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Mittwoch, 09 Februar 2022 14:56

Europäische Union: Kommission genehmigt spanisches Programm zur Beseitigung von Interoperabilitätshindernissen im Schienengüterverkehr

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine spanische Regelung in Höhe von 30 Mio. EUR zur Beseitigung von Interoperabilitätshindernissen im Schienengüterverkehr in Spanien genehmigt. Die Regelung wird aus der Fazilität für Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung (Recovery and Resilience Facility, RRF) finanziert, nachdem die Kommission den spanischen Konjunkturbelebungs- und Krisenbewältigungsplan positiv bewertet und der Rat ihn angenommen hat.

Im Rahmen der Regelung wird die Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen zur Finanzierung der Modernisierung der fahrzeugseitigen Ausrüstung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) erfolgen. Mit den Direktzuschüssen werden auch andere Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für die Interoperabilität des Schienenverkehrs finanziert, wie z. B. der Einbau von Lärmminderungssystemen und Achsen mit variabler Spurweite an Güterwagen sowie die Anpassung von Lokomotiven an unterschiedliche Spannungen. Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene als umweltfreundlicheren Verkehrsträger zu fördern.

Die Regelung steht im Einklang mit den Zielen des spanischen Konjunkturprogramms, der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des europäischen Green Deal.

Die Kommission prüfte die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Koordinierung des Verkehrs, wie er in den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008 ausgelegt wird. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig und verhältnismäßig ist, um die Interoperabilität zu verbessern und die Nutzung des Schienenverkehrs zu fördern, der weniger umweltschädlich als der Straßenverkehr ist und die Überlastung der Straßen verringert. Die Maßnahme wird daher sowohl für die Umwelt als auch für die Mobilität von Vorteil sein.

Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe einen "Anreizeffekt" haben wird, da die Begünstigten die Investitionen ohne die öffentliche Unterstützung nicht tätigen würden.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme im Einklang mit den politischen Zielen der EU zur Koordinierung des Verkehrs beitragen und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene erleichtern wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Kommission prüft vorrangig Maßnahmen, die staatliche Beihilfen beinhalten, die in den im Rahmen der RRF vorgelegten nationalen Konjunkturplänen enthalten sind, und hat den Mitgliedstaaten in den Vorbereitungsphasen der nationalen Pläne Orientierungshilfen und Unterstützung angeboten, um die rasche Einführung der RRF zu erleichtern. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.62983 zugänglich gemacht.

WKZ, Quelle EU-Kommission

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