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Mittwoch, 18 September 2019 12:40

Bayern: In­ter­net­ver­bin­dung wird zum Standard in allen Re­gio­nal­zü­gen

Bayerns Ver­kehrs­mi­nis­ter Dr. Hans Reichhart setzt sich für eine bessere In­ter­net­ver­bin­dung in baye­ri­schen Zügen ein. Den Anfang macht die neue Fahr­zeug­flot­te der Baye­ri­schen Ober­land­bahn (BOB), die ab 2020 zwischen München und Lenggries, Bay­risch­zell und Tegernsee verkehren wird. Die 25 neuen Züge werden voll­stän­dig mit WLAN aus­ge­stat­tet.

Für Ver­kehrs­mi­nis­ter Reichhart ist das eine enorme Ver­bes­se­rung für die Fahrgäste: „Die BOB ist künftig auf der Schiene und im Netz unterwegs. Die neuen Züge werden kom­for­ta­bler, zu­ver­läs­si­ger und emis­si­ons­är­mer als die bis­he­ri­gen Züge der BOB. Die kos­ten­lo­se In­ter­net­ver­bin­dung für alle Fahrgäste ist nun das i-Tüp­fel­chen. So machen wir Bahn­fah­ren noch at­trak­ti­ver!“

Die Baye­ri­sche Ei­sen­bahn­ge­sell­schaft (BEG), die den Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehr in Bayern plant, fi­nan­ziert und kon­trol­liert, hat die BOB be­auf­tragt, im Rahmen der Flot­te­ner­neue­rung auch die voll­stän­di­ge Hard­ware­aus­stat­tung für WLAN zu be­rück­sich­ti­gen. Die Kosten für die Aus­rüs­tung in Höhe von etwa 25.000 bis 50.000 Euro pro Zug wird der Freistaat Bayern über­neh­men: „Nach der erfolgten Vergabe der 5G-Fre­quen­zen erwarten wir uns in den kommenden Jahren eine deutliche Ver­bes­se­rung der Netz­ab­de­ckung auch entlang von Bahn­stre­cken. Es lohnt sich deshalb, schon jetzt in die Aus­stat­tung der Züge zu in­ves­tie­ren“, so Reichhart. „Die BOB hat uns im Gegenzug zugesagt, die Be­triebs­kos­ten für die WLAN-Nutzung zu über­neh­men.“

Vor­aus­set­zung für ein schnelles Internet in den Zügen des Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehrs ist eine aus­rei­chen­de Netz­ab­de­ckung entlang der Bahn­stre­cken. Hier sieht Reichhart die Mo­bil­funk­an­bie­ter in der Pflicht. Sobald diese Vor­aus­set­zung erfüllt ist, will Reichhart auf allen Zug­ver­bin­dun­gen in Bayern eine In­ter­net­ver­bin­dung zur Verfügung stellen. Bei künftigen Neu­aus­schrei­bun­gen von Ver­kehrs­ver­trä­gen wird die BEG deshalb die Aus­rüs­tung und den Betrieb von WLAN zum Pflicht­be­stand­teil machen und diese Bedingung auch in die Fahr­zeug­stan­dards für Neu- und Ge­braucht­fahr­zeu­ge aufnehmen. Außerdem will die BEG bei Be­stands­ver­trä­gen mit einer ver­blei­ben­den Laufzeit von min­des­tens fünf Jahren mit den je­wei­li­gen Ei­sen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men ver­han­deln. So sollen ähnlich wie im Fall der BOB die Kosten für die Nach­rüs­tung zwischen Freistaat und Ei­sen­bahn­un­ter­neh­men auf­ge­teilt werden.

Pressemeldung Staats­mi­nis­te­ri­um für Wohnen, Bau und Verkehr

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