NRW: Notvergabe der Linie RE 82 "Der Leineweber" an DB Regio
Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zur Direktvergabe der Notmaßnahme über Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie RE 82 an die DB Regio AG veröffentlicht (429799-2024).
Es geht um die Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie RE 82 "Der Leineweber" (Bielefeld - Detmold - Altenbecken) ab voraussichtlich August 2024 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 mit einem Volumen von ca. 68 tsd. Zugkm. Die Linie RE 82 wird auf Grund eines Personalmangels vom derzeitigen Auftragnehmer bis voraussichtlich Ende des Jahres 2024 nicht bedient. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Verkehrsleistungen auf der Linie RE 82 im Wege einer Notmaßnahme für eine Dauer von 4 Monaten zu vergeben. Im Anschluss an die Notmaßnahme sollen die Verkehrsdienstleistungen wieder in das Verkehrsnetz des derzeitigen Auftragnehmers aufgenommen werden.
Der derzeitige Auftragnehmer im Ostwestfalen-Lippe-Netz (OWL) hat aufgrund eines Mangels an Triebfahrzeugführern ein Ausdünnungskonzept umgesetzt, bei dem zur Stabilisierung des Gesamtverkehrs verschiedene Linien ganz oder teilweise eingekürzt wurden. Hiervon ist u.a. die Linie RE 82 betroffen. Der Auftragnehmer hat dieses Ausdünnungskonzept ohne Zustimmung des Auftraggebers umgesetzt. Er hat den Auftraggeber lediglich insoweit eingebunden, dass die Ausfälle des Auftragnehmers im Bereich der Linie RE 82 gebündelt werden. Der Auftragnehmer hatte ursprünglich in Aussicht gestellt, dass das von ihm umgesetzte Ausführungskonzept nur bis Juli 2024 laufen würde. Aufgrund des andauernden Personalmangels wird er das Ausdünnungskonzept nunmehr voraussichtlich bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 aufrechterhalten. Damit besteht aufgrund des verkehrsvertragswidrigen Ausfalls auf der Linie RE 82 eine Unterbrechung der Verkehrsdienstleistungen, die ohne die Notmaßnahme bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 andauern würde.
Um einen ausreichenden und kontinuierlichen SPNV ohne Betriebsunterbrechung auf der Linie RE 82 sicherzustellen, ist vor diesem Hintergrund eine Notmaßnahme für den Zeitraum bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 notwendig. Diese Notmaßnahme soll an die DB Regio AG vergeben werden. Im Anschluss an die Notmaßnahme sollen die Verkehrsleistungen wieder in das Verkehrsnetz des derzeitigen Auftragnehmers aufgenommen werden.
Diese Bekanntmachung stellt eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung über die beabsichtigte Auftragserteilung dieser Verkehrsdienstleistungen dar. Die Auftraggeber werden den Vertrag erst nach Ablauf der Frist abschließen, d.h. nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Die Auftraggeber sind der Auffassung, dass die dargestellte Auftragserteilung ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart werden darf. Die Angabe zum Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Aufträge von 1,00 EUR ist fiktiv, da es sich hier um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt. Die Zuschlagsentscheidung wurde am 15.07.2024 getroffen.
Quelle EU-Amtsblatt




