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Donnerstag, 28 April 2022 14:00

Europäische Union: Kommission genehmigt Verlängerung der deutschen Regelung zur Senkung des KWK-Stromzuschlags für Eisenbahnunternehmen

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung einer deutschen Regelung zur Senkung des KWK-Zuschlags, der als Zuschlag zu den Netzentgelten erhoben wird, für Eisenbahnunternehmen genehmigt.

Die Regelung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs zu fördern, der weniger umweltbelastend ist als der Straßenverkehr. Die mit 150 Mio. EUR ausgestattete Regelung wurde ursprünglich von der Kommission im Jahr 2016 genehmigt (SA.43666) und lief am 21. August 2021 aus. Deutschland meldete die Verlängerung bis zum 21. August 2026 an. Das Budget der Maßnahme bleibt unverändert.

Im Rahmen der Regelung kommen alle Eisenbahnunternehmen, die in einem bestimmten Jahr einen Verbrauch von 1 GWh erreichen, für eine Förderung in Betracht. Die Beihilfe wird in Form von direkten Zuschüssen gewährt, die der Verringerung der externen Kosten (Umweltverschmutzung, Lärm, Staus und Unfälle) entsprechen, die durch die Nutzung der Schiene anstelle der Straße entstehen.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008 geprüft. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung weiterhin notwendig und angemessen ist, um die Nutzung des Schienenverkehrs zu fördern.

Die Maßnahme wird daher sowohl für die Umwelt als auch für die Mobilität von Vorteil sein. Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Verlängerung der Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im öffentlichen Register unter der Nummer SA.64549 veröffentlicht.

WKZ, Quelle EU-Kommission

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