Europäische Union: Kommission stellt zusätzliche Leitlinien für die Durchfuhr von Waren aus Russland bereit
Die Europäische Kommission hat am 13.07.2022 weitere Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Durchfuhr von Waren aus Russland veröffentlicht. Dies ist Teil des regelmäßigen technischen Austauschs über die praktische Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der EU, die der Rat als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine einstimmig verhängt hat.
In diesem Leitfaden wird bestätigt, dass der Straßentransit von sanktionierten Gütern mit russischen Unternehmen im Rahmen der EU-Maßnahmen nicht zulässig ist. Für den Schienenverkehr besteht kein derartiges Verbot, unbeschadet der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, wirksame Kontrollen durchzuführen. Die Mitgliedstaaten prüfen, ob das Transitvolumen im Rahmen der historischen Durchschnittswerte der letzten drei Jahre bleibt, die insbesondere die tatsächliche Nachfrage nach wichtigen Gütern am Bestimmungsort widerspiegeln, und ob es keine ungewöhnlichen Ströme oder Handelsmuster gibt, die zu einer Umgehung führen könnten. Die Durchfuhr von sanktionierten militärischen Gütern und Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck ist in jedem Fall - unabhängig von der Art der Beförderung - vollständig verboten.
Mit dem heutigen Text sollen die geltenden Vorschriften präzisiert und daran erinnert werden, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, alle möglichen Formen der Umgehung der restriktiven Maßnahmen der EU zu verhindern. In diesem Zusammenhang unterstreicht die Kommission, wie wichtig es ist, die Handelsströme zwischen Russland und der Oblast Kaliningrad in beide Richtungen zu überwachen, um sicherzustellen, dass sanktionierte Waren nicht in das Zollgebiet der EU gelangen können.
Hintergrund
Sanktionen gehören zu den sichtbarsten, direktesten und wirkungsvollsten Reaktionen der EU auf Russlands brutalen und unprovozierten Angriff auf die Ukraine, einschließlich der systematischen Gewalt und Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung. Die sechs Sanktionspakete der EU sind beispiellos und darauf ausgerichtet, den wirtschaftlichen Druck auf Russland zu erhöhen und dessen Fähigkeit zu untergraben, seinen Krieg gegen die Ukraine zu führen. Sie werden mit internationalen Partnern koordiniert.
Für die Umsetzung der Sanktionen sind die Mitgliedstaaten zuständig. Um sicherzustellen, dass sie so wirksam und einheitlich wie möglich umgesetzt werden, gibt die Kommission den Behörden der Mitgliedstaaten und anderen Akteuren regelmäßig verwaltungstechnische Orientierungshilfen, unter anderem durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren. Sie ist bereit, bei Bedarf weitere Orientierungshilfen zu geben.
Die EU ist mit der Ukraine solidarisch und wird die Ukraine und ihre Bevölkerung zusammen mit ihren internationalen Partnern weiterhin unterstützen, auch durch zusätzliche politische, finanzielle und humanitäre Hilfe.
WKZ, Quelle EU-Kommission




