Europäische Union: Kommission genehmigt französische Förderung des Baus des Terminals Ouest Provence für den kombinierten Verkehr
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften eine französische Beihilfemaßnahme in Höhe von 18,1 Mio. EUR genehmigt, mit der ein Projekt zum Bau eines Terminals für den kombinierten Verkehr Schiene-Straße in den Gemeinden Grans und Miramas in der Metropolregion Aix-Marseille-Provence, d. h. Terminal Ouest Provence, unterstützt werden soll.
Die Beihilfe erfolgt in Form eines direkten Zuschusses an Terminal Ouest Provence SAS, die Gesellschaft, die mit dem Projekt zur Entwicklung dieses neuen Terminals beauftragt ist.
Ziel der Beihilfe ist es, durch den Bau eines multimodalen Terminals die Einrichtung von Dienstleistungen im Bereich des kombinierten Verkehrs zu fördern und damit die Entwicklung der Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene zu unterstützen, um die mit dem Straßengüterverkehr verbundenen negativen Auswirkungen wie Staus im Straßenverkehr und Umweltverschmutzung zu begrenzen.
Die Kommission bewertete diese Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Kommission stellte fest, dass die Beihilfe zu den Umweltzielen Frankreichs und der EU gemäß dem Grünen Pakt für Europa und der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität beitragen wird, während etwaige durch die staatliche Unterstützung verursachte Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum reduziert werden.
Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang steht. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission im Register für staatliche Beihilfen unter der Nummer SA.64434.
WKZ, Quelle EU-Kommission




