Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) und die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) haben im Amtsblatt der Europäischen Union den Regionalverkehr Mainfranken (RVMF) in zwei Losen ausgeschrieben (696248-2024).
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) und die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) haben im Amtsblatt der Europäischen Union den Regionalverkehr Mainfranken (RVMF) in zwei Losen ausgeschrieben (696248-2024).
Es handelt sich um den Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 4,18 Mio. Millionen Zugkilometern pro Jahr (Los 1) bzw. ca. 3,08 Mio. Zugkilometern pro Jahr (Los 2) auf den folgenden Linien:
Los 1 (Expressverkehr)
• RE 10 Würzburg Hbf – Neustadt (Aisch) – Nürnberg Hbf,
• RE 54 Frankfurt (Main) Hbf – Würzburg Hbf – Bamberg,
• RE 55 Frankfurt (Main) Hbf – Würzburg Hbf,
• RE 55 Sa+S Einzelleistungen Frankfurt (Main) Hbf – Schweinfurt Hbf – Bamberg (via Werntalbahn).
Los 2 (Regio-S-Bahn)
• RS 1 Marktbreit – Würzburg Hbf – Gemünden (Main) – Jossa – Flieden,
• RS 2 Bamberg – Würzburg Hbf,
• RS 4 Kitzingen – Würzburg Hbf,
• RS 11 Gemünden (Main) – Würzburg Hbf,
• RB 79 Gemünden (Main) – Aschaffenburg Hbf.
Betriebsaufnahme ist jeweils zum Fahrplanwechsel im Dezember 2029 (09.12.2029). Die Laufzeit der Verträge in beiden Losen beträgt demnach jeweils 12 Jahre mit einer dreijährigen Verlängerungsoption.
Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Die in beiden Losen jeweils abzuschließenden Verkehrsdurchführungsverträge (VDV) werden auf bayerischer Seite als Nettovertrag mit zweijähriger Bruttoanlaufphase und auf hessischer Seite als Bruttovertrag ausgestaltet. Die VDV enthalten detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen im Los 1 sind Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2015 und Neufahrzeuge zugelassen. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen im Los 2 sind Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2008 und Neufahrzeuge zugelassen. Es wird eine Kapitaldienstgarantie zur Finanzierung von Neufahrzeugen angeboten.
Für die in Hessen zu erbringenden Verkehrsleistungen unterliegt der Bieter der Tariftreuepflicht gemäß § 8 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG).
Frist für den Eingang der Angebote ist der 25/04/2025.
Quelle EU-Amtsblatt