Europäische Union: Kommission genehmigt spanische Regelung zur Förderung der Digitalisierung von Güterverkehrsdiensten
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine spanische Beihilferegelung in Höhe von 47,5 Mio. EUR zur Förderung der Digitalisierung von Güterverkehrsdiensten genehmigt. Die Regelung wird aus der Fazilität für Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung (RRF) finanziert, nachdem die Kommission das spanische Konjunkturprogramm positiv bewertet und der Rat es angenommen hat.
Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Ziel der Maßnahme ist es,
• die Digitalisierung und Optimierung von Logistikprozessen in Häfen und Bahnterminals,
• die Einführung von Technologien zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Fahrzeugen und intermodalen Transporteinheiten und
• die allgemeine Optimierung des Güterverkehrs durch Datentechnologien, Datenmanagement und künstliche Intelligenz
zu fördern.
Die Regelung steht allen in Spanien tätigen Güterverkehrsbetreibern und Terminalbetreibern offen. Die Förderung erfolgt in Form von Direktzuschüssen.
Die Kommission prüfte die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Koordinierung des Verkehrs und nach den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen aus dem Jahr 2008.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig und verhältnismäßig ist, um die Koordinierung des Verkehrs zu verbessern, indem eine umfassende digitale Interoperabilität zwischen den verschiedenen Güterverkehrsnetzen sowie zwischen den einzelnen am Güterverkehr beteiligten Unternehmen gewährleistet wird. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe einen "Anreizeffekt" haben wird, da die Begünstigten die Investitionen ohne öffentliche Unterstützung nicht durchführen würden.
Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des spanischen Konjunkturprogramms, der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des europäischen Green Deal zur Koordinierung des Verkehrs beitragen wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Kommission prüft vorrangig die mit staatlichen Beihilfen verbundenen Maßnahmen, die in den im Rahmen der Sonderfazilität vorgelegten nationalen Konjunkturprogrammen enthalten sind, und hat den Mitgliedstaaten in den Vorbereitungsphasen der nationalen Programme Orientierungshilfen und Unterstützung angeboten, um die rasche Einführung der Sonderfazilität zu erleichtern.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.62987 zugänglich gemacht.
WKZ, Quelle EU-Kommission




