Europäische Union/Ukraine: Zollwesen - Kommission setzt Verfahren für den Beitritt der Ukraine zu den Übereinkommen über das gemeinsame Versandverfahren in Gang
Die Kommission hat heute einen Vorschlag vorgelegt, die Ukraine zum Beitritt zu den Übereinkommen über das gemeinsame Versandverfahren (GÜZ) einzuladen. Dabei handelt es sich um einen internationalen Rahmen für den zollrechtlichen Versand von Waren, der vereinfachte Verfahren zwischen der EU und den Partnerländern gewährleistet.
Die Übereinkommen bedeuten, dass der Warenverkehr zwischen der EU und den sieben so genannten gemeinsamen Transitländern (Norwegen, Island, Schweiz, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Vereinigtes Königreich) wesentlich einfacher wird. Auf diese Weise tragen die vereinfachten Regeln, wie z. B. die gegenseitig anerkannten finanziellen Garantien für den Zolltransit und weniger Kontrollen, dazu bei, die Kosten für die Unternehmen in der EU und den Partnerländern zu senken und gleichzeitig den Handel zu erleichtern und zu fördern.
In dem heute angenommenen Entwurf des EU-Positionspapiers vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Ukraine alle relevanten Kriterien für den Beitritt zu den Übereinkommen erfüllt, einschließlich der rechtlichen, strukturellen und IT-Anforderungen. Außerdem ist der Beitritt zu diesen Übereinkommen im Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine und in der Heranführungsstrategie der EU für die Ukraine vorgesehen.
Sobald der Rat den Standpunkt der EU gebilligt hat, wird er dem höchsten Gremium der Übereinkommen, dem Gemischten Ausschuss EU-CTC, der sich aus der EU und anderen CTC-Unterzeichnern zusammensetzt, vorgelegt, der dann die Ukraine förmlich auffordern kann, den Übereinkommen beizutreten. Die Kommission hofft, dass dies bereits im Oktober dieses Jahres geschehen kann.
Weitere Informationen und die Entwürfe der Rechtstexte sind online verfügbar.
WKZ, Quelle EU-Kommission




