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Montag, 02 Dezember 2024 09:50

NRW: NWL verlängert Notmaßnahme zum Betrieb der Linie RE 82 "Der Leineweber" durch DB Regio

Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zur Direktvergabe einer Notmaßnahme über Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie RE 82 Deutschland, Unna (DEA5C) an die DB Regio AG veröffentlicht (732338-2024).

Es geht um die Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie RE 82 "Der Leineweber" (Bielefeld - Detmold - Altenbecken) ab Dezember 2024 bis zum August 2025 mit einem Volumen von ca. 130 tsd. Zugkm, mit der Möglichkeit einer Verlängerung der Beauftragung bis Dezember 2025.

Die Linie RE 82 wird auf Grund von Personalmangels vom derzeitigen Auftragnehmer seit August 2024 nicht bedient. Deshalb wurde die Leistung von August 2024 bis Dezember 2024 durch eine Notmaßnahme vergeben. Die Personalsituation des Auftragnehmers hat sich zwischenzeitlich nicht verändert, deshalb beabsichtigt der Auftraggeber die Verkehrsleistungen auf der Linie RE 82 im Wege einer erneuten Notmaßnahme für eine Dauer von 12 Monaten zu vergeben. Im Anschluss an die Notmaßnahme sollen die Verkehrsdienstleistungen wieder in das Verkehrsnetz des ursprünglichen Auftragnehmers aufgenommen werden.

Der derzeitige Auftragnehmer im Ostwestfalen-Lippe-Netz (OWL) - die Eurobahn - hat aufgrund eines Mangels an Triebfahrzeugführern ein Ausdünnungskonzept umgesetzt, bei dem zur Stabilisierung des Gesamtverkehrs verschiedene Linien ganz oder teilweise eingekürzt wurden. Hiervon ist u.a. die Linie RE 82 betroffen. Der Auftragnehmer hat dieses Ausdünnungskonzept ohne Zustimmung des Auftraggebers umgesetzt. Er hat den Auftraggeber lediglich insoweit eingebunden, dass die Ausfälle des Auftragnehmers im Bereich der Linie RE 82 gebündelt werden. Der Auftragnehmer hatte ursprünglich in Aussicht gestellt, dass das von ihm umgesetzte Ausführungskonzept nur bis Juli 2024 laufen würde. Deshalb hatte sich der Auftraggeber dazu entschieden die Leistung in Form einer Notmaßnahme bis zum Dezember 2024 an die DB Regio AG zu vergeben (Veröffentlicheung 429799-2024). Aufgrund des andauernden Personalmangels wird das Ausdünnungskonzept des Auftragnehmers nunmehr voraussichtlich bis zum Fahrplanwechsel im Dezmeber 2025 aufrechterhalten. Damit besteht weiterhin aufgrund des verkehrsvertragswidrigen Ausfalls auf der Linie RE 82 eine Unterbrechung der Verkehrsdienstleistungen, die ohne eine Verlängerung der derzeitigen Notmaßnahme bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 andauern würde. Um einen ausreichenden und kontinuierlichen SPNV ohne Betriebsunterbrechung auf der Linie RE 82 sicherzustellen, ist vor diesem Hintergrund eine Weiterführung der Notmaßnahme für den Zeitraum bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 notwendig. Diese Notmaßnahme soll an die DB Regio AG vergeben werden. Im Anschluss an die Notmaßnahme sollen die Verkehrsleistungen wieder in das Verkehrsnetz des derzeitigen Auftragnehmers aufgenommen werden.

Die Zuschlagsentscheidung wurde am 28.11.2024 unter Vorbehalt des nötigen Gremienbeschluss getroffen. Die Auftraggeber werden den Vertrag erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abschließen.

Quelle EU-Amtsblatt

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