Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine Reihe von Terminen und neuen Vorschriften veröffentlicht:
Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine Reihe von Terminen und neuen Vorschriften veröffentlicht:
Einführung der Sektorleitlinie für die Zulassungsbewertung von Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnischen Anlagen und der Verwaltungsvorschrift VV GIuV
Ein Lenkungskreis, bestehend aus Vertretern des Verbands der Bahnindustrie, der DB Netz AG und des Eisenbahn-Bundesamtes, hat die Sektorleitlinie für die Zulassungsbewertung von Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnischen Anlagen freigegeben und zum 01.09.2021 in Kraft gesetzt. Die Sektorleitlinie wurde von einer Sektorarbeitsgruppe auf Grundlage der neuen Regelungen der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) erarbeitet. Sie beschreibt die Verfahren, die Prüfinhalte, die zu erbringenden Nachweise und die Dokumentation, die von den Betreibern der Eisenbahninfrastruktur, den Herstellern und den beauftragten Prüfstellen oder Prüfsachverständigen im Rahmen der Zulassungsbewertung durchzuführen bzw. zu erstellen sind.
Anpassung der Checklisten NNTR/NNTV
Die Checklisten NNTV/NNTR für das Teilsystem Fahrzeug nach TSI LOC&PAS sowie für Gleisbaumaschinen und Zweiwegefahrzeuge wurden überarbeitet. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) informiert über die Änderungen sowie über Regelungen für den Übergangszeitraum.
Hinweise zur Anwendung der ECM-Verordnung
Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) hat den überarbeiteten "Guide for the application of Article 14 of Directive (EU) 2016/798 and Commission Implementing Regulation (EU) No 2019/779 on a system of certification of entities in charge of maintenance for vehicles" (ECM-Guide) publiziert.
Dem Guide ist eine harmonisierte Interpretation der Übergangsbestimmungen nach Artikel 15 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 (ECM-Verordnung) zu entnehmen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) schließt sich dieser Interpretation an.
Anlässlich dessen informiert das EBA über die Überprüfung der Anforderungen an die Instandhaltung im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der einheitlichen Sicherheitsbescheinigung, speziell zu folgenden Feldern: der Darstellung der Instandhaltungsaktivitäten an Fahrzeugen von Antragstellern im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung (und Überwachung) der einheitlichen Sicherheitsbescheinigung; der Interpretation der Übergangsbestimmungen nach Artikel 15 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779; dem Antrag auf Überprüfung der Instandhaltungsaktivitäten im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung und Überwachung der Sicherheitsbescheinigung.
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