english

Donnerstag, 03 März 2022 12:47

Europäische Union: Kommission genehmigt italienische Beihilferegelung zur Förderung des intermodalen Güterverkehrs in der Region Friaul-Julisch Venetien

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine italienische Beihilferegelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene und das Wasser in der Region Friaul-Julisch Venetien genehmigt.

Die Regelung hat ein Gesamtbudget von 30 Mio. EUR und läuft bis zum 31. Dezember 2027. Die Beihilfe wird in Form von Direktzuschüssen an Logistikunternehmen und multimodale Verkehrsunternehmen gewährt, die als Alternative zum reinen Straßenverkehr einen Schienen- und einen Wasserstraßenabschnitt kombinieren.

Die Höhe der Beihilfe, die die förderfähigen Begünstigten erhalten können, richtet sich nach der Verringerung der externen Kosten (Umweltverschmutzung, Lärm, Staus und Unfälle), die der Schienen- und Schiffsverkehr im Vergleich zum Straßenverkehr verursacht, sowie nach der von den Diensten zurückgelegten Entfernung. Höhere Beihilfebeträge können für intermodale Dienste in der Region gewährt werden, die vor allem den Transport von Eisenbrammen über sehr kurze Entfernungen betreffen, bei denen die reine Straßenbeförderung zwar deutlich billiger ist, aber dennoch zu einer erheblich höheren Umweltverschmutzung, Lärmbelästigung, Verkehrsüberlastung und Unfallhäufigkeit führt.

Die Regelung folgt auf zwei frühere Beihilfemaßnahmen (SA.18169, genehmigt am 22. März 2006 und zweimal verlängert unter SA.29788 am 10. Juni 2010 und SA.45606 am 18. Juli 2016; SA.50115, genehmigt am 20. Dezember 2018), die beide im Jahr 2021 auslaufen. Gleichzeitig werden Anpassungen vorgenommen, um die neuen Maßnahmen mit den ehrgeizigen Zielen des EU-Green Deal in Einklang zu bringen.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geprüft. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung für die Umwelt und die Verlagerung vom reinen Straßenverkehr auf weniger umweltschädliche Verkehrslösungen von Vorteil ist. Außerdem steht sie im Einklang mit den Prioritäten der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und der EU-Agenda für den "Green Deal".

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig und angemessen ist, um die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene und das Wasser in der Region Friaul-Julisch Venetien zu fördern. Schließlich stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe verhältnismäßig ist, d. h. sich auf das erforderliche Minimum beschränkt, und keine unangemessenen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU haben wird.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer SA.100286 veröffentlicht.

WKZ, Quelle EU-Amtsblatt

Zurück

Probeabo

Nachrichten-Filter