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Montag, 03 Februar 2020 07:10

Schweden: Europäische Kommission bestätigt Probleme der deutschen Lärmgesetzgebung bezüglich Graugussbremsklötzen

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Flüsterbremse mit Komposit-Belag. Foto Bengt Dahlberg.

Der schwedische Branchenverband der Bahnbetreiber und Schienenverkehrsunternehmen Tågföretagen befürchtet weiterhin Probleme mit den ab Dezember 2020 geltenden Lärmschutzanforderungen in Deutschland und der Schweiz, da der Ersatz von Graugussbremsklötzen durch solche aus Verbundstoff weiterhin Sicherheitsprobleme unter kalten Winterbedingungen mit sich bringt. Die EU-Kommission hat die Probleme mit der einseitigen Rechtsgebung nun bestätigt.

Die traditionellen Graugussbremsklötze müssen als Folge der Durchführungsverordnung (EU) 2019/774 vom 16.05.2019 durch Verbundstoff-Bremsklötze oder andere leisere Bremssysteme ersetzt werden. Der derzeitige Kompromiss zwischen den Ländern sieht den 07.12.2024 als Endtermin für Graugussbremsklötze im internationalen Schienenverkehr vor. Deutschland und die Schweiz haben aber - ohne Rücksicht auf die EU-Gesetzgebung - beschlossen, nationale Lärmschutzanforderungen einzuführen, die ab Dezember 2020 gelten (Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes).

Allerdings gibt es mit den empfohlenen Verbundbremsen ungelöste Sicherheitsprobleme im nordischen Winter - mindestens 40 Vorfälle im Zusammenhang mit Kompositbremsen, wie z.B. Rotlichtübergänge, wurden in Schweden in den letzten vier bis fünf Jahren registriert und der Eisenbahnagentur ERA mitgeteilt.

Im Winter 2019-2020 werden Wintertests durchgeführt, und die vorläufigen Ergebnisse lassen keine großen Hoffnungen für Verbundwerkstoffe zu, berichtet der Branchenverband der Bahnbetreiber und Schienenverkehrsunternehmen Tågföretagen. Der laufende Austausch mit Verbundstoff-Bremsklötzen führt dazu, dass in Europa immer mehr Güterwagen mit geringerer Bremsleistung im Umlauf sind. Daher können für eine mehrjährige Übergangszeit reduzierte Geschwindigkeiten die einzige Lösung sein.

Die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 auf 80 km/h für Güterzüge in Schweden erzeugen soziale Kosten von etwas mehr als 1,1 Mrd. SEK für reduzierte Kapazität im Personenverkehr und knapp 0,4 Mrd. SEK in Verbindung mit höheren Kosten für die Frachtkunden. Schwedens Bruttoinlandsprodukt droht nach Angaben des Nationalen Instituts für Wirtschaftsforschung um bis zu 0,23 Prozent zu sinken.

Die Europäische Kommission hat die Position der schwedischen Bahnindustrie bestätigt, dass die deutsche Gesetzgebung direkt gegen das EU-Recht verstößt. Die schwedischen Bahnbetreiber fordern nun die Aufhebung der deutschen Gesetzgebung oder die Gewährung von Ausnahmeregelungen für eine große Anzahl von Güterwagen.

In einer Antwort der EU-Kommission vom 23.01.2020 heisst es:

Die Kommission erkennt die Bedeutung der Bekämpfung des Schienenlärms voll an, und alle einschlägigen Rechtsvorschriften sind in Kraft: die "TSI Lärm", die lärmintensive Wagen ab Dezember 2024 von den am stärksten befahrenen Bahnstrecken verbietet, die "Connecting Europe Facility", die eine Kofinanzierung für die Nachrüstung von Güterwagen mit "leisen" Bremstechnologien vorsieht, und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/429, die einen Rahmen für lärmdifferenzierte Trassenpreise festlegt.

Gleichzeitig teilt die Kommission jedoch die Besorgnis, dass unkoordinierte einseitige Maßnahmen der Mitgliedstaaten, wie z.B. einseitige Verbote bestimmter Güterwagentypen, dem Geist des einheitlichen Eisenbahnraums zuwiderlaufen. Angesichts der immanenten besseren Leistung der Eisenbahn in Bezug auf Emissionen, Sicherheit, Energieeffizienz und Flächennutzung besteht die Gefahr, dass dies zu einem weniger nachhaltigen Verkehrssystem führt, was angesichts der Verpflichtungen der Kommission im Rahmen des Green Deal sicherlich nicht akzeptabel wäre.

Auf der Grundlage der obigen Ausführungen und der Elemente, die Sie in Ihrer Beschwerde vorgebracht haben, wird die Europäische Kommission die Diskussion mit Deutschland fortsetzen, um zu klären, wie Deutschland beabsichtigt, die europäischen Rechtsvorschriften einzuhalten. Die Kommission erwartet, dass Deutschland davon absieht, Züge, die die deutsche einseitige Maßnahme nicht einhalten, mit einer Geldbuße zu belegen oder zu diskriminieren, da dies dem grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr schaden und zu einer modalen Rückverlagerung führen könnte. Die Kommission wird nicht zögern, erforderlichenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

Bengt Dahlberg, WKZ, Quelle Tågföretagen

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