Europäische Union: Kommission wirft ČD und ÖBB kollektiven Boykott gegen RegioJet vor
Die Europäische Kommission hat die etablierten tschechischen und österreichischen Schienenverkehrsbetreiber, České dráhy („ČD“) und Österreichische Bundesbahnen („ÖBB“), von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass beide gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Die Kommission prüft derzeit, ob sie Absprachen auf dem Markt für gebrauchte Schienenpersonenwagen getroffen haben, um den Wettbewerb im Schienenpersonenverkehr zu verfälschen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Bei gesundem Wettbewerb profitieren die europäischen Bürgerinnen und Bürger von hochwertigen und erschwinglichen Diensten im Schienenpersonenverkehr. Ist das Angebot an Schienenpersonenverkehrsdiensten gut, steigen Reisende von der Straße auf die Schiene um, was für die Ziele des europäischen Grünen Deals von entscheidender Bedeutung ist. In der heutigen Mitteilung der Beschwerdepunkte haben wir vorläufig festgestellt, dass ÖBB und ČD gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben, und zwar durch Absprachen, die einem neuen Marktteilnehmer, RegioJet, den Zugang zu gebrauchten Schienenpersonenwagen erschweren und den Wettbewerb im Schienenpersonenverkehr einschränken sollten.“
Mitteilung der Beschwerdepunkte zum mutmaßlichen kollektiven Boykott durch die Unternehmen
Im Jahr 2011 ist das tschechische Eisenbahnunternehmen RegioJet in Tschechien in den Schienenpersonenfernverkehr eingetreten. RegioJet setzte weitgehend gebrauchte Schienenverkehrswagen ein, um mit ČD und ÖBB konkurrieren zu können.
Die Kommission hat vorläufig festgestellt, dass ČD und ÖBB zwischen 2012 und 2016 einen kollektiven Boykott betrieben haben, um ihre Marktposition zu erhalten und die Expansion von RegioJet sowohl in Tschechien als auch auf der internationalen Bahnstrecke zwischen Prag und Wien zu behindern. Ein kollektiver Boykott liegt vor, wenn eine Gruppe von Wettbewerbern vereinbart, einen tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerber auszuschließen oder zu behindern.
Die Kommission vertritt insbesondere die vorläufige Auffassung, dass ČD und ÖBB vereinbart haben, RegioJet den Zugang zu den gebrauchten Wagen der ÖBB für den Schienenpersonenfernverkehr zu erschweren. Damit RegioJet diese Wagen nicht erwerben konnte, sprachen ČD und ÖBB ihre Vorgehensweise ab, um RegioJet beim Verkauf gebrauchter ÖBB-Wagen zu boykottieren.
Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, würde das Verhalten von ČD und ÖBB gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen, der wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken wie Absprachen verbietet.
Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.
Hintergrund
Die Untersuchung der Kommission hatte im Juni 2016 mit unangekündigten Nachprüfungen begonnen.
Eine Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein förmlicher Verfahrensschritt bei Untersuchungen, die die Kommission wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die EU-Kartellvorschriften einleitet. In einer solchen Mitteilung setzt die Kommission die Parteien schriftlich über die gegen sie erhobenen Vorwürfe in Kenntnis. Die Beteiligten können daraufhin die Untersuchungsakte der Kommission einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, um Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden ihren Standpunkt darzulegen.
Wenn die Kommission, nachdem die Beteiligten ihre Verteidigungsrechte ausgeübt haben, zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie per Beschluss die Verhaltensweise untersagen und gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen von bis zu 10 % ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Für den Abschluss kartellrechtlicher Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gilt für die Kommission keine zwingende Frist. Die Dauer einer solchen Untersuchung hängt von mehreren Faktoren ab, so etwa von der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang der Zusammenarbeit des betreffenden Unternehmens mit der Kommission sowie der Ausübung der Verteidigungsrechte.
Bei der Umsetzung der Ziele des europäischen Grünen Deals liegt der Schwerpunkt auf der Steigerung der Effizienz des Verkehrssystems, wobei dem Schienenverkehr als umweltfreundlichem Verkehrsmittel hohe Priorität eingeräumt wird. Ohne wirksamen Wettbewerb lässt sich dies nicht erreichen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen können auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission über das öffentlich zugängliche Register unter der Nummer AT.40401 eingesehen werden.
Pressemeldung EU-Kommission




