Europäische Union: Kommission genehmigt slowenisches Programm zur Förderung von ETCS im Schienengüterverkehr
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine slowenische Regelung in Höhe von 8 Mio. EUR genehmigt, mit der die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gefördert und Hindernisse für die Interoperabilität beseitigt werden sollen. Die Regelung wird aus der Fazilität für Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung (RRF) finanziert, nachdem die Kommission den slowenischen Konjunkturbelebungs- und Krisenbewältigungsplan positiv bewertet und der Rat ihn angenommen hat.
Ziel der Regelung ist es, technische Hindernisse für die Interoperabilität des Schienenverkehrs zu beseitigen und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene als umweltfreundlicheren Verkehrsträger zu fördern. Im Rahmen der Regelung wird die Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen an Güterbahnunternehmen gewährt, um die Integration des Europäischen Zugsteuerungssystems (ETCS) Level 2 in das vorhandene Rollmaterial zu finanzieren. Das ETCS ist die Signalisierungs- und Steuerungskomponente des Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystems (ERTMS). Die Regelung wird daher die Einführung des ERTMS unterstützen, das die grenzüberschreitende Interoperabilität des Eisenbahnverkehrs verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs erhöht. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026.
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Koordinierung des Verkehrs, und den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008 geprüft. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Regelung notwendig und verhältnismäßig ist, um die Interoperabilität zu unterstützen und die Nutzung des Schienenverkehrs zu fördern, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr und die Überlastung der Straßen verringert.
Die Maßnahme wird sowohl für die Umwelt als auch für die Mobilität von Vorteil sein. Außerdem stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe einen "Anreizeffekt" haben wird, da die Begünstigten die Investitionen ohne die öffentliche Unterstützung nicht tätigen würden.
Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme zur Koordinierung des Verkehrs beitragen und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene erleichtern wird, was mit den Zielen der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und dem europäischen Green Deal im Einklang steht, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Die Kommission prüft vorrangig Maßnahmen, die staatliche Beihilfen beinhalten, die in den im Rahmen der Sonderfazilität vorgelegten nationalen Konjunkturplänen enthalten sind, und hat den Mitgliedstaaten in den Vorbereitungsphasen der nationalen Pläne Orientierungshilfen und Unterstützung angeboten, um die rasche Einführung der Sonderfazilität zu erleichtern.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.100432 zugänglich gemacht.
WKZ, Quelle EU-Kommission




