VDV: Änderungen zur Planungsbeschleunigung für Bauvorhaben im ÖPNV und Eisenbahnverkehr begrüßt
Der VDV, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs, begrüßt die heute im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundetages beschlossenen Änderungen des Gesetzentwurfes zur Beschleunigung von Investitionen:
"Mit der aktuellen Gesetzesinitiative der Bundesregierung und den wichtigen Änderungen der Koalitionsfraktionen sind in dieser Legislaturperiode weitreichende Neureglungen für eine Beschleunigung von Bauvorhaben im Nah- und Eisenbahnverkehr festgeschrieben worden. Viele zentrale Punkte, die wir als VDV im Namen der Branche lange gefordert haben, sind jetzt im Gesetzentwurf enthalten. Das betrifft Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz, im Personenbeförderungsgesetz, im Raumordnungsgesetz und auch im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung", so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Hervorzuheben ist aus VDV-Sicht insbesondere die Ausweitung der neuen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben im ÖPNV. Wird beispielweise in Zukunft eine bestehende Betriebsanlage für Straßenbahnen erneuert, bedarf das Bauvorhaben keiner weiteren planungsrechtlichen Genehmigung mehr. "Das klingt relativ simpel, ist aber ein wichtiger Schritt für schnelleres Bauen bei unseren Vorhaben. Und genau das benötigen wir, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor durch mehr ÖPNV-Angebot zu erreichen", so Wortmann. Die neuen Planungserleichterungen für PBefG-Verkehre gelten dabei auch für die weitere Digitalisierung und Automatisierung der Strecken, also für das Errichten von Masten oder Telekommunikationsanlagen.
Verbesserungen auch für Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken
Künftig sind laut des nun vorliegenden Gesetzesentwurfs beim Oberleitungsausbau bei der Eisenbahn auch damit verbundene bauliche Anpassungen von Tunneln, Brücken oder Bahnübergängen von der Plangenehmigung erfasst. "Die weitere Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken kann damit schneller vorangetrieben werden. Auch das ist wichtig für mehr elektrischen, klimaschonenden Eisenbahnverkehr und damit für die Sektorziele beim Klimaschutz", so Wortmann. Auch der Bau zusätzlicher Gleisverbindungen und -anschlüsse wird nun einfacher, weil künftig einzelne Baumaßnahmen von der Planfeststellungspflicht freigestellt werden. "Das ermöglicht beispielsweise das leichtere Überholen von Zügen. Aber auch die Herstellung von Gleisanschlüssen und neuen Stammgleisen bei Industrie und Verladern wird durch diese Verfahrenserleichterung gefördert", so Wortmann weiter. Der Anteil des klimafreundlichen Schienengüterverkehrs am gesamten Gütertransport, gegenwärtig bei unter 20 Prozent, könne so nachhaltig gesteigert werden.
Anpassungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung
Zu begrüßen sind darüber hinaus auch die Anpassungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung: So soll in Zukunft bei der Herstellung von Gleisanschlüssen nur noch eine standortbezogene Prüfung vollzogen werden. Bei anderen Baumaßnahmen soll das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfpflicht bereits im Vorfeld eines Planfeststellungsverfahrens geklärt werden. Dies führt zu einer großen Zeitersparnis seitens der Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen, aber auch bei den Behörden. Positiv zu bewerten ist zudem die Freistellung von der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Baumaßnahmen mit dem Ziel der Barrierefreiheit, die für den ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 erreicht sein soll. Aber auch der neue Zuschnitt von behördlichen Zuständigkeiten und das Absenken von Gebühren bedeuten für die gesamte Branche erhebliche Entlastungen. "Der nun vorliegende Gesetzesentwurf zur Planungsbeschleunigung enthält zahlreiche wirksame Verbesserungen für die Umsetzung der Bauvorhaben in unserer Branche. Dafür gilt unser Dank allen politischen Akteuren, allen voran den zuständigen Berichterstattern und verkehrspolitischen Sprechern der Koalitionsfraktionen, die daran maßgeblich mitgewirkt haben. Wir gehen davon aus, dass dieser Entwurf nun so vom Plenum des Deutschen Bundestags und vom Bundesrat schnell und ohne weitere Änderungen beschlossen wird", so Wortmann abschließend.
Pressemeldung Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)




