Europäische Union: Kommission erlaubt italienische Trassenpreisermäßigung im Güter- und Personenverkehr
Die Europäische Kommission hat eine mit 270 Mio. EUR ausgestattete italienische Maßnahme zur Unterstützung des Güter- und Personenverkehrs auf der Schiene in der Coronakrise nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie muss im Güter- und Personenverkehr die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene mit anderen Verkehrsträgern gemäß den Zielen des europäischen Grünen Deals gewahrt werden. Die heute genehmigte Maßnahme bietet den italienischen Behörden die Möglichkeit, diesen Wirtschaftszweig in der aktuellen schwierigen Lage zu unterstützen. Wir arbeiten weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit nationale Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit den EU-Vorschriften so schnell und wirksam wie möglich eingeführt werden können.“
Ziel der Maßnahme ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenpersonenverkehrs zu wahren und ein stabiles, zuverlässiges und hinreichendes Angebot zu erhalten. Mit Hilfe der mit insgesamt 270 Mio. EUR ausgestatteten Maßnahme kann Italien die Anbieter von Schienenverkehrsdiensten zur Beförderung von Gütern oder Personen von einem Teil der Kosten entlasten, die vom 10. März bis zum 31. Dezember 2020 für die Zugangsentgelte anfielen (d. h. die Entgelte, die Eisenbahnunternehmen für die Nutzung des Schienennetzes entrichten müssen). Diese Unterstützung hilft den italienischen Bahnbetreibern in der durch die Pandemie bedingten schwierigen Lage, verhindert den Verlust von Marktanteilen an Straßenverkehrsunternehmen und erhält die vor der COVID-19-Pandemie erzielten Vorteile der Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene.
Die Kommission hat festgestellt, dass die Maßnahme Vorteile für die Umwelt und die Mobilität mit sich bringt, da sie den im Vergleich zum Straßenverkehr weniger umweltbelastenden Schienenverkehr fördert und zugleich Staus im Straßenverkehr reduziert. Die Kommission kam ferner zu dem Schluss, dass die Maßnahme verhältnismäßig und notwendig ist, um das angestrebte Ziel – die Förderung der Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene – zu erreichen, und dass sie keine übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen bewirkt.
Außerdem steht die Ermäßigung von Entgelten für den Zugang zu Infrastruktur mit der Verordnung (EU) 2020/1429 im Einklang. Diese Verordnung bietet den Mitgliedstaaten eine Grundlage dafür und bestärkt sie darin, für einen befristeten Zeitraum die Ermäßigung, den Erlass oder die Stundung von Entgelten für den Zugang zu Schieneninfrastruktur zu genehmigen, sodass die Entgelte unter den direkten Kosten liegen.
Die Kommission gelangte deshalb zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, insbesondere mit den 2008 erlassenen Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen.
Diese Maßnahme folgt auf eine mit 511 Mio. EUR ausgestattete italienische Regelung zur Entschädigung kommerzieller Betreiber von Schienenpersonenverkehrsdiensten für Einbußen infolge der COVID-19-Pandemie. Die Kommission hat die Regelung vor Kurzem auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genehmigt.
Hintergrund
Die Eisenbahnleitlinien enthalten Präzisierungen zu den in den EU-Verträgen festgelegten Regeln für die öffentliche Förderung von Eisenbahnunternehmen und Orientierungshilfen hinsichtlich der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen für Eisenbahnunternehmen mit den EU-Verträgen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.59376 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
Pressemeldung EU-Kommission




