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Mittwoch, 08 Juni 2022 13:47

Europäische Union: Kommission genehmigt italienische Regelung zur Förderung des intermodalen Güterverkehrs

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine italienische Regelung in Höhe von 55 Mio. EUR zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene genehmigt. Die Regelung ist Teil des italienischen Nationalen Plans für ergänzende Investitionen, der das italienische Konjunkturprogramm mit nationalen Mitteln ergänzen wird.

Die Regelung zielt auf die Modernisierung intermodaler Ausrüstungen (insbesondere Transtainer, Reach Stacker und Rangierfahrzeuge) an Interports und intermodalen Terminals ab, um die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die umweltfreundlichere Schiene zu fördern.

Im Rahmen der Regelung wird die Unterstützung in Form von Direktzuschüssen an alle interessierten Betreiber von Interports und intermodalen Terminals gewährt, die Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes in Italien sind. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, geprüft. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Regelung notwendig und angemessen ist, um den intermodalen Verkehr zu unterstützen und die Nutzung des Schienenverkehrs zu fördern, der weniger umweltschädlich als der Straßenverkehr ist und die Überlastung der Straßen verringert. Die Maßnahme wird daher sowohl für die Umwelt als auch für die Mobilität von Vorteil sein.

Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe einen "Anreizeffekt" haben wird, da die Begünstigten ohne die öffentliche Unterstützung nicht die gleichen Investitionen tätigen würden.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme zur Koordinierung des Verkehrs beiträgt und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene im Einklang mit den Zielen der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des Europäischen Green Deal erleichtert, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.101273 zugänglich gemacht.

WKZ, Quelle EU-Kommission

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