EBA: Neue Vorschriften und Termine
Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine Reihe von Terminen und neuen Vorschriften veröffentlicht:
Sicherheitsberichte der Unternehmen
Die zum 17.06.2020 neu gefasste Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) enthält geänderte Anforderungen an Inhalte und Vorlagetermin des Sicherheitsberichts der Unternehmen.
Inkrafttreten der Verordnung über Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich im Fachbereich Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau
Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 45 vom 14.10.2020 wurde die Verordnung über Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich verkündet. Die Mantelverordung enthält die "Verordnung zur Anerkennung, zum Einsatz und zur Überwachung von Prüfsachverständigen im Bereich der Eisenbahnen – Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV)". Die EPSV wird demnach zum 01. Dezember 2020 in Kraft treten. Zeitgleich zur Einführung der EPSV soll die "Verwaltungsvorschrift zur Anerkennung, zum Einsatz und zur Überwachung von Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich in dem Fachbereich Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (VV PSV)" eingeführt werden. Mit der EPSV wird die Anerkennung der Gutachter und Prüfer im Eisenbahnbau beim Eisenbahn-Bundesamt von einem privatrechtlichen in ein öffentlich-rechtliches Verfahren überführt.
Inkrafttreten der Verordnung über Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich für den Bereich der STE-Anlagen
Am 14.10.2020 wurde die „Verordnung über Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich“ im BGBl verkündet und tritt gemäß Artikel 4 der Verordnung am 01. Dezember 2020 in Kraft.
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