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Dienstag, 19 Juli 2022 13:33

Europäische Union: Kommission genehmigt spanische Regelung im Rahmen der Konjunkturpuffer-Fazilität zur Förderung des Schienengüterverkehrs mit 285 Mio. EUR

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine spanische Regelung in Höhe von 285 Mio. EUR zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene genehmigt. Die Regelung wird aus der Fazilität für Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung (RRF) finanziert, nachdem die Kommission das spanische Konjunkturprogramm positiv bewertet und der Rat es angenommen hat.

Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu fördern, um die CO2-Emissionen zu senken. Im Rahmen der Regelung werden gefördert: (i) der Bau, die Anpassung oder die Verbesserung von Laderampen und Bahnfrachtterminals sowie deren Anbindung an das nationale Haupteisenbahnnetz; und (ii) der Erwerb oder die Modernisierung von Waggons für den Schienengüterverkehr, einschließlich solcher, die für die Erbringung von Schienenautobahndiensten (Rollende Landstraße) angepasst sind.

Im Rahmen der Regelung wird die Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen für Unternehmen gewährt, die im Schienengüterverkehr in Spanien tätig sind. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Koordinierung des Verkehrs, geprüft. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig und verhältnismäßig ist, um die Nutzung des Schienenverkehrs zu fördern, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr und die Überlastung der Straßen verringert. Die Maßnahme wird daher sowohl für die Umwelt als auch für die Mobilität von Vorteil sein.

Außerdem stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe einen "Anreizeffekt" haben wird, da die Begünstigten die Investitionen ohne die öffentliche Unterstützung nicht tätigen würden. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme zur Koordinierung des Verkehrs beitragen und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene erleichtern wird, was mit den Zielen der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und dem europäischen Green Deal im Einklang steht, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Kommission prüft vorrangig die mit staatlichen Beihilfen verbundenen Maßnahmen, die in den im Rahmen der Sonderfazilität vorgelegten nationalen Konjunkturprogrammen enthalten sind, und hat den Mitgliedstaaten in den Vorbereitungsphasen der nationalen Programme Orientierungshilfen und Unterstützung angeboten, um die rasche Einführung der Sonderfazilität zu erleichtern.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.62985 zugänglich gemacht.

WKZ, Quelle EU-Kommission

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