SPD und BSW haben vor wenigen Tagen ihren Koalitionsvertrag für die Bildung einer neuen Regierung für das Land Brandenburg in der Wahlperiode 2024 bis 2029 vorgestellt. Kurz und prägnant soll das Papier sein, so Finanzministerin Lange bei der Vorstellung des Vertrages. Prägnant sind vor allem die Widersprüche und Ungereimtheiten des Papiers. Hinzu kommen die üblichen Floskeln, die offenbar zu den Koalitionsverträgen gehören.
Im ersten Absatz kommt die ganze Tragödie dieses Koalitionsvertrages zum Ausdruck: „Die Koalition will, dass gute Mobilität und Erreichbarkeit in allen Teilen Brandenburgs gewährleistet sind. Dazu verfolgt sie die Ziele des Mobilitätsgesetzes weiter und unterstützt alle Verkehrsmittel“. Diese Ausgewogenheit klingt gut, hat aber mit dem Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg nicht viel gemeinsam. Dort ist in § 5 „Vorrang für den Umweltverbund“ festgelegt: „…den Anteil der Wege, die von Personen mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds zurückgelegt werden, auf 60 Prozent bis zum Jahr 2030 zu erhöhen“. Die Unterstützung für alle Verkehrsmittel ist eben kein Vorrang für den Umweltverbund, sondern schreibt die aktuelle Situation fort. Damit sind die Klimaziele des Landes, aber auch die Vision Zero bei der Verkehrssicherheit nicht erreichbar.
Die Geschichte der Koalitionsverträge des Landes reicht nun 34 Jahre zurück. Es dürfte aber der erste Koaitionsvertrag sein, der dem kommunalen ÖPNV, also dem Bus- und Straßenbahnverkehr in den Landkreisen und Kreisfreien Städten des Landes kein einziges Wort widmet. Lediglich die weitere Förderung der Plusbusse und der ondemand-Verkehr werden „zur Verbesserung des Individualverkehrs“ in einem Satz erwähnt. Diese Koalition plant offenbar, mit dem schrittweisen Rückzug aus der Verantwortung für ein Gesamt-ÖPNV-System noch drastsischer Ernst zu machen, als bisher. Die gesamte Aufmerksamkeit gilt dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die weitere Förderung der Beschaffung neuer Straßenbahnen und O-Busse: Nicht geplant. Ebenso Fehlanzeige für eine weitere angemessene Dynamisierung der Mittel aus dem ÖPNV-Gesetz für den Betrieb z. B. des Schülerverkehrs. Kein Wort zur Schaffung der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheit oder zum ebenso gesetzlich vorgeschriebenen Einsatz alternativer Antriebe bei den Bussen des ÖPNV. Das Finanzierungsproblem überlässt man den kommunalen Aufgabenträgern.
Einziger Lichtblick aus der Sicht des VDV: Reaktivierung und Ausbau von Schienenstrecken erhalten mehr Aufmerksamkeit. Dabei wird auch der Schienengüterverkehr, dessen Bedeutung für die Wirtschaft des Landes in der Zukunft erheblich steigen wird, erstmals ausgiebig berücksichtigt. Unsere Bitte an die Koalition: Nehmen Sie diesen Auftrag für die Stärkung der Schiene in der Regierungsarbeit ernst und denken Sie in der Praxis noch einmal über die Realisierung der Ziele des Mobilitätsgesetzes nach!
Der VDV vertritt als Branchenverband bundesweit rund 700 Unternehmen des Öffentlichen Nahverkehrs und des Schienenverkehrs. Im VDV-Ost (Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt) sind rund 80 Verkehrsunternehmen organisiert.
Pressemeldung VDV-Landesgruppe Ost