Europäische Union: Kommission genehmigt Änderung der bestehenden deutschen Regelung zur Unterstützung von Schienengüterverkehrsunternehmen
Die Europäische Kommission hat die Änderung einer bestehenden deutschen Beihilferegelung, mit der Schienengüterverkehrsunternehmen in Deutschland durch Erstattung eines Teils der von ihnen zu entrichtenden Trassenentgelte unterstützt werden, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die geänderte Regelung, die unter anderem eine Mittelaufstockung und eine höhere Erstattung der Trassenentgelte vorsieht, wird zu weniger Staus auf den Straßen und geringeren CO2-Emissionen beitragen. Gleichzeitig wird sie die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die deutschen Schienengüterverkehrsunternehmen abfedern.
Im Dezember 2018 hatte die Kommission eine Regelung genehmigt, mit der die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gefördert werden soll.
Im Rahmen der bestehenden Regelung können Schienengüterverkehrsunternehmen eine Erstattung von bis zu 45 % der Trassenentgelte, die sie für die Nutzung des Eisenbahnnetzes entrichten müssen, erhalten. Die Regelung, die im Jahr 2023 ausläuft, war ursprünglich mit jährlichen Mitteln von 350 Mio. EUR ausgestattet.
Am 7. Mai 2021 hat Deutschland die folgenden Änderungen angemeldet:
• eine Aufstockung der Haushaltsmittel für 2021 von 350 Mio. EUR auf 567 Mio. EUR und
• eine höhere Obergrenze der Erstattung, die je nach Strecke bis zu 98 % der Trassenentgelte betragen kann (bislang liegt die Obergrenze bei 45 %).
Die anderen Bestandteile der Regelung einschließlich ihrer Gesamtlaufzeit bleiben unverändert.
Angesichts der Transparenz der Entgelte und des starken Wettbewerbs in der Branche wird damit gerechnet, dass die Schienengüterverkehrsunternehmen einen Teil der durch die Regelung erhaltenen Vorteile in Form von Preissenkungen an ihre Kunden weitergeben werden.
Die Kommission hat die geänderte Regelung auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere ihrer Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008, geprüft.
Sie stellte fest, dass die geänderte Regelung Vorteile für die Umwelt mit sich bringt, da sie den – im Vergleich zum Straßenverkehr umweltfreundlicheren – Schienenverkehr fördert und auch zur Entlastung der Straßen beiträgt. Die Kommission hat zudem festgestellt, dass auch die geänderte Maßnahme angemessen und notwendig ist, um die angestrebte Förderung der Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene zu erreichen.
Daher gelangte sie zu dem Schluss, dass die geänderte Maßnahme die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene fördern und mit den u. a. im Rahmen des europäischen Grünen Deal festgelegten EU-Zielen im Einklang stehen wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Deshalb hat die Kommission die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.62763 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
Pressemeldung EU-Kommission




