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Montag, 21 März 2022 14:04

Europäische Union: Kommission genehmigt spanische Regelung zur Unterstützung eines nachhaltigen Schienengüterverkehrs

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 120 Mio. EUR ausgestattete spanische Regelung im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität genehmigt, mit der Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagert und der Schienenverkehr nachhaltiger werden soll.

Die Maßnahme wird auch zur Verbesserung der Umweltleistung des Schienenverkehrs im Einklang mit den Zielen der Strategie der Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität und des europäischen Grünen Deals beitragen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu: „Die heute genehmigte Regelung im Umfang von 120 Mio. EUR wird zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Umweltverträglichkeit des Schienengüterverkehrs in Spanien beitragen. Sie wird auch die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals unterstützen und gleichzeitig mögliche Wettbewerbsverzerrungen begrenzen.“

Die spanische Maßnahme

Die Maßnahme mit einem geschätzten Budget von 120 Mio. EUR wird vollständig aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert, nachdem der spanische Aufbau- und Resilienzplan von der Kommission positiv bewertet und vom Rat angenommen worden war.

Die Regelung, die bis zum 30. Juni 2026 läuft, zielt darauf ab, die Schiene als umweltfreundlicheres Verkehrsmittel zu fördern und ihre Umweltfreundlichkeit weiter zu verbessern.

Die Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen zum Ausgleich der Kostendifferenz zwischen Straßen- und Schienenverkehr für Frachtunternehmen nach Maßgabe des tatsächlich von der Straße auf die Schiene verlagerten Güterverkehrsaufkommens. In die Berechnung fließt auch die Umweltleistung des jeweiligen Eisenbahnunternehmens ein, wodurch Anreize für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit geschaffen werden. Die Regelung steht allen in der Europäischen Union niedergelassenen Frachtunternehmen offen, die über alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. die einheitliche Sicherheitsbescheinigung, verfügen. Der Beihilfehöchstbetrag je Beihilfeempfänger hängt von der erreichten Verkehrsverlagerung ab. Um Anreize für Güterkraftverkehrsunternehmen zu schaffen, auf die Schiene umzusteigen, werden die konkreten Beihilfebeträge je Beihilfeempfänger vom Anstieg des Schienengüterverkehrs im Vorjahr abhängen.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Koordinierung des Verkehrs und nach den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen aus dem Jahr 2008 („Eisenbahnleitlinien“).

Bei ihrer Bewertung gelangte die Kommission zu folgendem Ergebnis:

• Die spanische Regelung kommt Umwelt und Mobilität zugute, da sie den im Vergleich zum Straßengüterverkehr weniger umweltbelastenden Schienenverkehr fördert und zugleich Staus im Straßenverkehr reduziert.
• Die Maßnahme ist erforderlich, um die angestrebten Ziele zu erreichen, nämlich die Koordinierung des Schienenverkehrs und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene.
• Der Beihilfehöchstbetrag entspricht den in den Eisenbahnleitlinien festgelegten Obergrenzen, weshalb die Maßnahme als verhältnismäßig, d. h. auf das erforderliche Minimum beschränkt, eingestuft wird.
• Ferner ist die gewährte Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt und wird keine übermäßigen negativen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel in der EU haben.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

Alle Investitionen und Reformen, die in den im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität vorgelegten nationalen Aufbauplänen enthalten sind, müssen – sofern sie mit staatlichen Beihilfen verbunden sind – bei der Kommission zur vorherigen Genehmigung angemeldet werden, es sei denn, die betreffenden Beihilfen fallen unter eine der einschlägigen Gruppenfreistellungsvorschriften.

Die Kommission bewertet die betreffenden Beihilfen vorrangig und hat den Mitgliedstaaten zur Vorbereitung ihrer nationalen Aufbaupläne Orientierungshilfen und Unterstützung bereitgestellt, um die rasche Einführung der Aufbau- und Resilienzfazilität zu erleichtern. In ihrem Beschluss prüft die Kommission die Einhaltung der geltenden Beihilfevorschriften, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu wahren und sicherzustellen, dass beim Einsatz der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität Wettbewerbsverzerrungen minimiert und private Investitionen nicht verdrängt werden.

Weitere Informationen

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.100486 zugänglich gemacht.

Pressemeldung EU-Kommission

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