Europäische Union: Kommission empfiehlt Kandidatenstatus für Ukraine, Republik Moldau und Georgiens
Die Europäische Kommission empfiehlt dem Rat, die Aussicht der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens auf eine Mitgliedschaft in der EU zu bestätigen und gibt eine Stellungnahme zur Verleihung des Kandidatenstatus ab
Die Europäische Kommission hat heute /17.06.2022) ihre Stellungnahmen zu den Anträgen der Ukraine, Georgiens und der Republik Moldau auf EU-Mitgliedschaft vorgelegt, zu denen sie vom Rat aufgefordert worden war. Die heutigen Stellungnahmen stützen sich auf die Bewertung der Kommission im Hinblick auf die drei vom Europäischen Rat vereinbarten Kriterien für den EU-Beitritt: politische Kriterien, wirtschaftliche Kriterien und die Fähigkeit des Landes, die mit der EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen (EU-Besitzstand) zu übernehmen. Die Stellungnahmen berücksichtigen auch die Bemühungen der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus den Assoziierungsabkommen (AA), einschließlich der vertieften und umfassenden Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Areas, DCFTA), die wesentliche Teile des EU-Besitzstands abdecken.
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Ukraine insgesamt bei der Schaffung stabiler Institutionen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten gewährleisten, gut vorangekommen ist; sie hat ihre starke makroökonomische Leistung fortgesetzt und eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit mit makroökonomischer und finanzieller Stabilität bewiesen, während sie gleichzeitig ehrgeizige strukturelle Wirtschaftsreformen fortsetzen muss; und sie hat sich in vielen Bereichen schrittweise an wesentliche Elemente des EU-Besitzstands angenähert.
Auf dieser Grundlage empfiehlt die Kommission, der Ukraine die Perspektive zu geben, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Sie sollte den Status eines Beitrittskandidaten unter der Voraussetzung erhalten, dass in einer Reihe von Bereichen Schritte unternommen werden.
In Bezug auf die Republik Moldau kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass das Land über eine solide Grundlage verfügt, um die institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie für die Achtung und den Schutz von Minderheiten zu erreichen; die makroökonomische Politik ist einigermaßen solide, und es wurden Fortschritte bei der Stärkung des Finanzsektors und des Unternehmensumfelds erzielt, doch stehen wichtige Wirtschaftsreformen noch aus.
Auf dieser Grundlage empfiehlt die Kommission, der Republik Moldau die Perspektive zu geben, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Das Land sollte den Status eines Beitrittskandidaten unter der Voraussetzung erhalten, dass in einer Reihe von Bereichen Schritte unternommen werden.
Die Europäische Kommission kommt zu dem Schluss, dass Georgien über eine solide Grundlage verfügt, um die Stabilität der Institutionen zu erreichen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten gewährleisten, auch wenn die jüngsten Entwicklungen die Fortschritte des Landes untergraben haben; das Land hat ein gutes Maß an makroökonomischer Stabilität erreicht und verfügt über eine solide Wirtschaftspolitik und ein günstiges Unternehmensumfeld, doch sind weitere Reformen erforderlich, um das Funktionieren seiner Marktwirtschaft zu verbessern; und insgesamt hat Georgien eine solide Grundlage für die weitere Angleichung an den EU-Besitzstand geschaffen.
Auf dieser Grundlage empfiehlt die Kommission, Georgien die Perspektive zu geben, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Das Land sollte den Status eines Beitrittskandidaten erhalten, sobald eine Reihe von Prioritäten in Angriff genommen worden sind.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, sagte dazu: "Die Ukraine, Moldawien und Georgien teilen den starken und legitimen Wunsch, der Europäischen Union beizutreten. Heute senden wir ihnen ein klares Signal der Unterstützung für ihre Bestrebungen, auch wenn sie mit schwierigen Umständen konfrontiert sind. Dabei halten wir an unseren europäischen Werten und Normen fest und zeigen ihnen den Weg auf, den sie gehen müssen, um der EU beitreten zu können. Die Stellungnahmen der Kommission markieren einen Wendepunkt in unseren Beziehungen. Dies ist in der Tat ein historischer Tag für die Menschen in der Ukraine, Moldawien und Georgien. Wir bekräftigen, dass sie zu gegebener Zeit in die Europäische Union gehören. Die nächsten Schritte liegen nun in den Händen unserer Mitgliedstaaten."
Olivér Várhelyi, Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, sagte: "Wir haben schnell und effizient gearbeitet, um unsere Stellungnahmen in Rekordzeit vorlegen zu können. Wir gehen davon aus, dass die Mitgliedstaaten in den kommenden Tagen Entscheidungen treffen werden, aber unsere Partnerländer sollten bereits jetzt damit beginnen, die in unserer Empfehlung dargelegten Schlüsselreformen umzusetzen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, damit die Ukraine, Moldawien und Georgien auf ihrem Weg in die EU vorankommen können".
Nächste Schritte
Auf der Grundlage der Stellungnahmen der Europäischen Kommission müssen die EU-Mitgliedstaaten nun einstimmig über die nächsten Schritte entscheiden.
Die Anträge der Ukraine, Georgiens und der Republik Moldau auf EU-Mitgliedschaft im Lichte der Stellungnahmen der Kommission werden auf der nächsten Tagung des Europäischen Rates am 23. und 24. Juni erörtert. In der Zwischenzeit ist die EU weiterhin entschlossen, die Beziehungen zur Ukraine, zur Republik Moldau und zu Georgien im Einklang mit den Assoziierungsabkommen und den weitreichenden und umfassenden Freihandelszonen weiter zu stärken und ihre Partnerschaft zu vertiefen.
Hintergrund
Am 28. Februar 2022 hat die Ukraine ihren Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt.
Am 3. März 2022 reichten Georgien und die Republik Moldau ihre Anträge auf EU-Mitgliedschaft ein.
Am 7. März forderte der Rat der Europäischen Union die Kommission auf, ihre Stellungnahmen zu diesen Anträgen abzugeben. Die Ukraine erhielt den Teil des Fragebogens zu den politischen und wirtschaftlichen Kriterien am 8. April 2022 und den Teil zum EU-Besitzstand am 13. April. Die Ukraine übermittelte ihre Antworten am 17. April bzw. am 9. Mai. Georgien und Moldawien erhielten den ersten Teil des Fragebogens zu den politischen und wirtschaftlichen Kriterien am 11. April 2022 und den Teil zum EU-Besitzstand am 19. April. Die Republik Moldau übermittelte ihre Antworten am 22. April und am 12. Mai. Georgien übermittelte seine Antworten am 2. und 10. Mai.
Quelle EU-Kommission




