Deutsche Bahn: Zusammenfassendes Statement zum Schenker-Verkaufsprozess
Zu aktuellen Medienanfragen im Zusammenhang mit dem Schenker-Verkaufsprozess nimmt die DB zusammengefasst wie folgt Stellung: „Wie jeder verantwortungsvoll handelnde Eigentümer verkauft die DB ihre Logistik-Tochter DB Schenker am Ende eines klar strukturierten Verkaufsprozesses an die Partei, die das höchste und attraktivste Gebot gemacht hat, und das war DSV. Dazu sind wir auch verpflichtet, ansonsten läge eine rechtswidrige Beihilfe vor.
DSV hat schon zum Zeitpunkt der Einreichung der bindenden Angebote am 22. August 2024 das höchste Angebot unterbreitet. DSV hat den Angebotspreis nach dem 22. August 2024 dann in zulässiger Weise erhöht. An der Rangfolge der eingereichten Gebote hat sich durch die Angebotserhöhung nichts geändert, DSV hat zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages das eindeutig beste bindende Angebot abgegeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Einzelheiten vertraulich sind.
Die DB hat ein nach EU-Recht für alle Teilnehmer diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Die Auswertung der bindenden Angebote hat eine klare Rangfolge ergeben. Deswegen durfte die DB ihre Logistik-Tochter DB Schenker nur an DSV verkaufen. Eine Veräußerung an CVC wäre dagegen auf der Grundlage des eingereichten Angebots rechtswidrig gewesen.
In keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt gab es eine Benachteiligung des unterlegenen Bieters CVC. Das Angebot von CVC vom 22. August 2024 lag nach erfolgter Auswertung sowohl preislich als auch hinsichtlich der vertraglichen Risikoverteilung weit hinter dem Angebot von DSV. Dies gilt auch für die von CVC zusätzlich angebotene Rückbeteiligungsvariante.
CVC hat klare Rückmeldungen von der DB und den beteiligten Beratern erhalten. Auch die nach dem festgelegten Stichtag zur Einreichung bindender Angebote mehrfach an Randstellen, jedoch nie fundamental nachgebesserten Angebote von CVC lagen zu jedem Zeitpunkt hinter dem erfolgreichen Angebot von DSV zurück.
Das vom unterlegenen Bieter CVC am Nachmittag des 26. September 2024 vorgelegte Gutachten hat die DB ihren Rechtsberatern zur Prüfung übergeben. Die von der DB mandatierten Rechtsberater kommen zu dem Schluss, dass das Gutachten EU-beihilferechtliche und vergaberechtliche Anforderungen fehlerhaft vermengt sowie wirtschaftliche Sachverhalte falsch bewertet und somit zu unzutreffenden Schlussfolgerungen kommt.“
Pressemeldung Deutsche Bahn




