Polen: EU-Kommission genehmigt Unterstützung zur Verlagerung des Güterverkehrs im LHS-Bahnhof Wola Baranowska
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Einzelbeihilfe zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene in der polnischen Südostprovinz Podkarpackie genehmigt. Die Beihilfe wird in Form eines direkten Zuschusses von 6 Mio. EUR an das Logistikunternehmen Treeden Group Sp.z o.o. gewährt.
Die Beihilfe wird zu den Kosten für den Bau eines Umschlagterminals mit Einrichtungen im Bahnhof Wola Baranowska in Polen entlang der Breitspurbahnstrecke (LHS) Nr. 65 in die Ukraine und die "Gemeinschaft Unabhängiger Staaten" (GUS) beitragen. Dieses Terminal ermöglicht die Verlagerung zwischen verschiedenen Transportarten und die Lagerung von Schüttgut und Containern.
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen geprüft. Dabei berücksichtigte die Kommission die suboptimale Situation der Provinz Podkarpackie im Hinblick auf den intermodalen Transport und den in Europa einzigartigen Charakter der Breitspurbahn 65 als wichtige Güterumschlagslinie, die die polnische mit der ukrainischen Grenze verbindet.
Die Kommission stellte fest, dass die Beihilfemaßnahme die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene fördert. Die Maßnahme ist auch vorteilhaft für die Umwelt und die Mobilität, da sie den Schienenverkehr unterstützt, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr, und gleichzeitig die Überlastung der Straßen verringert.
Insbesondere hat die Kommission festgestellt, dass die Unterstützungsmaßnahme notwendig ist, da sonst die Marktteilnehmer keine ausreichenden Anreize hätten, Investitionen in diese Infrastruktur zu tätigen. Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Einzelbeihilfe mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere mit Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Koordinierung des Verkehrs, vereinbar ist.
WKZ, Quelle EU-Kommission




