu schaffen. Bundesrat Moritz Leuenberger
vertrat die Schweiz, für deren Verlagerungspolitik dieser Korridor
von grösster Bedeutung ist.
An der Ministerkonferenz in Genua nahmen am Dienstag neben Moritz Leuenberger
auch die Verkehrsminister oder ihre Vertreter der Niederlande, Deutschlands,
Belgiens, Frankreichs und Italiens sowie der Vizepräsident der EU-Kommission,
Antonio Tajani, teil. Durch die vertretenen sechs Staaten führt die
Eisenbahnachse Lyon/Genua – Basel – Duisburg – Rotterdam/Antwerpen
(EU-Korridor 24).
Die Minister bekräftigten in einer gemeinsamen Erklärung die
Absicht, den Korridor Genua – Rotterdam bis 2015 mit dem einheitlichen
European Rail Traffic Management System (ERTMS) auszurüsten. Dieses
interoperable Eisenbahn-Betriebsführungssystem umfasst unter anderem
das Zugsicherungssystem ETCS. Die Infrastrukturbetreiber im Korridor Rotterdam
– Genua haben hierfür einen detaillierten Implementierungsplan
ausgearbeitet. Die Finanzierung der Ausrüstung der Infrastruktur
mit ETCS ist in den verschiedenen Ländern nun gesichert.
Der so genannte Schienenkorridor A zwischen Rotterdam und Genua wurde
von der EU als eine der sechs zentralen Güterverkehrsachsen Europas
definiert. Bereits 2001 hatten Moritz Leuenberger und die damalige niederländische
Verkehrsministerin Tineke Netelenbos eine Absichtserklärung zur Verbesserung
der Qualität des Schienengüterverkehrs auf dem Korridor unterzeichnet.
2003 schlossen sich in Lugano die Verkehrsminister aus Deutschland und
Italien dem Qualitätsverbesserungsprozess an. Dies war der Ausgangspunkt
für die internationale Arbeitsgruppe IQ-C, zusammengesetzt aus Vertretern
der Verkehrsministerien der vier Länder, und für ein gemeinsam
koordiniertes Aktionsprogramm.
2006 unterschrieben die Verkehrsminister im Korridor eine Absichtserklärung,
wonach die Bahnlinie zwischen Rotterdam und Genua einheitlich mit ETCS
auszurüsten sei. Diese Absicht wurde nun in Genua mit einer weiteren
Erklärung konkretisiert. Inzwischen wurden die dafür notwendigen
Mittel von den betroffenen Staaten und der EU bereitgestellt. Zudem sind
die technischen Voraussetzungen für ein europaweit einheitliches
System geschaffen worden. Aufgrund der intensiven Vorarbeiten ist der
Korridor A innerhalb des EU-Korridorprogramms (TEN-T) nun derjenige, auf
dem die Arbeiten zur Aufrüstung der Infrastrukturen und Vereinheitlichung
der Betriebsführung nun am weitesten fortgeschritten sind.
Die Schweiz hat ETCS bereits auf der Neubaustrecke Mattstetten –
Rothrist (NBS) sowie auf der Lötschberg-Basislinie realisiert und
wird nun die Zulaufstrecken zur NBS und den neuen Basistunnel durch die
Alpen umrüsten. Die Schweiz hat grosses Interesse daran, dass ETCS
auf dem gesamten Nord-Süd-Korridor eingeführt wird, weil damit
einheitliche Vorgaben für Betrieb und Rollmaterial bestehen, was
die Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene begünstigt. Zum
Beispiel muss eine Lokomotive dann nur mit ETCS als einzigem Zugsicherungssystem
ausgerüstet sein, um von Rotterdam bis Genua zu verkehren.
Die Schweiz spielt eine Vorreiterrolle beim Bau neuer Infrastruktur (BAHN
2000, NEAT) sowie bei der Einführung von ETCS. Moritz Leuenberger
stellte mit Befriedigung fest, dass die übrigen auf dem Korridor
liegenden Staaten an der Einhaltung ihrer Verpflichtungen arbeiten. Dies
gilt namentlich auch für die Gewährleistung der mit Staatsverträgen
vereinbarten Zufahrtsstrecken zur NEAT im Norden und im Süden. Bundesrat
Leuenberger hat seine diesbezüglichen Erwartungen kürzlich in
einem Brief an seinen deutschen Amtskollegen Wolfgang Tiefensee bekräftigt
(Pressemeldung UVEK, 27.05.09).
Kommission
genehmigt tschechische Infrastrukturbeihilfe
Die Europäische Kommission beschloss am 29.04.09, keine Einwände
gegen eine tschechische Beihilfe zu erheben, mit der in der Region Severovýchod
ein umweltfreundliches Verkehrssystem gefördert werden soll. Es werden
Projekte zum Bau und Ausbau von alternativen Tankstellen für die
Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel unterstützt.
Im Rahmen der Beihilferegelung soll zwischen 2009 und 2014 die Einrichtung
von Tankstellen für alternative Kraftstoffe[1] mit 75 Mio. tschechischen
Kronen subventioniert werden, damit die Infrastruktur für umweltfreundliche
öffentliche Verkehrsmittel zugänglicher und effizienter und
so die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel an Stelle von Pkw in der
Region Severovýchod erleichtert wird.
Die Kommission hob in ihrem Grünbuch zur Mobilität in der Stadt[2]
2007 bereits hervor, dass die Behörden effiziente öffentliche
Verkehrsinfrastrukturen unterstützen sollten, vor allem neue Infrastrukturen
zur Bereitstellung alternativer Kraftstoffe, um die Nutzung umweltfreundlicher,
energieeffizienter Fahrzeuge zu fördern.
Sie kam zu dem Ergebnis, dass die von den tschechischen Behörden
geplante Beihilfe einem Ziel der Gemeinschaft dient. Außerdem ist
der durch die Beihilfe entstehende Vorteil im Hinblick auf seine Auswirkungen
auf den Wettbewerb und den EU-Handel nicht unverhältnismäßig.
[1] Die Tankstellen sollen alternative Kraftstoffe für umweltfreundlichere
Fahrzeuge anbieten. Bei alternativen Kraftstoffen kann es sich derzeit
um Biodiesel, Erdgas, Strom oder Wasserstoff handeln.
[2] Grünbuch - Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der
Stadt, KOM(2007) 551 endg. vom 25. September 2007 (Pressemeldung EU-Kommission,
30.04.09).
Parlament
stärkt Fahrgastrechte im Bus- und Schiffsverkehr
Zur
Verabschiedung der beiden Berichte zur Verbesserung von Fahrgastrechten
im Bus- und Schiffsverkehr (1,2) durch das Europäische Parlament
erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Europäischen
Parlament, Michael Cramer:
Ich
freue mich sehr darüber, dass die Abgeordneten des Europäischen
Parlaments mehrheitlich für eine Ausweitung der Fahrgastrechte gestimmt
haben. Nachdem für den Flug- und Schienenverkehr bereits vergleichbare
Verordnungen vorlagen, war eine Regelung im Bus- und Schiffsverkehr absolut
überfällig. Die Rechte von Fahrgästen sind nun in zwei
wichtigen Bereichen ausgebaut worden: So müssen die Betreiber ihre
Kunden zukünftig besser informieren und bei Verspätungen den
Fahrpreis erstatten.
Leider
konnten wir zwei wichtige grüne Forderungen nur für den Schiffsverkehr
durchsetzen. So müssen die Beschwerdeannahmestellen zukünftig
von den offiziellen Behörden der Mitgliedsstaaten eingerichtet werden
- und nicht mehr von den Betreibern selbst. Leider haben Konservative
und Liberale mit vereinten Kräften eine unabhängige Beschwerdestelle
für den Busverkehr abgelehnt.
Für
die Barrierefreiheit gibt es Verbesserungen: Für Personen mit eingeschränkter
Mobilität muss nun endlich eine angemessene Infrastruktur und Unterstützung
bereitgestellt werden. Ein Änderungsantrag, der diese Punkte auch
in der Verordnung für den Busverkehr verankert hätte, hat das
Straßburger Plenum ebenfalls mit den Stimmen der Konservativen und
Liberalen unverständlicherweise abgelehnt.
Eine
heftige Debatte gab es über die Ausnahmen für städtische
und regionale Busverkehre. Im Plenum wurde aber ein Antrag angenommen,
der regionale Verkehre einschließt und Ausnahmen für Städte
dort erlaubt, wo es vergleichbare Regelungen gibt. Das schafft zwar nicht
die notwendige Rechtssicherheit, ist aber eine starke Aufforderung an
die Städtischen Verkehrbetriebe, Fahrgastrechte einzuführen."
---------------------------
Anmerkungen:
(1)
Bericht von Gabriele Albertini "über den Vorschlag für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für
die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen
Behörden"
(2)
Bericht von Michel Teychenné "über den Vorschlag für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
die Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung
der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen
den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen
nationalen Behörden" (Pressemeldung
Michael Cramer, 25.04.09).
Europäisches
Schienennetz für den Güterverkehr
Das EP hat in Erster Lesung über eine neue Verordnung abgestimmt,
die Regeln für ein europäisches Schienennetz in Form von grenzübergreifenden
Korridoren für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr festlegt.
Die Verordnung
enthält Bestimmungen über die Auswahl und Organisation der Güterverkehrskorridore
sowie kooperative Grundsätze in Bezug auf die Investitionsplanung
und das Kapazitäts- und Verkehrsmanagement.
Ziel der neuen Verordnung ist es, den Schienengüterverkehr zu stärken
und so einen Beitrag zum Aufbau eines nachhaltigen und umweltverträglichen
Verkehrssystems zu leisten. Der Anteil des Verkehrsträgers Eisenbahn
am Güterverkehrsmarkt ist kontinuierlich zurückgegangen: 2005
machte er lediglich 10 % aus, gegenüber noch über 20 % in den
1970er Jahren. Für den Schienengüterverkehrsmarkt komme es jetzt
darauf an, die Qualität des Angebots zu verbessern, erklärt
Berichterstatter Petr DUCHON (EVP-ED, Tschechische Republik).
Einer auf der Website der UIRR (Internationale Vereinigung der Gesellschaften
für den kombinierten Verkehr Straße-Schiene) veröffentlichten
Statistik zufolge kämen 2007 lediglich 60 % aller Güterzüge
pünktlich an ihrem Ziel an. Im gleichen Jahr hätten etwa 20
% der Güterzüge eine Verspätung von über drei Stunden,
und bei 8 % betrug die Verspätung mehr als 24 Stunden. "Diese
Nichteinhaltung der Vorgaben behindert den Schienenverkehr in seinem Wettbewerb
mit anderen Güterverkehrsträgern", so Duchon.
In seinen Änderungen am Kommissionsvorschlag macht das Parlament
deutlich, dass die Festlegung der Güterverkehrskorridore auf den
Vorschlägen der Mitgliedstaaten beruhen und mit den betroffenen Infrastrukturbetreibern
genau abgesprochen werden müsse.
Der Güterverkehrskorridor, so das EP, verbindet mindestens zwei Mitgliedstaaten
und dient der Durchführung grenzüberschreitender und innerstaatlicher
Schienengüterverkehrsdienste. Ein solcher Korridor muss u. a. eine
erhebliche Steigerung des Schienengüterverkehrs ermöglichen,
den großen Handels- und Güterverkehrsströmen Rechnung
tragen sowie gemäß einer sozioökonomischen Analyse gerechtfertigt
sein. Zudem muss der Korridor Bestandteil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes
oder der ERTMS-Korridore (European Rail Traffic Management System) sein.
Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung muss jeder
Mitgliedstaat mindestens einen Güterverkehrskorridor vorweisen.
Die Abgeordneten sprechen sich dagegen aus, Fahrwegkapazität für
den Güterverkehr verpflichtend zu reservieren. Vielmehr soll es Aufgabe
der Infrastrukturbetreiber sein, zu prüfen und zu entscheiden, ob
solche Reserven notwendig sind oder nicht. "Die betroffenen Infrastrukturbetreiber
reservieren auf der Grundlage der Prüfung des Marktbedarfs an Kapazitätsreserven
die Kapazität und veröffentlichen den Netzfahrplan des Fahrwegs
entsprechend den Erfordernissen des internationalen erleichterten Güterverkehrs
des Folgejahres", so der entsprechende Änderungsantrag.
532 Abgeordnete stimmten für die Verordnung, 9 dagegen, 42 enthielten
sich der Stimme (Pressemeldung EU-Parlament, 24.04.09).
Marco
Polo-Programm für umweltfreundlichen Güterverkehr
Das EP hat am 23.04.09 das zweite „Marco Polo“-Programm
zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems
verabschiedet. Marco Polo II hat ein Budget von 450 Mio. Euro und zielt
darauf, durch die Verlagerung von Verkehr die Überlastung im Straßenverkehr
zu verringern, die Umweltfreundlichkeit des Verkehrssystems zu steigern
und seine Intermodalität zu stärken. So soll ein Beitrag zu
einem effizienten und nachhaltigen Verkehrssystem geleistet werden.
"Wir müssen und wollen Verkehr verlagern, wo es auch immer möglich
ist, aber es ist schwierig", erklärte Ulrich STOCKMANN (SPD),
Berichterstatter für das Programm. Mit dem neu aufgelegten Programm
gebe es "jetzt wirklich Angebote zum Schnäppchenpreis".
Marco Polo II soll bis zum 31. Dezember 2013 laufen und hat ein Budget
von 450 Mio. Euro. Die Schwellen für die Förderfähigkeit
vorgeschlagener Projekte sollen verringert und außer im Falle von
gemeinsamen Lernaktionen in verlagerten Tonnenkilometern pro Jahr angegeben
werden.
Die
Finanzhilfe der EU für sog. katalytische Aktionen (innovative Aktionen
für den Güterverkehrsmarkt), für Meeresautobahnen, für
Aktionen zur Verkehrsverlagerung sowie für Aktionen zur Straßenverkehrs-vermeidung
ist auf höchstens 35 % des Gesamtbetrages der zur Erreichung der
Ziele der Aktion erforderlichen und durch die Aktion verursachten Ausgaben
beschränkt. Die förderfähigen Kosten für Zusatzinfrastruktur
betragen höchstens 20 % der förderfähigen Gesamtkosten
des Projekts.
Im
Regelfall beträgt die Höchstlaufzeit der entsprechenden Verträge
62 Monate und ihre Mindestlaufzeit 36 Monate. Im Falle außergewöhnlicher
Durchführungsverzögerungen, z. B. aufgrund eines besonders schwerwiegenden
Wirtschaftsabschwungs, die ausreichend vom Empfänger begründet
werden, können sie ausnahmsweise um sechs Monate verlängert
werden.
Weitere Bestandteile der Verordnung sind:
•
Eine Mitteilung der Kommission über die Auswirkungen dieser Anpassungen,
die bei der Aufstellung eines dritten Marco-Polo-Programms berücksichtigt
werden sollen;
•
Die Erhöhung der zulässigen Förderhöhe für zusätzliche
Infrastruktur von 10 auf 20 %;
•
Die Berücksichtigung wirtschaftlicher Krisen als Grund für die
Verlängerung der Vertragslaufzeit;
•
Die Senkung der Schwellenwerte für Meeresautobahn-Aktionen von 250
Millionen Tonnenkilometern auf 200 Millionen Tonnenkilometer pro Jahr;
•
Die Senkung der Schwellenwerte für Modal-Shift-Aktionen von 80 auf
60 Millionen Tonnenkilometer pro Jahr.
Im
Vorfeld der heutigen Abstimmung konnten sich Vertreter des EP und der
tschechischen Ratspräsidentschaft auf einen Kompromiss verständigen,
so dass das Gesetzgebungsverfahren mit dem heutigen Votum abgeschlossen
ist.
581 Abgeordnete stimmten für die Verordnung, 7 dagegen, 5 enthielten
sich der Stimme (Pressemeldung
EU-Parlament, 24.04.09).
Parlament
hat über die Schienenverkehrskorridore entschieden
Zur Abstimmung im Europäischen Parlament am 23.04.09
über die Ausgestaltung der Schienenverkehrskorridore (Duchon-Bericht)
erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Europäischen
Parlament, Michael Cramer:
Wir wollen mehr Güterverkehr auf der Schiene, aber nicht zu Lasten
der Personenzüge. Die Mobilität von Menschen gehört zur
Daseinsvorsorge in Europa. Die Kommission hat aber leider nur den schnellen
Transport von Gütern im Binnenmarkt im Blick. Ihr Vorschlag ignoriert
die Realitäten von Europas Schienennetzen, auf denen Güter und
Menschen auf denselben Gleisen transportiert werden. Eine dogmatische
Priorität darf es weder für die einen noch für die anderen
Züge geben. Eine komplette Überarbeitung ihres Verordnungsvorschlages
war und ist notwendig.
Wir Grüne tragen den Duchon-Bericht in weiten Teilen mit, weil er
den Notwendigkeiten für eine Verbesserung und Beschleunigung des
Güterverkehrs in Europa gerecht wird, ohne die Personenzüge
auf dem Abstellgleis zu parken.
Wir unterstützen die Idee, mit so genannten One-Stop-Shops einen
einzigen Ansprechpartner für alle zu schaffen, die Güterzüge
grenzüberschreitend durch Europa schicken wollen.
Gleichzeitig hat das Parlament klar gemacht, dass es keine automatische
Vorfahrt für Güterzüge geben darf. Das gilt bei der Vergabe
der Trassen genauso wie im Fall von Betriebsstörungen. Ein vollbesetzter
Personenzug, der Anschlüsse im nächsten Bahnhof sicherstellen
muss, kann nicht darauf warten, dass der Container-Zug erst an ihm vorbeirollt.
Gleichzeitig muss Terminfracht auf der Schiene verlässlich sein.
Die Infrastrukturbetreiber vor Ort können dies besser koordinieren
als starre europäische Regelungen.
Zudem wollen wir insgesamt mehr Transparenz bei der Trassenvergabe und
bei Betriebsstörungen - auch, um unfaire Wettbewerbsverzerrungen
zu vermeiden. Wichtig ist, dass Trassen diskriminierungsfrei in Europa
vergeben werden. Die Kommission sollte hier die volle Implementierung
der Eisenbahnpakete in den Mitgliedsstaaten einfordern. Die Kommission
als "Hüterin der Verträge" muss eine Praxis unterbinden,
die es Staatsunternehmen erlaubt, kostenlos Trassen zu reservieren, nur
um sie Konkurrenten vorzuenthalten.
Eine europäische Regulierungsinstanz, die eine diskriminierungsfreie
Vergabe der Trassen in Europa kontrolliert, ist hilfreich und ich bin
froh, dass es dafür im Parlament heute eine Mehrheit gegeben hat.
Unsere Anträge zur Lärmreduzierung insbesondere zum Güterverkehr
wurden von der großen Koalition im Verkehrsausschuss leider abgelehnt.
Wir Grünen werden uns aber weiterhin dafür einsetzen, dass Eisenbahnen
umweltfreundlich bleiben, insbesondere durch die Nachrüstung der
bestehenden Güterwaggons (Pressemeldung Michael Cramer, 24.04.09).
Parlament
legt Aktionsplan "Städtische Mobilität" vor
Zur Abstimmung im Europäischen Parlament am 23.04.09
über die Städtische
Mobilität (Savary-Bericht) erklärt Michael Cramer, MdEP
und verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen
Parlament:
Das
Europäische Parlament hat mit der Verzögerungstaktik der EU-Kommission
Schluss gemacht und einen Aktionsplan zur 'Städtischen Mobilität'
vorgelegt. Im Kontext des Klimawandels spielt der städtische Verkehr
nämlich eine zentrale Rolle. Er ist in den Städten für
70 Prozent aller Treibhausgase verantwortlich.
Nur mit einer anderen Verkehrspolitik wird es der EU gelingen, die eigenen
Klimaschutzziele zu erreichen. Die größten Potentiale liegen
in den Städten, denn 90 Prozent aller dort zurückgelegten Autofahrten
sind kürzer als 6 Kilometer. Entfernungen, die bestens geeignet sind
um umzusteigen auf Bahn, Bus, Radfahren und Zu-Fuß-Gehen.
Wir Grüne fordern erstens, dass die EU-Kofinanzierung umweltfreundlich
umgeschichtet wird. Bisher werden 60 Prozent der EU-Gelder im Verkehrsbereich
für Straßenprojekte eingesetzt, nur 20 Prozent gehen in den
Öffentlichen Nahverkehr und die Schiene. Wir wollen mindestens 40
Prozent für die Schiene - wie es das Parlament in meinem Bericht
zum 1. Eisenbahn-Paket beschlossen hat.
Die Grünen konnten sich mit ihrer Forderung durchsetzen, dass EU-Gelder
nur dann gewährt werden, wenn Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern
einen nachhaltigen Mobilitätsplan vorlegen können.
Keine Mehrheit fand unser Vorschlag, in den Städten ein generelles
Tempolimit von 30 km/h einzuführen - mit der Möglichkeit der
Städte, eigenständig für bestimmte Straßen höhere
Geschwindigkeiten auszuweisen. Das wäre nicht nur gut fürs Klima,
es würde auch die Unfallzahlen reduzieren, denn jedes Jahr sterben
40.000 Menschen auf Europas Straßen (Pressemeldung Michael Cramer,
24.04.09).
Neue
Weichenstellung für die Transeuropäischen Netze
Das Europäische Parlament hat am 22.04.09 den Bericht der grünen
Europa-Abgeordneten Eva Lichtenberger zur Zukunft der TEN-T angenommen.
Dazu
erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Europa
Parlament, Michael Cramer:
Mit
der Annahme des Lichtenberger-Berichts hat das Europäische Parlament
heute deutlich gemacht, dass die Zeit für drastische Änderungen
in der Europäischen Verkehrsinfrastrukturpolitik gekommen ist. Bisher
waren die Transeuropäischen Netze TEN-T beileibe keine Erfolgsgeschichte.
Von den 30 Projekten auf der Liste sind nur wenige fertig gestellt worden,
vor allem aber bei den besonders ambitionierten Projekten gibt es nur
wenige Erfolge zu vermelden.
Das
Parlament hat nun grünes Licht für ein künftiges Kern-Netzwerk
gegeben, mit Priorität für intermodale Verkehrsknoten und bessere
Logistik. Bahn, Häfen und Wasserwege müssen klimakompatibel
werden. Der Bericht schlägt die Verbesserung der existierenden Infrastruktur
vor und die bessere Verbindung der Häfen zum Hinterland.
Die
Mehrheit des Parlaments erteilte auch dem Versuch der deutschen Konservativen
aus CDU und CSU eine klare Absage, die die Straßeninfrastruktur
als Priorität hinzufügen und die dringenden Projekte in den
neuen Mitgliedsstaaten weiter aufschieben wollten.
Der
Bericht über die Zukunft der TEN-T spricht diese Probleme klar an
und schlägt ein integriertes Infrastrukturkonzept vor:
Seit
den Beitritten der neuen Mitgliedsstaaten sind vor allem in Ost-West-Richtung
neue Verkehrsströme entstanden, auf die man adäquat reagieren
muss.Durch die Ziele, die sich die EU in Sachen Klimaschutz gesetzt hat,
ist die Verkehrspolitik endlich in den Fokus gerückt worden; auch
dem letzten Zweifler dürfte inzwischen klar geworden sein, dass ein
weiteres Anheizen des Verkehrswachstums durch neue Strassen und Autobahnen
nicht mehr akzeptiert werden kann.
Die
Bedeutung der Seehäfen und ihres Hinterlandes muss in Zukunft eine
größere Rolle spielen. Dazu gehören auch der Ausbau von
Verladeterminals zwischen Schiff und Bahn und eine bessere Logistik. Die
schönste Bahn nützt nichts, wenn keine Güter bei ihr ankommen
können! Die Logistik soll in Zukunft größeres Augenmerk
genießen.
Die
Finanzkrise wird alle Länder zwingen, eine sehr gewissenhafte Kosten-Nutzen-Rechnung
anzustellen, wenn es um die Finanzierung neuer Infrastrukturen geht.
Besonders
erfreut bin ich darüber, dass es gelungen, die 12 Euro-Velo-Routen
- und namentlich auch den "Europa-Radweg Eiserner Vorhang" im
Transeuropäischen Verkehrsnetz zu verankern. Dieses grenzüberschreitende
Radwegenetz ist eine gute Chance für Nachhaltigen Tourismus. Das
wollte Markus Ferber (CSU), der die Verkehrspolitik ohnehin nur durch
die Windschutzscheibenperspektive wahrnimmt, verhindern. Er scheiterte
kläglich (Pressemeldung
Michael Cramer, 23.04.09).
Aufforderung
für TEN-V-Projekte
Für
Projekte zum Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) stellt
die EU-Kommission fast eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Aufforderungen
zur Einreichung von Vorschlägen 2009 wurden am 31.03.09 veröffentlicht.
Schwerpunkte sind Meeresautobahnen, intelligente Straßenverkehrssysteme
und das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS). Der für Verkehr
zuständige Vizepräsident der Kommission, Antonio Tajani, erklärte dazu:
"Mit dem TEN-V-Programm und seiner Durchführung werden wir die Arbeitsplätze
vieler Europäer sichern, und das in einer wichtigen Branche wie der Bauwirtschaft,
die einen besonders großen Beitrag zur Beschäftigung und zum Bruttoinlandsprodukt
leistet."
TEN-V-Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro werden im Rahmen des Europäischen
Konjunkturprogramms als Antwort auf die Wirtschafts- und Finanzkrise in
Europa bereitgestellt. Dieses Ad-hoc-Programm unterstützt Bauarbeiten,
die 2009 oder 2010 beginnen und auch im Wesentlichen innerhalb dieser
zwei Jahre abgeschlossen werden. Das mehrjährige Arbeitsprogramm dient
der Finanzierung der großen vorrangigen Vorhaben des transeuropäischen
Verkehrsnetzes.
Im Mittelpunkt der diesjährigen Aufforderung stehen Meeresautobahnen,
das Eisenbahnverkehrs-leitsystem (ERTMS) und intelligente Straßenverkehrssysteme.
Das flexible jährliche Arbeitsprogramm (140 Millionen Euro) ergänzt die
im Zuge des mehrjährigen Arbeitsprogramms unternommenen Anstrengungen.
Es sieht einen Betrag von 60 Millionen Euro für das EU-Kreditgarantieinstrument
vor, der dem jährlichen Beitrag der Kommission entspricht. Die Bereitstellung
erfolgt über die Europäische Investitionsbank (EIB).
Potenzielle Antragsteller werden aufgefordert, ihre Vorschläge bis zum
15. Mai 2009 einzureichen. Die Exekutivagentur für das transeuropäische
Verkehrsnetz plant die Durchführung eines Informationstags am 22. April
2009 in Brüssel, zu dem weitere Informationen über die Aufforderungen
und das Bewertungsverfahren gegeben werden (Horst
Schinzel, HS-Kulturkorrespondenz, 01.04.09).
Bericht
von Eva Lichtenberger zu den TEN-Netzen
Der
Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 31.12.09 den
Bericht der grünen Europa-Abgeordneten Eva Lichtenberger zur Zukunft
der TEN-T einstimmig angenommen. Dazu erklärt Michael Cramer, MdEP
und verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen
Parlament:
Ich
freue mich, dass der Bericht vom Verkehrsausschuss einstimmig angenommen
wurde. Bisher waren die TEN-T bei weitem keine Erfolgsgeschichte. Von
den 30 Projekten auf der Liste sind nur wenige fertig gestellt worden,
vor allem aber bei den besonders ambitionierten Projekten gibt es nur
wenige Erfolgsmeldungen zu verzeichnen.
Dies liegt zum einen an der mangelnden Finanzierung aus den betroffenen
Mitgliedsstaaten und zum anderen an den langen Bauzeiten einiger gigantischer
Tunnelprojekte. Der
Bericht über die Zukunft der TEN-T spricht diese Probleme klar an
und schlägt ein integriertes Infrastrukturkonzept vor:
•
Seit den Beitritten der neuen Mitgliedsstaaten sind vor allem in
Ost-West-Richtung neue Verkehrsströme entstanden, auf die man adäquat
reagieren muss
•
Durch die Ziele, die sich die EU zum Klimaschutz gesetzt hat, ist
die Verkehrspolitik endlich in den Fokus gerückt worden; auch dem
letzten Zweifler dürfte inzwischen klar geworden sein, dass ein weiteres
Anheizen des Verkehrswachstums durch neue Strassen und Autobahnen nicht
mehr akzeptiert werden kann
•
Die Bedeutung der Seehäfen und ihres Hinterlandes muss in Zukunft
eine größere Rolle spielen. Dazu gehören auch der Ausbau
von Verlade-terminals zwischen Schiff und Bahn sowie eine bessere Logistik.
Die schönste Bahn nützt nichts, wenn keine Güter bei ihr
ankommen können! Die Logistik soll in Zukunft größeres
Augenmerk genießen
•
Die Finanzkrise wird alle Länder zwingen, eine sehr gewissenhafte
Kosten-Nutzen-Rechnung anzustellen, wenn es um die Finanzierung neuer
Infrastrukturen geht
•
Außerdem ist es gelungen, außer der Berücksichtigung
von Bahn und Straße auch das Euro-Velo-Netz (ein grenzüberschreitendes
Radwegenetz) als Chance für nachhaltigen Tourismus in den Bericht
aufzunehmen
•
Allerdings wurde von Konservativen und Liberalen auch ein Vorziehen
der Liberalisierung des Personenverkehrs auf der Schiene in den Bericht
hineinreklamiert. Dies dürfte aber auf Schwierigkeiten stoßen,
da die Fristenläufe für eine Evaluierung der Liberalisierung
im Güterverkehr zu knapp sind. (Pressemeldung
Michael Cramer, 01.04.09).
Dogmatische
Priorität für den Güterverkehr verhindert
Der
Verkehrsausschuss des Parlaments hat mit der Zustimmung
zum Duchon-Bericht am 31.03.09 klar gemacht, dass es keine automatische
Vorfahrt für Güterzüge geben darf. Zur Abstimmung im Verkehrsausschuss
des Europäischen Parlaments über die Ausgestaltung der Schienenverkehrskorridore
erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Europäischen
Parlament, Michael Cramer:
Wir
wollen mehr Güterverkehr auf der Schiene, aber nicht zu Lasten der
Personenzüge. Die Mobilität von Menschen gehört zur Daseinsvorsorge
in Europa. Die Kommission hat aber leider nur den schnellen Transport
von Gütern im Binnenmarkt im Blick. Ihr Vorschlag ignoriert die Realitäten
von Europas Schienennetzen, auf denen Güter und Menschen auf denselben
Gleisen transportiert werden. Eine fixe Priorität darf es weder für
die einen noch für die anderen Züge geben. Eine komplette Überarbeitung
ihres Verordnungsvorschlages war und ist notwendig.
Wir
Grüne tragen den Duchon-Bericht in weiten Teilen mit, weil er den
Notwendigkeiten für eine Verbesserung und Beschleunigung des Güterverkehrs
in Europa gerecht wird, ohne die Personenzüge auf dem Abstellgleis
zu parken. Wir unterstützen die Idee, mit so genannten One-Stop-Shops
einen einzigen Ansprechpartner für alle zu schaffen, die Güterzüge
grenzüberschreitend durch Europa schicken wollen. Gleichzeitig hat
das Parlament mit der heutigen Zustimmung zu dem Bericht klar gemacht,
dass es keine automatische Vorfahrt für Güterzüge geben
darf. Das gilt bei der Vergabe der Trassen genauso wie im Fall von Betriebsstörungen.
Ein vollbesetzter Personenzug, der Anschlüsse im nächsten Bahnhof
sicherstellen muss, kann nicht darauf warten, dass der Container-Zug erst
an ihm vorbeirollt. Gleichzeitig muss Terminfracht auf der Schiene verlässlich
sein. Die Infrastrukturbetreiber vor Ort können dies besser koordinieren
als starre europäische Regelungen.
Zudem
wollen wir insgesamt mehr Transparenz bei der Trassenvergabe und bei Betriebsstörungen
- auch, um unfaire Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Wichtig ist,
dass Trassen diskriminierungsfrei in Europa vergeben werden. Die Kommission
sollte hier die volle Implementierung der Eisenbahnpakete in den Mitgliedsstaaten
einfordern. Staatsunternehmen, die eine Praxis der kostenlosen Massen-Reservierungen
der Trassen erlaubt, nur um sie Konkurrenten vorzuenthalten, muss von
der Kommission, der "Hüterin der Verträge" unterbunden
werden. Eine europäische Regulierungsinstanz, die eine diskriminierungsfreie
Vergabe der Trassen in Europa kontrolliert, ist hilfreich und ich bin
froh, dass es dafür im Verkehrsausschuss heute eine Mehrheit gegeben
hat.
Unsere
Anträge zur Lärmreduzierung insbesondere zum Güterverkehr
wurden von der großen Koalition im Verkehrsausschuss abgelehnt.
Wir Grünen werden uns aber weiterhin dafür einsetzen, dass Eisenbahnen
umweltfreundlich bleiben, insbesondere durch die Nachrüstung der
bestehenden Güterwaggons (Pressemeldung
Michael Cramer, 01.04.09).
Kommission
genehmigt Darlehen für MÁV-Trakció Zrt
Die
Europäische Kommission hat heute entschieden, keine Einwände
dagegen zu erheben, dass das Unternehmen MÁV-Trakció Zrt,
das Traktionsleistungen für die ungarischen Staatsbahnen erbringt,
Darlehen übernimmt, für die Ungarn staatliche Bürgschaften
erteilt hat.
MÁV
Zrt (die ungarischen Staatsbahnen) wurden 2006 in den MÁV-Konzern
überführt, bei dem getrennte Unternehmen für unterschiedliche
Dienstleistungen zuständig sind. Die Traktionsleistungen werden jetzt
von MÁV-TRAKCIÓ Zrt erbracht, die bei ihrer Gründung
das Rollmaterial sowie Modernisierungsdarlehen übernahm. Die Bürgschaften
für diese Darlehen stellen staatliche Beihilfen dar.
Die
fraglichen Darlehen belaufen sich auf fast 38 Mrd. ungarische Forint (etwa
150 Mio. €). Das Beihilfeäquivalent der Bürgschaften beträgt
weniger als 2 %.
Die
Kommission hat die Vereinbarkeit der Beihilfe mit Artikel 73 EG-Vertrag
festgestellt, wonach staatliche Beihilfen zulässig sind, die den
Erfordernissen der Koordinierung des Verkehrs entsprechen (Pressemeldung
EU-Kommission, 25.03.09).
Auf
der Kriechspur zur Kostenwahrheit
Zum Ergebnis der Plenumsabstimmung am 11.03.09 über die
Eurovignette erklärt Michael Cramer verkehrspolitischer Sprecher
der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:
Die
Abstimmung über die Anrechnung von externen Kosten für den Schwerverkehr
auf der Straße hat zumindest diese Möglichkeit im Prinzip festgeschrieben,
viel mehr aber leider nicht. Die gegenwärtige Krise war die große
Ausrede für die EVP, die Privilegien für den Schwerverkehr auf
der Straße zu bewahren und die Schiene weiter zu benachteiligen.
Damit bewegt sich der Güterverkehr nur auf der Kriechspur zur Kostenwahrheit.
Mit
der Neuregelung können die Mitgliedsstaaten zumindest die Kosten
für Lärm und Luftverschmutzung den Verursachern anlasten, allerdings
mit einer strengen Obergrenze, was die Höhe betrifft. Ein Erfolg
ist, dass in Bergregionen die externen Kosten zusätzlich berücksichtigt
werden dürfen. Kosten wie jene des Klimawandels oder Unfallfolgekosten
bleiben aber nach wie vor unberücksichtigt und müssen von den
Steuerzahlern getragen werden.
Die
heftig umstrittene Anrechnung der Kosten für Staus wurde angenommen,
obwohl sie im Vorfeld vor allem von den Konservativen heftig attackiert
worden war. Das ist eine wichtige Möglichkeit für hoch belastete
Straßen Maßnahmen zu treffen, die vor allem im Umfeld von
städtischen Siedlungsräumen wichtig sind.
Einige
Staaten schaffen es nach wie vor, ihre Privilegien zu wahren, auch wenn
sie dem Sinn der Regelung direkt widersprechen. Die Ermäßigung
für Vielfahrer, die zum Beispiel in Italien gilt, wollten wir Grüne
streichen, leider fanden wir dafür keine Mehrheit.
Die Schiene hat nach dieser Entscheidung weiterhin einen Nachteil in der
Konkurrenz mit der Straße, weil die Schienenmaut verbindlich vorgeschrieben
ist und auf jedem Streckenkilometer und für jede Lokomotive gilt.
Sie ist in der Höhe nahezu unbegrenzt.
Die
Grünen haben aber letzten Endes doch zugestimmt; die Gefahr, dass
die Konservativen in trauter Einigkeit mit einigen Liberalen und Sozialisten
aus Spanien, Portugal und Irland die gesamte Regelung kippen könnten,
war einfach zu groß. Mit unserer Zustimmung haben wir erreicht,
dass das Tor für bessere Regelungen in der Zukunft weiterhin geöffnet
bleibt. (Pressemeldung
Michael Cramer, 12.03.09).
Integrales
Konzept" für alle Verkehrsträger
Um die Ökologisierung des Verkehrs voranzutreiben, verlangt
das Europäische Parlament ein "integrales Konzept" für
alle Verkehrsträger. Bisher verfolge die EU-Kommission lediglich
einen "fragmentarischen Ansatz". Die Abgeordneten fordern daher
"unverzüglich" ein umfassendes Konzept zur Berechnung und
Anlastung der externen Kosten und deren Folgenabschätzungen aufgrund
eines nachvollziehbaren Modells.
In dem von Georg JARZEMBOWSKI (CDU) ausgearbeiteten Bericht nehmen die
Abgeordneten Stellung zu den Mitteilungen der EU-Kommission zur „Ökologisierung
des Verkehrs“, zur „Strategie zur Internalisierung externer
Kosten“ sowie zu „Lärmschutzmaßnahmen am aktuellen
Schienenfahrzeugbestand“.
Die Abgeordneten befürworten die Fortführung einer umweltgerechten
Ausgestaltung des Verkehrssektors, die – "unter Beachtung der
berechtigten Interessen der Bürger und Unternehmen hinsichtlich Mobilität"
– die schädlichen Auswirkungen des Verkehrs aufhebt oder zumindest
verringert, im Einklang mit den Zielen der EU zur Bekämpfung der
Klimaerwärmung bis zum Jahr 2020. Jarzembowski unterstrich in der
Debatte, dass die EU eine "bedarfsgerechte Infrastruktur und vernünftige
Verkehrsregelungen für alle Verkehrsträger" brauche. Wegen
der auch nachteiligen Auswirkungen des Verkehrs auf Mensch und Natur,
müsse der Verkehr natürlich "noch stärker" umweltgerecht
ausgestaltet sein, um ebenfalls seinen Beitrag zur Bekämpfung des
Klimawandels zu leisten.
Nötig hierfür sei ein "integrales Konzept" für
alle Verkehrsträger. Die EU-Kommission müsse ein fundiertes
allgemeines Konzept zur Ökologisierung des Verkehrs mit konkreten
Gesetzesvorschlägen vorlegen. Ein einheitliches Gesamtkonzept müsse
"von der Eisenbahn bis zur Seeschifffahrt gelten", erklärte
Jarzembowski.
Zuvor müsse es "wissenschaftlich begründete Folgenabschätzungen"
für die einzelnen Maßnahmen und für deren Auswirkungen
auf den Wettbewerb unter den Verkehrsträgern, auf die Mobilitätskosten
und auf die Wettbewerbsfähigkeit geben.
Mit Blick auf die sogenannte "Internalisierung externer Kosten",
also die Einbeziehung der Umweltkosten, kritisiert das Parlament, dass
die EU-Kommission bisher kein allgemein anwendbares, transparentes und
nachvollziehbares Modell zur Bewertung aller externen Kosten erarbeitet
und vorgelegt habe. Sie habe keine Analyse der Auswirkungen für alle
Verkehrsträger erstellt und einen ersten Schritt für eine Strategie
zur schrittweisen Umsetzung des Modells für alle Verkehrsträger
konkret nur für schwere Nutzfahrzeuge vorgelegt.
Die Abgeordneten fordern daher "unverzüglich" ein umfassendes
Konzept zur Berechnung und Anlastung der externen Kosten und deren Folgenabschätzungen
aufgrund eines nachvollziehbaren Modells.
Nötig sei auch eine "Methodik" für die Internalisierung
der externen Kosten von Pkw, um den Mitgliedstaaten Leitlinien an die
Hand zu geben. Dabei müsse jedoch das Subsidiaritätsprinzip
berücksichtigt werden.
Die Lärmbelastung der Bevölkerung entlang der Schienennetze,
insbesondere durch Güterwagons müsse verringert werden, so die
Abgeordneten.
Sie fordern die EU-Kommission auf, einen Richtlinienvorschlag für
die Erhebung "gestaffelter lärmabhängiger Trassenpreise"
für Lokomotiven und Waggons vorzulegen. So könnten möglichst
schnell Anreize auch für die zügige Umrüstung auf lärmarme
Fahrzeuge geschaffen werden.
Rechtliche Maßnahmen dürften sich für die Eisenbahn aber
in keinem Fall negativ auf den intermodalen Wettbewerb auswirken.
452 Abgeordnete stimmten für den Bericht, 108 dagegen, 134 enthielten
sich der Stimme (Pressemeldung Europäisches Parlament, 12.03.09).
Kommission
billigt deutsche Beihilfe zum kombinierten Verkehr
Die Kommission hat am 10.03.09 eine deutsche Beihilferegelung
genehmigt, mit der die Entwicklung des kombinierten Verkehrs gefördert
werden soll, indem der Bau neuer Infrastrukturen und die Einführung
innovativer Ausrüstungen unterstützt wird.
Die Beihilferegelung wird aus Haushaltsmitteln finanziert. Gefördert
werden die Errichtung und Erweiterung von Terminals für den kombinierten
Verkehr sowie die Beschaffung von Umschlaggeräten. Mit dieser Beihilfe
soll fehlende Terminalkapazität ausgeglichen und so der kombinierte
Verkehr innerhalb Deutschlands und auf Transitstrecken gefördert
werden.
Die bis zum 31. Dezember 2011 laufende Regelung hat ein Volumen von 115
Millionen EUR jährlich. Die Beihilfehöchstintensität beträgt
85 %.
Nach Ansicht der Kommission ist die Beihilferegelung mit Artikel 87 Absatz
3 Buchstabe c EG-Vertrag vereinbar (Pressemeldung EU-Kommission, 12.03.09).
Kommission
billigt tschechische Beihilfe zum ÖPNV
Die Europäische Kommission hat am 11.03.09 eine Beihilferegelung
der Tschechischen Republik zur Unterstützung von Verkehrsunternehmen
genehmigt, die öffentliche Verkehrsdienste in den Regionen Jihovýchod,
Jihozápad, Moravskoslezsko, Severozápad, Severovýchod,
Strední Cechy und Strední Morava erbringen. Durch diese
staatliche Beihilfe soll die Anschaffung und Modernisierung von Bussen,
Straßenbahnen, Trolleybussen, Schienenfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
in der Tschechischen Republik gefördert werden.
Mit
der Beihilfe wird zwischen 2009 und 2014 ein Beitrag zum Ausbau integrierter
Personenverkehrsysteme in den sogenannten Kohäsionsregionen (NUTS
II) der Tschechischen Republik geleistet. Im Rahmen der Modernisierung
werden Informations- und Fahrscheinausgabesysteme eingerichtet, Vorkehrungen
zur Verbesserung der Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs
für Personen mit eingeschränkter Mobilität getroffen und
technische Bewertungen im Hinblick auf die Einhaltung der neuesten Emissionsnormen
vorgenommen.
Durch
die Gewährung derartiger Beihilfen zur Förderung von Verkehrsdiensten
in abgelegenen Gebieten soll Pendlern die kombinierte Nutzung verschiedener
Verkehrsträger (z. B. Straßenbahn, Eisenbahn, Bus) erleichtert
werden.
Infolge
der gesteigerten Attraktivität des öffentlichen Verkehrs gegenüber
dem Individualverkehr (namentlich dem privaten Pkw) erwarten die tschechischen
Behörden positive Umweltauswirkungen, insbesondere eine Verringerung
der Schadstoffemissionen im Straßenverkehr, Kraftstoff- und Energieeinsparungen,
geringere Lärmemissionen und höhere Verkehrssicherheit.
Nach
Auffassung der Kommission ist die betreffende Beihilferegelung gemäß
Artikel 73 EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar (Pressemeldung
EU-Kommission, 12.03.09).
Umwelt-
und Staukosten dürfen auf LKW-Maut angerechnet werden
Den EU-Mitgliedstaaten soll es nach dem Willen des Europäischen
Parlaments künftig möglich sein, LKWs auch die Kosten zu berechnen,
die sie durch Staus, Lärm und Luftverschmutzung verursachen. Bisher
dürfen lediglich die Infrastrukturkosten auf die Mautgebühren
angerechnet werden. Die Einführung einer LKW-Maut sowie die Anrechnung
der externen Kosten werden jedoch nicht verbindlich vorgeschrieben, sondern
bleiben weiterhin den Mitgliedsstaaten überlassen.
Im Juli 2008 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für
die Überarbeitung der bestehenden EU-Wegekostenrichtlinie unterbreitet,
dem zufolge die Mitgliedstaaten eine Gebühr in Form einer Maut für
bestimmte externe Kosten erheben dürften. Darunter fallen die Kosten
verkehrsbedingter Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie die Kosten
für Staus.
Für
Berichterstatter EL KHADRAOUI (SPE, Belgien) ist die Richtlinie "ein
erster Schritt zur Anwendung des Verursacherprinzips im Straßenverkehr".
Das Parlament macht deutlich, dass das Verursacherprinzip durch die Gebühr
für externe Kosten umgesetzt und dies ebenfalls zur Verringerung
von externen Kosten beitragen werde. Zudem besitze die Einbeziehung der
externen Kosten die "Qualität eines Steuerungsinstruments".
Straßennutzer sowie Industrie würden dazu angehalten, "ihre
jeweiligen Kapazitäten im Bereich umweltfreundlichen Transports auszuschöpfen
und zu erweitern".
Damit die europäischen Transportunternehmer "klare Preissignale
zur Verhaltensoptimierung" erhalten, sprechen sich die Abgeordneten
dafür aus, "mittelfristig eine Konvergenz bei der Anrechnung
der externen Kosten bei allen europäischen Gebührensystemen
anzustreben". Die Höhe der Gebühr für externe Kosten
wird von jedem Mitgliedstaat festgesetzt.
Die Mitgliedstaaten dürfen Maut- und/oder Benutzungsgebühren
auf dem transeuropäischen Straßennetz "oder auf einem
willkürlichen Abschnitt ihres Straßennetzes, auf dem regelmäßig
ein wichtiger internationaler Warentransport stattfindet", beibehalten
oder einführen.
Mautgebühren und Benutzungsgebühren gleichzeitig zu erheben,
ist nicht möglich. Ein Mitgliedstaat, der auf seinem Straßennetz
eine Benutzungsgebühr erhebt, kann jedoch auch Mautgebühren
für die Benutzung von Brücken, Tunneln und Gebirgspässen
erheben.
Die Benutzungsgebühren müssen im Verhältnis zu der Dauer
der Benutzung der betreffenden Verkehrswege stehen, und es müssen
Tages-, Wochen-, Monats- und Jahrestarife verfügbar sein. Dabei darf
der Monatstarif nicht mehr als 10 % des Jahrestarifs, der Wochentarif
nicht mehr als 5 % des Jahrestarifs und der Tagestarif nicht mehr als
2 % des Jahrestarifs betragen.
Die
Gebühren für externe Kosten müssen sich an den Kosten verkehrsbedingter
Luftverschmutzung, den Kosten verkehrsbedingter Lärmbelastung oder
beiden orientieren.
Auf stauanfälligen Straßenabschnitten dürfen die Gebühren
für externe Kosten während der Zeiträume, in denen diese
Straßenabschnitte in der Regel überlastet sind, auch die Verkehrsstaukosten
beinhalten.
Die Mitgliedstaaten, in denen Gebühren für externe Kosten erhoben
werden, stellen sicher, dass die Einnahmen aus diesen Gebühren "vorrangig
zweckgebunden" verwendet werden. Dadurch sollen die durch den Straßenverkehr
verursachten Kosten wenn möglich eingedämmt und vermieden werden.
Darüber hinaus können sie etwa für Maßnahmen zweckgebunden
werden, die auf die Verringerung des CO2-Ausstoßes und die Verbesserung
der Energieeffizienz von Straßenverkehrsfahrzeugen sowie die Entwicklung
und Verbesserung bestehender Straßeninfrastrukturen oder Entwicklung
alternativer Infrastrukturen für die Verkehrsnutzer abzielen.
Ab 2011 werden in jedem Mitgliedstaat mindestens 15 % der Einnahmen aus
den externen Kosten und aus Infrastrukturgebühren für die finanzielle
Unterstützung von Vorhaben der Transeuropäischen Verkehrsnetze
verwendet, um die Nachhaltigkeit des Verkehrs zu verbessern. Dieser Prozentsatz
erhöht sich schrittweise, so das EP.
359 Abgeordnete stimmten für die Richtlinie, 256 dagegen, 86 enthielten
sich der Stimme (Pressemeldung
Europäisches Parlament, 12.03.09).
Endgültige
Entscheidung zum Einsatz von Gigalinern verschoben
In einem Interview
zum Einsatz sogenannter Gigaliner teilt EU-Verkehrskommissar Tajani
mit, dass die Kommission eine endgültige Entscheidung erst 2010 treffen
wird. Dazu erklärt Michael Cramer, MdEP und verkehrspolitischer Sprecher
der Grünen im Europäischen Parlament:
Mit der heutigen Aussage zeigt die Kommission mal wieder ihre innere Zerrissenheit
beim Thema Monstertrucks. Nachdem sie die Idee zum europaweiten Einsatz
von Gigalinern erst kürzlich wieder vorgebracht hat, ist sie jetzt
wieder auf dem Rückzug. Unsere Argumente zeigen Wirkung. Deshalb
begrüße ich die Aussage von Tajani, dass eine Entscheidung
dazu erst 2010 fallen wird.
Die Grünen stimmen Tajani zu, dass bisher weder die Fragen der möglichen
Wettbewerbsverzerrungen, die ein grenzüberschreitender Einsatz hervorrufen
könnte, noch die möglichen Sicherheitsrisiken endgültig
geklärt sind. Zudem widerspricht die Einführung von Monstertrucks
jeder nachhaltigen und intelligenten Verkehrspolitik. Durch Monstertrucks
verursachte Verkehrsunfälle gefährden überproportional
die Verkehrssicherheit. Sie verursachen erheblich mehr Straßenschäden
und fordern entsprechende Infrastrukturkosten, denn durch die höhere
Belastung der Straße verkürzen sich die Reparaturintervalle.
In Deutschland wären allein 8 Milliarden Euro notwendig, um die Straßeninfrastruktur
den Monstertrucks anzupassen: Brücken müssten verstärkt,
Kreuzungen ausgebaut, Ringverkehre erweitert und die Straßen noch
öfter neu asphaltiert werden.
Die bis zu 60t schweren LKWs würden auch die Verlagerung auf die
umweltfreundlichere und sichere Schiene bzw. den kombinierten Verkehr
weiter gefährden und dem Einzelwagen-Güterverkehr auf der Schiene
ein Ende bereiten. Wer heute mittels Gigalinern den Transport auf der
Straße noch attraktiver macht, verhindert den Aufbau eines umweltgerechten
Verkehrssystems und damit ebenfalls eine wirksame Maßnahme zur Bekämpfung
des Klimawandels." (Pressemeldung Michael Cramer, 11.03.09).
Konferenz
zur Zukunft des Verkehrssektors
Von 9. bis 10. März werden politische Entscheidungsträger und
Spitzenmanager der wichtigsten Verkehrs-, Produktions- und Logistikunternehmen
an einer von Vizepräsident Tajani einberufenen Konferenz
in Brüssel teilnehmen. Ziel der Konferenz ist eine Diskussion
über die künftigen Herausforderungen für den Verkehr und
eine Einleitung der Vorbereitung des Weißbuchs über die künftige
gemeinsame Verkehrspolitik für 2010.
„Die Verkehrspolitik befindet sich in einer entscheidenden Übergangszeit.
Wir müssen über die aktuelle Krise hinaus sehen und erkennen,
dass Innovation und technologische Entwicklung, Globalisierung, Nachhaltigkeit
sowie die Überlastung der Infrastrukturen eine grundlegende Umgestaltung
des Verkehrssystems erfordern. Wir müssen unser Mobilitätskonzept
neu überdenken, und daher möchte ich alle Hauptakteure zu einem
gemeinsamen Denkprozess einladen, mit dem Ziel 2010 das nächste Weißbuch
über die künftige gemeinsame Verkehrspolitik vorzubereiten“,
erklärte der für Verkehr zuständige Vizepräsident
der Kommission Antonio Tajani.
Neben Akteuren und politischen Entscheidungsträgern wurden auch Wissenschaftler
sowie Vertreter der Mitgliedstaaten, Europäischen Institutionen und
Nichtregierungsorganisationen eingeladen, ihren Standpunkt bei der Konferenz
zu vertreten. Unter dem Vorsitz des ehemaligen Vizepräsidenten der
Kommission und für den Verkehr zuständigen Kommissionsmitglied
Karel Van Miert, des ehemaligen Generaldirektors der GD Verkehr Robert
Coleman und des für das Kabinett von Vizepräsident Tajani zuständigen
Kabinettchefs Antonio Preto werden vier Workshops zu den Themen Stadt-,
Fracht- und Personenverkehr sowie über die Herausforderungen der
nachhaltigen Mobilität stattfinden. Zu den Sprechern bei der Konferenz
zählen einige der wichtigsten europäischen Firmenchefs von Verkehrsunternehmen
wie Hr. Spinetta (Air France), Hr. Moretti (Ferrovie dello Stato), Hr.
Grimaldi (Grimaldi Group), Hr. Lacny (JMJ-TRANS) und Bürgermeister
verschiedener europäischer Städte, darunter Hr. Demszky, Bürgermeister
von Budapest, der kürzlich im Rahmen der Europäischen Woche
der Mobilität einen Preis gewonnen hat.
Die Diskussionen sollen die Kommission bei der Ausarbeitung einer Mitteilung
über die Zukunft des Verkehrs unterstützen, die im Juni 2009
angenommen werden und die Grundlage für das Weißbuch im Jahr
2010 liefern soll, das eine Reihe von ehrgeizigen politischen Maßnahmen
zur Bewältigung der langfristigen Herausforderungen der Verkehrspolitik
enthalten wird (Pressemeldung EU-Kommission, 09.03.09).
Neue
Vorschläge für ein EU-weites Konjunkturpaket
Die Außenminister der 27 EU-Staaten haben dem Vorschlag der EU-Kommission
für ein fünf Milliarden Euro umfassendes Konjunkturpaket bekanntlich die
Zustimmung verweigert. In Diplomatenkreisen war zu vernehmen, dass es
aufgrund heftigen Widerstands der Regierungen nur dann auf dem nächsten
EU-Gipfel eine Einigung geben kann, wenn die Kommission neue Vorschläge
macht.
Der "ArbeitsKreis FAHRGAST Tirol" fordert die EU-Kommission daher auf,
nachfolgende neue Vorschläge in das Konjunkturpaket aufzunehmen.
1.) Förderung einer raschen Einführung
der automatischen Kupplung bei den europäischen Eisenbahnen: Durch
die Einführung einer automatischen Kupplung werden einerseits in der angeschlagenen
Stahlindustrie zahlreiche Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze
geschaffen. Andererseits ermöglicht die automatische Kupplung den europäischen
Eisenbahnen das Fahren mit wesentlich schwereren Güterzügen, was insbesondere
die Verlagerung der Transporte von der Straße auf die Schiene begünstigt.
Die wesentlichen Schritte für die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen
automatischen Kupplung wurden bereits im Jahr 1970 abgeschlossen. Ihre
Einführung scheitert bis heute bedauerlicherweise an der Finanzierung.
2.) Förderung einer raschen Einführung
lärmarmer Güterwagendrehgestelle: Eine europaweite Verlagerung von
Gütern von der Straße auf die Schiene wird von der europäischen Bevölkerung
nur dann akzeptiert werden, wenn der Güterzuglärm direkt an der Schallquelle
drastisch reduziert wird. Die entsprechende Technik hat zwischenzeitlich
Serienreife erreicht. Lärmarme Güterwagendrehgestelle sind bei der Anschaffung
allerdings um einiges teurer als konventionelle Güterwagendrehgestelle.
Deshalb werden sich lärmarme Drehgestelle auf dem Markt nur dann durchsetzten,
wenn das Infrastruktur-benützungsentgelt ("Schienenmaut") europaweit lärmabhängig
gestaffelt wird. Je leiser ein Güterzug ist, um so geringer sollte die
"Schienenmaut" sein. Dass die Produktion von lärmarmen Güterwagen-drehgestellen
in der Waggonbauindustrie viele Arbeitsplätze sichert, versteht sich von
selbst (Pressemeldung ArbeitsKreis FAHRGAST Tirol, 09.03.09).
Vorschlag
für europ. Bahnfrachtkorridore gefährdet Personenverkehr
Mehr
Güter auf die Schiene - dieses Ziel will jetzt auch die EU-Kommission
mit Nachdruck verfolgen. Denn nach wie vor wird der größte
Teil des europäischen Frachtverkehrs über die umweltschädliche
Straße abgewickelt, da der Transport auf der Schiene angesichts
diskriminierender Rahmenbedingungen in vielen Bereichen noch immer nicht
konkurrenzfähig ist.
Um diesem sowohl ökonomisch als auch ökologisch nicht haltbaren
Zustand entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission im Dezember
2008 einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, die EU-weit leistungsfähige
Bahnfrachtkorridore schaffen und somit zur Verlagerung des Frachtverkehrs
auf die Schiene beitragen soll. Doch die gute Absicht hat leider zu einem
Vorschlag geführt, der in der Praxis vor allem auf den mit Mischverkehren
stark ausgelasteten Strecken wie im deutschen Bahnnetz nicht funktionieren
kann. Die von der EU-Kommission geforderte Priorität für Güterzüge
würde vor allem zu Lasten des Personenverkehrs auf der Schiene gehen.
Nicht nur bei den Bahnen, auch im EU-Parlament herrscht deshalb große
Skepsis vor, ob der starre Ansatz dem Bahnbetrieb insgesamt nicht eher
schaden würde.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die EU eine bessere
europäische Koordinierung für die Trassenvergabe vorschlägt.
Wer einen Zug von Rotterdam nach Genua buchen will, soll künftig
nur noch einen Ansprechpartner haben - und nicht vier verschiedene Netzbetreiber.
Die Einrichtung der Korridore würde schließlich auch durch
das in Aufbau befindliche europäische Zugsicherungs- und Signalsystem
ERTMS unterstützt und so zu einer integrierten, umweltschonenden
Verkehrspolitik in Europa beitragen. Der jetzige EU-Kommissionsvorschlag
muss aber viel flexibler an diese Aufgabe herangehen. Eine dogmatisch
verordnete Vorfahrt für Güterzüge darf es deshalb nicht
geben.
• Auszug aus der Begründung der EU-Kommission zu ihrem Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung
eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr
vom 11. Dezember 2008:
Der Markt für Schienengüterverkehrsdienste wurde am 1. Januar 2007
dem Wettbewerb geöffnet. Die alteingesessenen Eisenbahnverkehrsunternehmen
(EVU) haben sich umstrukturiert oder sind dabei, dies zu tun. Auch neue
Marktteilnehmer sind hinzugekommen.
In vielen Mitgliedstaaten ist die Qualität der von den Infrastrukturbetreibern
für die EVU erbrachten Dienstleistungen nach wie vor unzureichend und
muss verbessert werden. Dabei gilt es zu bedenken, dass in den kommenden
Jahren die Nachfrage nach Schienenverkehrsdiensten in vielen Regionen
der EU erheblich steigen könnte.
Der Schienengüterverkehrsmarkt, der etwa zur Hälfte aus grenzüberschreitenden
Diensten besteht, kann sich nicht richtig entwickeln, wenn den Güterverkehrsbetreibern
keine besseren Infrastrukturleistungen geboten werden. Dazu müssen mehrere
Hindernisse überwunden werden:
- die vorrangige Behandlung des Personenverkehrs gegenüber dem Güterverkehr,
sowohl in Bezug auf Investitionen als auch das Kapazitäts- und Verkehrsmanagement,
wodurch der Schienengüterverkehr in den meisten Mitgliedstaaten erheblich
benachteiligt wird;
- das nach wie vor zu uneinheitliche Vorgehen der nationalen Infrastrukturbetreiber;
- die Ineffizienz oder zu geringe Zahl der intermodalen Schnittstellen
zwischen der Bahn und den anderen Verkehrsträgern.
Die Zusammenarbeit der Infrastrukturbetreiber muss deshalb weiter intensiviert
werden. Der Verkehrsmix aus Personen- und Güterbeförderung muss zumindest
auf den wichtigen Güterverkehrsachsen anders gestaltet werden.
Für die Entwicklung des kombinierten Verkehrs als strategisches Element
im modernen Schienengüterverkehr ist es ausgesprochen wichtig, dass den
Güterverkehrsbetreibern genügend intermodale Einrichtungen zur Verfügung
stehen, die die Erbringung hochwertiger Dienste ermöglichen. Ohne diese
Voraussetzungen kann der Schienengüterverkehr sich nicht angemessen entwickeln
und seine Funktion bei der Entwicklung der Ko-Modalität in Europa nicht
in vollem Maße ausfüllen (Pressemeldung Michael Cramer, MdEP, 17.02.09).
Abstimmung
zur Eurovignette im Verkehrausschuss
Der Verkehrausschuss des Europäischen Parlaments hat
am 11.02.09 den Bericht zur Revision der Eurovignette-Richtlinie mit den
Stimmen der Grünen und gegen die Stimmen der Konservativen angenommen
(32:14:0). Dazu erklärt Michael Cramer, MdEP und verkehrspolitischer
Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:
Der
Verkehr muss für die Kosten aufkommen, die er verursacht. Das gilt
gerade für den Schwerlastverkehr auf der Straße, der noch immer
milliardenschwer von der Allgemeinheit subventioniert wird. Mit dem heutigen
Beschluss sind wir ein kleines Stück vorangekommen, wenn es um die
Kostenwahrheit im Verkehr geht. Deswegen haben die Grünen im Verkehrsauschuss
zugestimmt.
Das
Ziel stimmt, aber die Maßnahmen bleiben noch immer zu schwach, um
Verkehr reduzieren und auf umweltfreundlichere Verkehrsträger verlagern
zu können. Enttäuschend ist, dass es auch nach dem Mehrheitswillen
des Parlamentes weiterhin Obergrenzen für die Lkw-Maut geben soll,
wenn auch ein kleiner Erfolg für sensible Regionen gelungen ist.
Dass Klima- und Unfallkosten weiterhin der Allgemeinheit aufgeschultert
werden und nicht in die Maut einbezogen werden dürfen, ist ein Kniefall
vor der Transport-Lobby.
Um
den Klimawandel zu bekämpfen, brauchen wir die Verlagerung von Lkw-Verkehr
auf die Schiene. Denn der Verkehr ist mit 30 % Anteil an den Gesamtemissionen
in der EU einer der größten Brocken. Konservative und Liberale
haben sich aber leider erfolgreich gegen die Anrechnung der Klimakosten
bei der Mauthöhe gestemmt. Sie sind weiterhin strikt dagegen, die
Privilegien des Straßenverkehrs zu schleifen. Während sie noch
in den 90er Jahren für eine EU-weit verpflichtende und in der Höhe
nahezu unbegrenzte Schienen-Maut für jeden Bahn-Kilometer gestimmt
haben, wollen sie die Gebühren auf der Straße weiterhin stark
deckeln und auf Autobahnen und schwere Lkw begrenzen. Es bleibt auch weiterhin
den Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie eine Maut erheben oder nicht.
Dass
die Konservativen am Ende gegen den Bericht gestimmt haben, zeigt, dass
sie noch nicht einmal minimale Schritte in Richtung Kostenwahrheit im
Verkehr zu gehen bereit sind. Wer eine solche Politik betreibt, straft
damit seine Lippenbekenntnisse zur Bekämpfung des Klimawandels Lügen.
(Pressemeldung
Michael Cramer, 12.02.09).
Beihilfe
zum Bau eines intermodalen Terminals in Antwerpen
Die Europäische Kommission hat am 11.02.09 eine staatliche
Beihilfe gebilligt, die zur Finanzierung des Baus eines Kombiverkehr-Terminals
für Festlandcontainer im Hafen Antwerpen beitragen soll. Den
belgischen Behörden zufolge belegen Studien die Überlastung
der Straßeninfrastruktur in der Region Flandern, zunehmende gesundheitliche
Probleme infolge hoher Feinstaubkonzentrationen in der Luft sowie hohe
verkehrsbedingte C02-Emissionen.
Das
Gebiet um den Hafen von Antwerpen, ein wirtschaftliches Gravitationszentrum,
ist von dieser Infrastrukturüberlastung in besonderem Maße
betroffen. Daneben wurde in Studien ein unzureichendes Angebot an kombinierten
Verkehrsdiensten (Straße/Schiene) in Flandern ermittelt.
Vor
diesem Hintergrund haben die belgischen Behörden der Kommission die
teilweise Finanzierung des Baus eines Festlandcontainer-Terminals für
den Straße-Schiene-Kombiverkehr im Hafen Antwerpen angezeigt. Durch
dieses Terminal würde die derzeit im Hafen Antwerpen bestehende Kapazität
zum Umschlag von Festlandcontainern um 28 % gesteigert. Das Terminal wird
allen Eisenbahnunternehmen offen stehen und ausschließlich zum Umschlag
von Festlandcontainern jedes beliebigen Unternehmens genutzt werden.
Nach
Auffassung der Kommission leistet die fragliche Beihilfe durch die Entlastung
des in Ballungsgebieten übermäßig stark beanspruchten
Verkehrsnetzes einen Beitrag zur Entwicklung des kombinierten Verkehrs,
ohne die Handelsbedingungen in einer Weise zu verändern, die dem
gemeinsamen Interesse zuwiderläuft (Pressemeldung
EU-Kommission, 12.02.09).
Einreichung
von Vorschlägen zur Verbesserung des Güterverkehrs
Die Europäische Kommission hat am 10.02.09 die 3.
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Einrichtung
und Modernisierung von Güterverkehrsdiensten im Rahmen des Programms
„Marco Polo 2“ veröffentlicht. Die ausgewählten
Projekte sollen dazu beitragen, Staus auf europäischen Straßen
zu vermeiden, und die Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems
verbessern – zwei Hauptziele der EU-Verkehrspolitik. Unternehmen
in der Europäischen Union und anderen Ländern werden aufgerufen,
Vorschläge einzureichen.
Das
allgemeine Ziel des Programms „Marco Polo“ ist es, Unternehmen
bei der Einführung von Dienstleistungen zu unterstützen, mit
denen der Güterverkehr von der Straße auf den Kurzstreckenseeverkehr,
die Schiene und die Binnenschifffahrt verlagert wird. Diese Unterstützung
wird während der mit hohen Risiken verbundenen Anlaufphase der Projekte
gewährt.
Den
Unternehmen, deren Vorschläge in der vergleichenden Bewertung am
besten abschneiden, werden Förderverträge für die Dauer
von bis zu sechs Jahren angeboten. Es haben jedoch nur Projekte Aussicht
auf Förderung, bei denen nachweislich nachhaltige Güterverkehrsdienste
mit anderen Verkehrsträgern als dem Straßenverkehr eingerichtet
werden, d. h. Projekte, die auch nach dem Ende der EU-Finanzunterstützung
am Markt bestehen können.
Der
Aufruf bezieht sich auf fünf Arten von Aktionen:
•
Aktionen zur Verkehrsverlagerung, durch die der Straßengüterverkehr
auf Kurzstreckenseeverkehr, Schiene und Binnenschifffahrt oder eine Kombination
von Verkehrsträgern verlagert wird;
• Hochinnovative katalytische Aktionen zur Überwindung struktureller
Hindernisse auf dem Güterverkehrsmarkt in der Europäischen Union,
wie zum Beispiel der geringen Güterzuggeschwindigkeit und einer unzureichenden
technischen Interoperabilität der Verkehrsträger;
• Gemeinsame Lernaktionen für eine bessere Zusammenarbeit zwischen
den Akteuren der Güterverkehrskette und eine Optimierung ihrer Arbeitsmethoden
und Arbeitsabläufe;
• Aktionen zu Hochgeschwindigkeitsseewegen („Meeresautobahnen“),
mit denen der Güterverkehr von der Straße auf den Kurzstreckenseeverkehr
oder eine Kombination von Kurzstreckenseeverkehr und anderen Verkehrsträgern
verlagert wird und die einen intermodalen, hoch frequentierten Seeverkehrsdienst
für ein großes Gütervolumen bieten;
• Aktionen zur Verkehrsvermeidung, mit denen der Güterverkehr
in die Produktionslogistik einbezogen wird, um die Nachfrage nach Straßengüterverkehrsdiensten
zu reduzieren.
Das Budget für den Aufruf 2009 wurde von 60 Mio. EUR im Jahr 2008
auf 62 Mio. EUR erhöht. Gleichzeitig wurde die Höhe der Förderung
von 1 EUR auf 2 EUR pro 500 Tonnenkilometer, die auf andere Verkehrsträger
verlagert werden, angehoben (Pressemeldung EU-Kommission, 11.02.09).
EPF
spricht sich gegen Bevorzugung von Güterzügen aus
Der Entwurf einer Verordnung der Europäischen Kommission (COD
(2008) 0247) beabsichtigt, auf wichtigen internationalen Korridoren
in Europa Güterzügen eine höhere Priorität als Personenzügen
zu geben (Der LOK Report berichtete). Der Europäische Fahrgastverband
EPF spricht sich entschieden gegen diesen Vorschlag aus.
According to a draft Commission regulation (COD (2008) 0247) the European
Commission intends to guarantee that priority is given to freight trains
over passenger trains on key international corridors in Europe. The European
Passengers' Federation (EPF), an association grouping rail passengers
in 16 European states, strongly rejects this proposal.
EPF and its constituent members in a number of member states are concerned
that this could damage the performance and reliability of passenger services
on key routes.
As opposed to freight trains, a slight delay of a passenger train - 5
minutes - can cause a much larger delay for the customer at his final
destination. This is especially likely where the passenger's journey involves
making a connection, which may not be held for a late-running train.
EPF also fears the plans of the EC might lead to slower passenger trains.
Currently, passenger trains are generally faster than freight trains.
If passenger trains are obliged to adjust their speeds to fit in with
priority freight services journey times might increase by 20-20%. The
first victims could be intercity trains, now generally running with speeds
of 160 - 200 km/h. High speed trains are less likely to be affected since
they often run on separate tracks.
In sections with bottlenecks - where there is insufficient capacity on
the tracks - the Commission's proposal to 'rebalance' the situation by
giving priority to freight trains may cause passenger trains to be refused
access. This is because the freight trains will be given priority.
Passenger organisations throughout Europe are demanding that passenger
trains must be given priority over freight services on routes where they
are obliged to share the same tracks. EPF is committed to the development
of sustainable transport and welcomes the European Commission's interest
in improving the quality of freight services. This means investing in
new capacity - dedicated freight corridors, improved traffic management
systems and freight loops to tackle bottlenecks. This cannot be done on
the cheap. Europe must invest in its rail network, making rail freight
more competitive whilst continuing to work for the improvement of passenger
services that can cope with the growing demand for rail travel (Pressemeldung
EPF, 06.02.09).
Kommission nimmt Grünbuch zu TEN-V an
Die Europäische Kommission nahm am 04.02.09 ein Grünbuch
über die künftigen politischen Herausforderungen im Bereich
des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) an. Dieses soll
neu ausgerichtet werden, um einen wirksameren Beitrag zur Bekämpfung
des Klimawandels zu leisten und die zunehmend wichtige internationale
Rolle Europas durch eine bessere Verkehrsanbindung an die Nachbarn und
die restliche Welt zu stärken. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang
eine stärkere Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklung im Rahmen der Lissabon-Strategie. Effiziente und sichere Verkehrsdienste,
die den künftigen Bedarf bei Bürgern und Unternehmen widerspiegeln
und für die das TEN-V eine solide Grundlage bietet, dienen auch der
gewünschten Integration der Verkehrsträger und fördern
die Nutzung intelligenter Verkehrssysteme. Angesichts dieser Herausforderungen
und der Lehren aus früheren TEN-V-Projekten legt die Kommission nun
die zukünftigen Ziele fest und schlägt drei verschiedene Optionen
für die Weiterentwicklung des TEN-V vor. Besonderen Wert legt sie
auf die Feststellung, dass die Planung zwar ehrgeizig sein, sich aber
stets daran orientieren sollte, welche Instrumente verfügbar sind,
um die gesetzten Ziele zu erreichen.
„Wir
müssen nach vorne schauen. Was zählt, ist die Verkehrsinfrastruktur,
die Europa morgen benötigt. Nach 15 Jahren reicher Erfahrungen benötigen
wir nun neue Ideen, um unsere Politik und – noch wichtiger –
unser Engagement für die vollständige Umsetzung dieser Politik
neu zu formulieren und zu rationalisieren“, so Vizepräsident
Antonio Tajani, der in der Kommission für die Verkehrspolitik zuständig
ist.
Ein
besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz ist die Grundlage
für effiziente und sichere Qualitätsdienste im Güter- und
Personenverkehr. Es spielt darüber hinaus eine enorm wichtige Rolle
für gemeinsame europäische Ziele wie die Bekämpfung des
Klimawandels, die Schaffung besserer Verbindungen zwischen Europa, seinen
Nachbarn und der Welt und die Förderung der wirtschaftlichen und
sozialen Entwicklung im Rahmen der Lissabon-Strategie.
Die
Kombinierung der Verkehrsträger, die optimale Nutzung voll interoperabler
intelligenter Verkehrssysteme und die Integration neuer Verkehrs- und
Energietechnologien stehen im Mittelpunkt einer zukunftsorientierten Netzintegration.
Diese drei Elemente bilden die Grundlage für ein verkehrsträgerübergreifendes
Konzept für den Güter- und Personenverkehr. Beim Güterverkehr
ist ein solches Netzkonzept unabdingbare Voraussetzung für neue Logistikdienste,
die innerhalb der Transportkette jeden Verkehrsträger nach seinen
jeweiligen Vorteilen nutzen, so dass die Gesamteffizienz sowohl aus wirtschaftlicher
als auch ökologischer Perspektive gewinnt.
Der
Ausbau der Infrastruktur im Rahmen der künftigen TEN-V-Politik muss
sich im Interesse der Förderung verkehrsträgerübergreifender
Güterverkehrsdienste an folgenden Zielen orientieren:
•
Entwicklung der Hafeninfrastruktur und effizienterer Anbindungen
des Hinterlands, die der wachsenden Bedeutung des Seeverkehrs angemessen
sind;
• Integration interoperabler, rentabler Korridore für
den Schienengüterverkehr und „grüner Korridore“;
• Beseitigung von Engpässen auf den großen Verkehrsachsen;
• intermodale Verbindungen, Frachtabfertigung in städtischen
Gebieten und Potenzial des Luftfrachtverkehrs;
• Nutzung intelligenter Verkehrssysteme durch alle Verkehrsträger
und neue Preisbildungssysteme, die zu einer effizienten Nutzung der Infrastruktur
beitragen.
Parallel
dazu müssen Infrastrukturen geschaffen werden, die eine echte verkehrsträgerübergreifende
Personenbeförderung erst möglich machen (zum Beispiel Verbindungen
zwischen Luft- und Schienendiensten oder integrierte Fahrscheinsysteme).
Grundlage
der TEN-V-Politik sind die bereits erbrachten Leistungen; gleichzeitig
geht der Blick aber nach vorne, um neue Möglichkeiten zu nutzen.
Ein wichtiger Faktor für den Erfolg des TEN-V sind die Instrumente
für die praktische Umsetzung. Im Grünbuch werden diesbezüglich
mehrere – finanzielle und nicht finanzielle – Möglichkeiten
genannt und besonders darauf hingewiesen, dass bei der Formulierung politischer
Vorgaben berücksichtigt werden muss, welche passenden Instrumente
zur Verfügung stehen.
Die
Kommission fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten und die zahlreichen
Beteiligten – Infrastrukturbetreiber und –nutzer, Forscher
und Investoren, Wirtschaft und NRO, regionale und lokale Behörden
sowie interessierte Bürger – auf, sich zu den drei vorgeschlagene
Optionen für die weitere Entwicklung des TEN-V und zum Gesamtkonzept
zu äußern. Das Parlament arbeitet an einem eigenen Initiativbericht
über die Zukunft des transeuropäischen Verkehrsnetzes, der auf
der Plenarsitzung im April 2009 angenommen werden soll (Pressemeldung
EU-Kommission, 05.02.09).
Tschechische
Beihilfe zur Eisenbahninteroperabilität
Die Europäische Kommission hat am 28.01.09 eine befürwortende
Entscheidung über eine von der Regierung der Tschechischen Republik
notifizierte staatliche Beihilfe für Investitionen in die Interoperabilität
des Eisenbahnverkehrs erlassen.
Durch die betreffende Maßnahme soll schrittweise ein technischer
und betrieblicher Verbund (Interoperabilität) der Eisenbahnsysteme
der Tschechischen Republik und ihrer Nachbarstaaten erreicht werden. Daneben
soll die Interoperabilität zwischen Bahnverkehrsbetreibern gefördert
werden.
Die tschechische Beihilferegelung zielt durch die Realisierung einzelner
Projekte darauf ab, sowohl die Umweltauswirkungen des Eisenbahnverkehrs
als auch die Unfallzahlen zu verringern. Daneben sollen durch die Regelung
das Dienstangebot des öffentlichen Verkehrs ausgeweitet und Innovationen
unterstützt werden. So würde die Attraktivität der Eisenbahninfrastruktur
gesteigert, so dass der Schienenverkehr wirksam mit anderen Verkehrsträgern
in Wettbewerb treten kann.
Die Dauer der Maßnahme ist auf fünf Jahre begrenzt. Die Höhe
der Beihilfe beläuft sich auf insgesamt 1 Mrd. CZK (40 Mio. EUR).
Der Finanzbedarf wird zu 85 % aus dem Kohäsionsfonds und zu 15 %
aus dem Staatshaushalt der Tschechischen Republik gedeckt.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass diese Beihilfe mit dem EG-Vertrag
vereinbar ist. Dies ist die erste Entscheidung der Kommission auf der
Grundlage der 2008 verabschiedeten Gemeinschaftlichen Leitlinien für
staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen (Pressemeldung EU-Kommission,
29.01.09).
Finanzierung
von Infrastrukturprojekten in EU-Nachbarstaaten
Mit
der Unterzeichnung des „Übereinkommens
über den NIF-Treuhandfonds“ am Rande der Tagung des Rates
„Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ am
26. Januar 2009 erhalten die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit,
zusätzliche Mittel für die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität
(NIF) bereitzustellen, die ein zentrales Instrument der Europäischen
Nachbarschaftspolitik (ENP) ist. Sie können fortan ihre bilateralen
Beiträge zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten in den östlichen
und südlichen Nachbarstaaten der Europäischen Union in diesen
Treuhandfonds einzahlen, der zu diesem Zweck von der Europäischen
Investitionsbank aufgelegt wurde. 2008 wurden von 15 Mitgliedstaten auf
bilateraler Ebene bereits 37 Mio. EUR zugesagt. Diese Beiträge ergänzen
die EU-Haushaltsmittel in Höhe von 100 Mio. EUR.
Karel
Schwarzenberg, Außenminister der Tschechischen Republik, die derzeit
den EU-Ratsvorsitz innehat, erklärte dazu: „Der NIF-Treuhandfonds
ermöglicht es den Mitgliedstaaten, durch direkte Beiträge die
Bemühungen der Gemeinschaft zu unterstützen, so dass mehr Mittel
zur Förderung von Infrastrukturvorhaben in den Nachbarstaaten der
EU zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten geben den ENP-Staaten
mit ihren Beiträgen ein positives Zeichen. Denn so wird deutlich,
dass sie voll hinter dieser neuen Fazilität der Gemeinschaft stehen.“
Benita
Ferrero-Waldner, EU-Kommissarin für Außenbeziehungen und Europäische
Nachbarschaftspolitik, wies darauf hin, wie wichtig die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität
ist: „Ich freue mich, dass die Mitgliedstaaten die erst vor einem
Jahr geschaffene NIF so stark unterstützen. Die NIF spielt eine Schlüsselrolle
bei der Finanzierung wichtiger, öffentlichkeitswirksamer Vorhaben
in unserer Nachbarschaft. Zugleich bietet sie eine Plattform, um die Maßnahmen
aller europäischen Akteure zu koordinieren und dadurch die Finanzierungsmöglichkeiten
für solche Großprojekte zu maximieren. Sie zeigt, dass wir
es ernst meinen, wenn wir unseren Partnern eine engere Einbindung anbieten.
Die
Nachbarschaftsinvestitionsfazilität ist schwerpunktmäßig
auf die Förderung von Infrastruktur-Großprojekten der ENP-Partnerländer
in den Bereichen Verkehr, Energie und Umweltschutz ausgerichtet, ermöglicht
aber auch die Förderung von Vorhaben im sozialen Bereich und im Privatsektor.
Die Fazilität trägt so dazu bei, wichtige gemeinsame Herausforderungen
wie die Förderung erneuerbarer Energien zusammen mit den Partnerländern
der EU anzugehen.
Infrastruktur-Großprojekte
sind extrem kostspielig, und der Finanzierungsbedarf ist entsprechend
hoch. Die heutige Unterzeichnung des Übereinkommens über den
NIF-Treuhandfonds ist ein entscheidender Schritt, um eine Partnerschaft
zu begründen und die Zuschüsse der Europäischen Kommission
und der EU-Mitgliedstaaten, die Darlehen der öffentlichen Finanzinstitutionen
in Europa und die Eigenbeiträge der ENP-Partnerländer zu bündeln.
Die
Mittel des NIF-Treuhandfonds werden ab 2009 zusammen mit den EU-Haushaltsmitteln
zur Projektfinanzierung genutzt. 2008 sagten 15 Mitgliedstaaten bereits
zusätzliche Beiträge in Höhe von 37 Mio. EUR zu. Die Kommission
selbst hat sich verpflichtet, im Zeitraum 2007-2013 insgesamt 700 Mio.
EUR für die NIF bereitzustellen (Pressemeldung
EU-Kommission, 27.01.09).
EU
will Güterzügen Vorfahrt geben
Die EU-Kommission will Güterzügen künftig die Vorfahrt
vor Personenzügen einräumen. Nach Informationen von MDR INFO
soll damit der Gütertransport per Zug attraktiver und mehr Container
von der Straße auf die Schiene verlagert werden.
Um dies zu erreichen, bedarf es der Einrichtung so genannter "zentraler
Verkehrskorridore". Michael Cramer steht diesem Vorhaben der EU-Kommission
jedoch kritisch gegenüber, da die Mehrzahl der Bahntrassen in Deutschland
sowohl vom Güter- als auch Personenverkehr in Anspruch genommen werden
(Pressemeldung
Michael Cramer, 24.01.09).
Mehr
Wettbewerbsfähigkeit für Europas Schienengüterverkehr
Der Aufbau eines vorrangig für den Güterverkehr bestimmten Schienennetzes
in Verbindung mit der Einrichtung grenzübergreifender Bahnkorridore
ist nicht neu, sondern schon seit längerem in der Diskussion, wie
der LOK Report schon im Dezember 2008 berichtete.
Wir bringen an dieser Stelle ein paar Links zum Thema:
• Mehr
Wettbewerbsfähigkeit für Europas Schienengüterverkehr
• Vorschlag
zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen
Güterverkehr
• Proposition
de règlement relatif au réseau ferroviaire européen
pour un fret compétitif
• Aufbau
eines vorrangig für den Güterverkehr bestimmten Schienennetzes
• Der
Güterverkehr per Schiene muss wettbewerbsfähiger werden
• Keeping
freight moving
• Trassenprioritäten
im Nord-Süd-Verkehr (LR, 24.01.09).
Verzögerungstaktik
beim Aktionsplan 'Städtische Mobilitiät'
Zur Debatte im Europäischen Parlament über die Städtische
Mobilität und die erneute Verzögerung des von der EU-Kommission
angekündigten Aktionsplans erklärt Michael Cramer, MdEP und
verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament:
Die
EU-Kommission muss mit ihrer Verzögerungstaktik Schluss machen und
endlich einen Aktionsplan zur 'Städtischen Mobilität' vorlegen.
Angekündigt war er für den Herbst, vorgelegt hat die Kommission
bis heute nichts. Doch die Zeit drängt: Im Kontext des Klimawandels
spielt der städtische Verkehr eine zentrale Rolle. Er ist in den
Städten für 70 Prozent aller Treibhaus-Gase verantwortlich.
Nur mit einer anderen Verkehrspolitik wird es der EU gelingen, die eigenen
Klimaschutzziele zu erreichen. Die größten Potentiale liegen
in den Städten, denn 90 Prozent aller dort zurückgelegten Autofahrten
sind kürzer als 6 Kilometer. Entfernungen, die bestens geeignet sind
um umzusteigen auf Bahn, Bus, Radfahren und Zu-Fuß-Gehen.
Wenn
den Städten und Ballungsräumen wirksam geholfen werden soll,
muss die EU-Kommission mehr vorlegen und konkreter werden als im Grünbuch
zum Stadtverkehr. Mit reinen Absichtserklärungen gibt es in der Tat
keinen europäischen Mehrwert.
Wir
Grüne fordern erstens, dass die EU-Kofinanzierung umweltfreundlich
umgeschichtet wird. Bisher werden 60 Prozent der EU-Gelder im Verkehrsbereich
für Straßenprojekte eingesetzt, nur 20 Prozent gehen in den
Öffentlichen Nahverkehr und die Schiene. Wir wollen mindestens 40
Prozent für die Schiene - wie es das Parlament in meinem Bericht
zum 1. Eisenbahn-paket beschlossen hat.
Wir
wollen zweitens EU-Gelder nur dann gewähren, wenn Städte einen
nachhaltigen Mobilitätsplan vorlegen können.
Wir
wollen drittens die Verkehrssicherheit erhöhen durch ein generelles
Tempo-Limit von 30 km/h - mit der Möglichkeit der Städte, eigenständig
für bestimmte Straßen höhere Geschwindigkeiten auszuweisen.
Das ist nicht nur gut fürs Klima, es reduziert auch die Unfallzahlen,
denn jedes Jahr sterben 40.000 Menschen auf Europas Straßen (Pressemeldung
Michael Cramer, 14.01.09).
Ausschreibung
des Transports der persönlichen Güter der Abgeordneten
Das Europäisches Parlament hat im Amtsblatt der Europäischen
Union den
Transport der persönlichen Güter der Abgeordneten des Europäischen
Parlaments am Mandatsende ausgeschrieben (2009/S
2-001443).
Die Ausschreibung umfasst den Abschluss eines Rahmenvertrags für
den Transport der persönlichen Güter, Unterlagen und anderer
Habe der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am Ende ihres Mandats,
mit Ausnahme aller Wertgegenstände wie etwa Schmuck, Gemälde,
Bargeld oder tragbarer Rechner. Diese Güter müssen direkt von
Brüssel aus an jede vom Parlament auf dem Auftragsschein angegebene
Endadresse transportiert werden, und zwar sowohl ins Erdgeschoss als auch
in das jeweilige Stockwerk. Die meisten dieser Transporte müssen
nach den Wahlen im Juni 2009 durchgeführt werden.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 5 Jahre für die
Dauer der Legislaturperiode 2009/2014. Der Umfang der Ausschreibung beträgt
500 Abgeordnete des Europaparlaments.
Die Zuschlagskriterien umfassen zu zehn Prozent eine weitestmögliche
Reduzierung der Auswirkungen der Transporte auf die Umwelt, beispielsweise
den Anteil der Transporte per Bahn oder Schiff (Quelle EU-Ausschreibung,
07.01.09).
EU-Klimapaket
verabschiedet
Am 17.12.08 hat das Europäische Parlament das
Klima-Paket der EU verabschiedet. Zugestimmt haben die Grünen
dabei dem Emissionshandel, der Richtlinie zu erneuerbaren Energien und
zur Verringerung der Kraftstoffemissionen. Ein Nein gab es hingegen sowohl
für die CO²-Grenzwerte-Richtline für PKWs, für die
geologische Speicherung von CO² wie auch für den Bericht über
die Reduzierung der Treibhausgase aus dem Verkehr und dem Gebäudebereich.
Dazu erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen
im Europäischen Parlament und stellv. Mitglied im Sonderausschuss
zur Bekämpfung des Klimawandels:
"Das heute verabschiedete Paket ist ein großer Schritt
in der weltweiten Klimaschutzpolitik, aber ein viel zu kleiner, um den
Klimawandel wirksam zu bekämpfen. Größtes Versäumnis
ist erneut, dass der Verkehr als einer der größten Klimakiller
weiterhin außen vorgelassen wird. Der Verkehr ist für mehr
als ein Drittel aller klimaschädlichen Emissionen in der EU verantwortlich.
Seine Emissionen haben seit 1990 um 30 Prozent zugenommen.
Doch statt eine Kehrtwende hin zu einer nachhaltigen Mobilität in
Europa einzuleiten, haben EU-Regierungen wie Parlamentsmehrheit diese
Reduktionslast in Entwicklungsländer verlagert. Denn 80 Prozent der
Treibhausgas-Reduzierungen, die in diesem wie auch im Gebäudebereich
erreicht werden müssen, können von den Regierungen außerhalb
der EU, sprich in den sich entwickelnden Wirtschaften, eingekauft werden.
Das ist eine radikale Abkehr vom ursprünglichen Ziel von Kommission
und Parlament der EU nur 20 Prozent Einkauf von Zertifikaten zuzulassen.
Gemeinsam mit der Grünen-Fraktion habe ich daher gegen diesen Teil
des Klimapakets gestimmt.
Ein klares Nein der Grünen gab es auch zur Richtlinie über CO²-Reduzierungen
bei PKWs. Dieser windelweiche Kompromiss der großen Koalition aus
Sarkozy und Merkel im Rat sowie Konservativen und Sozialdemokraten im
Parlament wird wirkungslos bleiben, weil es der Automobilindustrie erlaubt,
im Jahr 2012 durchschnittlich 4g/km mehr auszustoßen als heute.
Denn die jetzt festgelegten Grenzwerte liegen de facto über dem,
was technisch bereits erreicht ist. Dieser Erfolg der Auto-Lobby ist eine
schwere Niederlage für das Klima der Welt.
Das Klima-Paket hat insgesamt ein Instrumentarium zur Bekämpfung
der Erderwärmung geschaffen. Die Ziele sind aber durch Schlupflöcher
und Ausnahmeregelungen derart verwässert, dass die EU ihre selbst
gesteckten Klimaziele kaum erreichen wird."
Mehr Hintergrundinformationen zum EU-Klimapaket und den Ergebnissen der
UN-Klimakonferenz in Poznan finden Sie unter: www.stopclimatechange.net
(Pressemeldung Michael Cramer, 18.12.08).
Grenzübergreifende
Bahnkorridore für mehr Wettbewerbsfähigkeit
Die Europäische Kommission hat einen wichtigen Schritt zur Förderung
des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs unternommen.
Der heute verabschiedete Verordnungsvorschlag sieht vor, gemeinsam mit
den Mitgliedstaaten grenzübergreifende
Bahnkorridore einzurichten, die den Unternehmen des Güterverkehrs
eine leistungsfähige und hochwertige Infrastruktur bieten sollen.
Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Wiederbelebung
der Eisenbahn und die Schaffung eines effizienten und umweltverträglichen
Verkehrssystems in Europa.
Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission
Antonio Tajani erklärte: „Die Kommission, die Mitgliedstaaten,
die Infrastrukturbetreiber und sonstigen Akteure der Eisenbahnbranche
müssen sich gemeinsam an die Arbeit machen, um für einen wettbewerbsfähigen
Güterverkehr zu sorgen. Die Kommission handelt in diesem Prozess
im vollen Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip. Den Mitgliedstaaten
ist und bleibt es überlassen, Vorschläge über den Verlauf
dieser Korridore zu unterbreiten. Ziel unseres Vorschlags ist es, die
Schieneninfrastruktur für Güterbeförderungen auf europäischen
Fernstrecken attraktiver zu gestalten.“
Die Entwicklung des Schienengüterverkehrs ist für den Verkehr
in Europa von größter Bedeutung. Als umweltverträglicher
Verkehrsträger kann die Schiene eine wettbewerbsfähige Alternative
zur Straße bieten. Die Kommission ist bestrebt, den Anteil der Eisenbahn
am Güterverkehr zu erhöhen, indem sie die Schaffung von Bahnkorridoren
mit - im Vergleich zu heute - bedeutend besseren Bedingungen für
den Güterverkehr fördert. Dies ermöglicht es den Eisenbahnunternehmen,
effiziente und hochwertige Dienstleistungen anzubieten und so ihre Position
auf dem Güterverkehrsmarkt zu stärken.
Die durch mehrere Mitgliedstaaten verlaufenden Korridore erlauben es insbesondere,
•
die nationalen Schienennetze durch eine verstärkte Zusammenarbeit
der Infrastrukturbetreiber, sowohl was Investitionen als auch den Betrieb
anbelangt, zu integrieren;
• den Ansprüchen der Schienengüterverkehrsunternehmen
besser gerecht zu werden;
• die von Personen- und Güterzügen genutzten Strecken
effizient zu verwalten und damit der systematischen Benachteiligung des
Güterverkehrs entgegenzuwirken;
• bessere Schnittstellen zwischen der Schieneninfrastruktur und
den anderen Verkehrsträgern zu schaffen und damit die Ko-Modalität
zu fördern.
Die
Idee grenzüberschreitender Güterverkehrskorridore ist nicht
neu. Bereits in ihrem im Oktober 2007 beschlossenen „Logistikpaket“
bekundete die Kommission ihre Absicht, konkrete Vorschläge zur Schaffung
eines vorrangig für den Güterverkehr bestimmten europäischen
Schienennetzes zu unterbreiten. Nach einer umfassenden Konsultation von
Branchenvertretern und einer eingehenden Folgenabschätzung soll mit
dem heutigen Vorschlag ein großer Teil der Maßnahmen umgesetzt
werden, die für die nachhaltige Entwicklung des Schienengüterverkehrs
notwendig sind (Pressemeldung
EU-Kommission, 12.12.08).
1,7
Milliarden EUR für TEN-Bahnprojekte
Vizepräsident Antonio Tajani, der in der Kommission für die
Verkehrspolitik zuständig ist, unterschrieb am 05.12.08 im Rahmen
des Programms der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) elf Finanzierungsbeschlüsse
für den Zeitraum 2007-2013. Die Beschlüsse betreffen wichtige
Arbeiten in Italien, Österreich, Frankreich, Deutschland, Slowenien
und Ungarn. Die Unterzeichnung erfolgte in Verona auf einer Konferenz
über die Zukunft der TEN-V- Politik.
„Ich bin stolz, die Annahme dieser elf Finanzierungsbeschlüsse
durch die Kommission mitteilen zu dürfen. Der Brennertunnel und der
Tunnel von Mont-Cenis zwischen Turin und Lyon rücken ihrer Vollendung
damit einen deutlichen Schritt näher, und die Arbeiten zur Vorbereitung
der Eisenbahnstrecke zwischen Triest und Divaca können ebenfalls
aufgenommmen werden. Die heutigen Investitionen in zentrale Bestandteile
der europäischen Verkehrsinfrastruktur zeigen, dass die Europäische
Union in der Lage ist, auf die Wirtschaftskrise zu reagieren, indem sie
kurzfristig Infrastrukturprojekte beschleunigt und mittelfristig das Herzstück
eines Schienennetzes verwirklicht, das die Wettbewerbsfähigkeit Europas
stärkt und einen Beitrag dazu leistet, den Herausforderungen des
Klimawandels zu begegnen ", so Vizepräsidenten Tajani.
Auf
der Konferenz in Verona besprechen der italienische Verkehrsminister Altero
Matteoli, Staatssekretär Dr. Igor Jakomin aus Slowenien, Vertreter
der französischen und österreichischen Regierung, der Vorsitzende
des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments Paolo Costa und
Mauro Moretti, Chef der italienischen Eisenbahngesellschaft, die Zukunft
der Europäischen TEN-V-Politik. Die Veranstaltung wurde gemeinsam
von der Provinz Verona, der Brenner-Aktionsgesellschaft sowie dem europäischen
Koordinator Karel van Miert organisiert.
Paolo
Costa hob auf der Konferenz die Unterstützung des Europäischen
Parlaments für die transeuropäischen Netze hervor, während
Karel van Miert die Bedeutung eines koordinierten Konzepts für die
Entwicklung und Durchführung dieser prioritären Projekte von
einem Endpunkt zum anderen unterstrich.
Die
elf Finanzierungsbeschlüsse betreffen folgende Projekte:
•
Eisenbahnstrecke Lyon-Turin: Zugang zum Basistunnel in Frankreich (4 700
000 EUR)
• Eisenbahnstrecke Lyon-Turin: Studien und Arbeiten für den
grenzüberschreitenden Abschnitt (671 800 000 EUR)
• Auslegungsstudien für den Abschnitt Ronchi dei Legionari
Sud - Triest (24 000 000 EUR)
• Auslegung und Studien für den grenzüberschreitenden
Abschnitt Triest - Divaca (50 700 000 EUR)
• vorbereitende Studien für die Verbindung Budapest-Keleti/Miskolc-Nyíregyháza
(8 000 000 EUR)
• Studien/Arbeiten für den Südzugang zum Brennertunnel
zwischen Fortezza und Verona (58 810 000 EUR)
• Arbeiten am Abschnitt Erfurt - Halle/Gröbers (57 000 000
EUR)
• Arbeiten am Abschnitt Kundl/Radfeld - Baumkirchen (58 300 000
EUR)
• Arbeiten am Brenner-Basistunnel (592 650 000 EUR)
• Studien für den Brenner-Basistunnel (193 350 000 EUR)
• Eisenbahnknotenpunkt Genua: Studien über die Modernisierung
von Genoa Voltri-Genoa Brignole (5 050 000 EUR)
Verona
wurde als Ausrichtungsort der Konferenz ausgewählt, weil die Stadt
sich am Schnittpunkt zwischen den Verbindungen Berlin-Palermo (prioritäres
Projekt Nr. 1) und Lyon-Budapest befindet; letztere Verbindung kreuzt
zudem die Eisenbahnachsen Triest und Divaca (prioritäres Projekt
Nr. 6). Verona spielt somit eine zentrale Rolle für den Nord-Süd-
und den Ost-West–Verkehr. Die Kommission hat beschlossen, im Zeitraum
2007-2013 einen großen Anteil der Finanzierung der Projekte, die
diese beiden Eisenbahnachsen bilden, zu übernehmen (Pressemeldung
EU-Kommission, 06.12.08).
Kommission
genehmigt belgische Beihilferegelung
Die Europäische Kommission hat am 26.11.08 eine Beihilferegelung
Belgiens zur Förderung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln und
Alternativen zur Straße im Güterlandverkehr genehmigt. Die
Regelung gilt für den Zeitraum 2008-2013 und umfasst ein Budget von
jährlich 3,5 Mio. EUR. Sie soll zur Entwicklung des Güterverkehrs
auf Binnenwasserstraßen und auf der Schiene sowie zum Ausbau des
kombinierten Verkehrs beitragen.
Den belgischen Behörden wird es so ermöglicht, mit einer umweltfreundlichen
Verkehrspolitik die nachhaltige Entwicklung der Region Wallonien zu unterstützen.
Nach der gemeldeten Beihilferegelung sollen Verkehrsunternehmen einen
Zuschuss erhalten, wenn sie Grundstücke und Ausrüstungsgegenstände
erwerben oder Infrastruktur- und Umschlaganlagen einrichten. Auch der
Erwerb von Be- und Entladeeinrichtungen für den intermodalen Verkehr
soll gefördert werden. Die Prämie ist bei kleinen und mittleren
Unternehmen [gemäß der Begriffsbestimmung in der Verordnung
(EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung
der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen
Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)
(ABl. L 214 vom 9.8.2008, S. 3-47)] auf 30 % und bei Großunternehmen
auf 20 % des Investitionsbetrags begrenzt.
Darüber hinaus ist ein Zuschuss für die Containerbeförderung
auf Binnenwasserstraßen vorgesehen. Diese Prämie wird für
bestimmte Betriebskosten gezahlt, die bei Liniendiensten zur Containerbeförderung
auf Binnenwasserstraßen anfallen. Sie beläuft sich bei kleinen
und mittleren Unternehmen auf bis zu 30 % und bei Großunternehmen
auf bis zu 20 % der Betriebskosten.
Nach Ansicht der Kommission sind diese Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt
[Artikeln 73 und 87 Absatz 3 EG-Vertrag] vereinbar (Pressemeldung EU-Kommission,
27.11.08).
Kommission
billigt Beihilfe für multimodales Verkehrssystem in Polen
Die Europäische Kommission hat am 12.11.08 einer Beihilferegelung
Polens zugestimmt, mit der der Bau von Logistikzentren und Terminals für
den multimodalen Verkehr gefördert werden soll.
Das System wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
und aus staatlichen Mitteln finanziert. Unterstützt wird auf regionaler
Ebene der Bau einer multimodalen Infrastruktur und die Anschaffung von
Ausrüstung. Der Förderhöchstsatz liegt bei den Infrastrukturmaßnahmen
bei 50 %, sonst bei 30 %.
Die bis zum 30. Juni 2015 laufende Regelung umfasst ein Volumen von 41,6
Millionen Euro.
Nach Auffassung der Kommission ist die Beihilfe mit Artikel 87 Absatz
3 Buchstabe c EG-Vertrag vereinbar (Pressemeldung EU-Kommission, 13.11.08).
Umweltfreundlicher
städtischer Nahverkehr im CIVITAS-Forum 2008
In Bologna findet ab Sonntag das sechste
Jahrestreffen der Teilnehmerstädte der europäischen CIVITAS-Initiative
statt, deren Ziel es ist, integrierte Lösungen für nachhaltige
Mobilität in den Städten zu entwickeln, um Verkehrsüberlastung
und Umweltverschmutzung zu verringern. Neben Kommissionsvizepräsident
Antonio Tajani und dem italienischen Verkehrsminister Altero Matteoli
werden vom 9. bis 11. November 300 Teilnehmer aus ganz Europa erwartet.
Dort sollen Praxiserfahrungen der auf dem Gebiet der urbanen Mobilität
führenden Städte vorgestellt werden.
„Die
CIVITAS-Initiative bildet eine der Grundlagen unserer ehrgeizigen Nahverkehrspolitik.
Der Aktionsplan zur Mobilität in der Stadt, den ich im Dezember vorlegen
möchte, baut weitgehend auf vorbildlichen Praktiken auf, die von
CIVITAS entwickelt wurden“, erklärte Kommissionsvizepräsident
Tajani.
Das
Thema der CIVITAS-Konferenz 2008 lautet: „Städte und Mobilität:
Veränderungen sind möglich (Cities and Mobility: Change is possible)“.
Der Schwerpunkt liegt auf den wichtigsten Gedanken des im vergangenen
Jahr veröffentlichten Grünbuchs zur Mobilität in der Stadt
und des damit verbundenen Aktionsplans. Darin wird betont, wie wichtig
es ist, dass Städte den Nahverkehr besser zugänglich, flüssiger,
intelligenter, umweltverträglicher und sicherer gestalten. CIVITAS
wird entsprechende neue Strategien und Maßnahmen entwickeln und
verfolgen.
Das
CIVITAS-Forum bietet europäischen Städten eine Plattform für
den Ideen- und Erfahrungsaustausch über nachhaltige Mobilität.
Die Mitglieder verpflichten sich zu einer nachhaltigen Stadtverkehrspolitik.
Die
CIVITAS-Initiative richtet sich an ehrgeizige Städte, die innovative
Maßnahmen einführen und testen, durch die der städtische
Nahverkehr nachhaltiger, umweltfreundlicher und energieeffizienter werden
soll. Die Kommission kofinanziert aus Mitteln der Rahmenprogramme der
Europäischen Union für Forschung und technologische Entwicklung
Projekte in 59 europäischen Pilotstädten, in denen Energie-
und Verkehrspolitik in kohärenter Weise kombiniert werden (Pressemeldung
EU-Kommission, 10.11.08).
Verheugens
Meisterstück des politischen Selbstbetrugs
Zum Ergebnis des Autogipfels in Brüssel erklärt Rebecca Harms, stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europäischen Parlament:
Mit seinen Vorschlägen für ein Hilfspaket für die europäische
Autoindustrie hat Industriekommissar Günter Verheugen heute ein Meisterstück
des politischen Selbstbetrugs geliefert. Während er den massiven
Staats- und Kredithilfen für die Autoindustrie ein grünes Mäntelchen
umhängen will, lobbiieren er und die Autoindustrie gleichzeitig für
die Aufweichung der Richtlinie zu Reduzierung der CO2-Emissionen von PKW.
Der Ausweg aus der Krise der Automobilindustrie kann aber nicht eine versteckte
Subventionierung einer Branche sein, die weiter business as usual will.
Aufbruch für Klimaschutz und Mobilität, die man sich leisten
kann, gibt es nur wenn jetzt endlich konsequent umgesteuert wird. Wer
Öko-Autos fördern will, der muss auch dafür sorgen, dass
sie produziert werden!
Skandalös
ist, dass Verheugen und die Auto-Lobby die Krisensituation nutzen, um
die geplanten Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der CO2-Grenzwerte zu
kippen. Dass aber ohne Sanktionen nichts läuft, hat die Selbstverpflichtung
der Fahrzeughersteller gezeigt, die diese 1997 unterzeichneten, um nach
Unterschrift 10 Jahre lang nichts zu ändern.
Ich
bin davon überzeugt, dass die aktuelle Krise des Finanzsektors und
die damit verbundenen Probleme der Realwirtschaft nur mit staatlichen
Hilfen überwunden werden können. Die Herausforderung besteht
darin, diese Hilfen mit den richtigen Forderungen und politischen Lenkungsinstrumenten
so zu gestalten, dass der notwendige Umbau zu nachhaltigem Wirtschaften
endlich in den Mittelpunkt der Strategien gestellt wird. Das fängt
mit Vorgaben für den Finanzsektor an und geht mit der Autoindustrie
und der Energiewirtschaft, dem Bauen, der Stadtplanung oder der Landbewirtschaftung
weiter. Es liegt an den Verantwortlichen, nicht nur Banker zu retten sondern
die Entwicklung der EU unter ökologischen und sozialen Kriterien
beispielhaft zu steuern. Als Grüne werden wir nicht zulassen, dass
unter der Überschrift "Green New Deal" Industriepolitik
der Vergangenheit gefördert wird.
Auch
die deutsche Regierung war bisher nicht bereit, verbindliche Vorgaben
für mehr effiziente, verbrauchsarme, klimafreundliche und erschwingliche
Autos zu machen. Deutschland hat die Vorschläge der EU-Kommission
konsequent bekämpft. Die Korrektur der bisherigen Haltung von Frau
Merkel und Sigmar Gabriel ist eine Voraussetzung dafür, dass ihre
Vorschläge zu Klimaschutz und Effizienz und Förderung der Autoindustrie
glaubwürdig wird. Wo Klimaschutz drauf steht muss auch beim Auto
beste verfügbare Technik drin stecken. Dafür muss Deutschland
seine Blockade der CO-2-Richtlinie für Autos aufgeben (Pressemeldung
Büro Michael Cramer, 31.10.08).
Milliardensubventionen
für klimaschädigenden Verkehr
Das Umweltbundesamt hat gemeinsam mit der Europäischen Umweltagentur
eine Studie zu Verkehr und Klimawandel veröffentlicht. Darin wird
deutlich, dass der Verkehr in Europa mit bis zu 290 Mrd. € in Europa
jährlich subventioniert wird.
Dabei erhält der Straßenverkehr mit etwa 125 Mrd. € im
Jahr die meisten Subventionen. Umweltbezogene Ziele spielen für den
Großteil der Subventionen keine Rolle. Dazu erklärt Michael
Cramer, MdEP und verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen
Parlament:
"Der
Bericht von Umweltbundesamt und Europäischer Umweltagentur bestätigt
klar die Befürchtung, dass das rasante Wachstum im Verkehrssektor
alle Klimaschutzbemühungen in anderen Wirtschaftssektoren zunichte
machen könnte. Der Bericht stellt fest, dass die Emissionen durch
den Passagierverkehr zwischen 1990-2003 um 25% gestiegen sind, während
im selben Zeitraum die Emission von anderen Sektoren (Industrie, Abfallbeseitigung,
Energieproduktion) gesunken sind.
Die
EU-Kommission begnügt sich anscheinend damit die technologischen
Aspekte der Abgasentwicklung im Verkehr zu überprüfen. In Wirklichkeit
braucht Europa aber einen radikalen Politikwechsel, wenn wir den Klimawandel
wirksam bekämpfen wollen. Die Kommission muss die enormen Subventionen
für nicht nachhaltige Verkehrsarten in der EU - etwa die Förderung
des Straßenbaus - rasch stoppen. Der Bericht der Umweltagentur weist
darauf hin, dass die fast die Hälfte der Verkehrssubventionen in
der EU - jährlich 290 Milliarden Euro - in den Straßenbau fließen,
eine der umweltschädlichsten Verkehrsarten.
Der
Bericht warnt auch eindringlich vor den Folgen des boomenden Luftverkehrs,
der zwischen 1990-2003 um 96% zunahm. Aller Voraussicht nach wird sich
die Anzahl der Flüge bis 2020 verdoppeln, wenn wir nicht radikal
gegensteuern und unsere sorglose Haltung gegenüber Flugreisen ändern.
Die indirekten Subventionen für den Luftverkehr müssen endlich
fallen - vor allem die Steuerfreiheit für Kerosin. Mit den Einnahmen
einer EU-Kerosinsteuer von 14 Milliarden Euro pro Jahr könnte die
notwendige Schieneninfrastruktur in Europa finanziert werden." (Pressemeldung
Michael Cramer, MdEP, 22.10.08).
Koordinatoren
übergeben Jahresberichte 2007-2008
Die acht europäischen Koordinatoren haben Vizepräsident Tajani
ihren jeweils dritten Jahresbericht übergeben, in dem sie den Stand
der vorrangigen Vorhaben, für die sie zuständig sind, detailliert
darlegen. Vizepräsident Tajani begrüßte diese Bestandsaufnahme:
„Die Berichte liefern der Kommission und den übrigen Europäischen
Organen eine eingehende Analyse neun großer europäischer Vorhaben.
Ich kann mit Befriedigung eine Reihe von Fortschritten gegenüber
dem vergangenen Jahr feststellen. Diese Berichte tragen außerdem
dazu bei, die Überlegungen im Rahmen der Überprüfung der
Politik der transeuropäischen Verkehrsnetze auf konkrete Hinweise
zu stützen.“
Der dritte Jahresbericht markiert einen weiteren Fortschritt in Bezug
auf die Tätigkeit der europäischen Koordinatoren, die auch weiterhin
die Durchführung der Vorhaben, für die sie zuständig sind,
erleichtern werden. Diese Berichte spiegeln die persönliche Sicht
und Analyse des Koordinators wider und enthalten zahlreiche Maßnahmenvorschläge
und Empfehlungen, die es allen Beteiligten erlauben werden, die Vorhaben
weiter voranzutreiben.
Zwei neue Koordinatoren, Frau Peijs (Binnenwasserstraßen) und Herr
Valente de Oliveira (Meeresautobahnen), haben ihre ersten Tätigkeitsberichte
vorgelegt. Durch diese Berichte wird der Gesamtüberblick über
die transeuropäischen Verkehrsnetze verbessert.
Vizepräsident Tajani begrüßt die Tätigkeit der europäischen
Koordinatoren und hebt die Bedeutung dieses Instruments hervor: „Die
Koordinatoren haben diese Vorhaben dank ihres intensiven persönlichen
Einsatzes eindeutig vorangetrieben. Da die transeuropäischen Netze
Schlüsselinstrumente für das Wirtschaftswachstum und die nachhaltige
Entwicklung sind, werden die Koordinatoren auch in Zukunft eine wichtige
Rolle spielen.“
Im Rahmen der Überprüfung der Politik der transeuropäischen
Netze, deren erster Schritt Ende 2008 die Veröffentlichung eines
Grünbuchs über die Zukunft dieser Gemeinschaftspolitik sein
wird, sollen die künftigen Herausforderungen der TEN-V benannt und
so die Wirkung der von den Koordinatoren durchgeführten Maßnahmen
verstärkt werden. In diesem Grünbuch werden die Optionen für
die Weiterentwicklung der Politik im Bereich der TEN im kommenden Jahrzehnt
unter Berücksichtigung der Klimaziele sowie des technologischen Fortschritts
in den Bereichen Verkehr und Energie festgelegt. Gleichzeitig soll der
Beitrag der TEN-V zu den ökonomischen Zielen sowie zum wirtschaftlichen
und sozialen Zusammenhalt in einer weiter wachsenden Union gestärkt
werden.
Die Tätigkeitsberichte der Koordinatoren sind
im Internet verfügbar.
Herr Van Miert, Eisenbahnachse Berlin-Palermo
Herr Davignon, Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke Südwesteuropa
Herr Brinkhorst, Eisenbahnachse Lyon-ukrainische Grenze
Herr Balázs, Eisenbahnachse Paris-Bratislava
Frau Peijs, Binnenwasserstraße Rhein/Maas-Main-Donau und Kanal Seine-Schelde
Herr Valente de Oliveira, Meeresautobahnen
Herr Telicka, ‚Rail Baltica’
Herr Vinck, ERTMS (Pressemeldung EU-Kommission, 15.10.08).
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