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Donnerstag, 04 August 2022 13:21

Europäische Union: Kommission genehmigt slowakische Regelung zur Förderung des intermodalen Güterverkehrs in Höhe von 30 Mio. EUR

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 30 Mio. EUR ausgestattete slowakische Regelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der reinen Straße auf den kombinierten Verkehr Straße-Schiene und Straße-Binnenschifffahrt genehmigt.

Die Regelung wird aus der Fazilität für Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung (RRF) finanziert, nachdem die Kommission den slowakischen Konjunkturbelebungsplan positiv bewertet und der Rat ihn angenommen hat. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.

Mit der Regelung soll Folgendes gefördert werden: (i) die Entwicklung neuer Strecken für den unbegleiteten kombinierten Güterverkehr, die einen Straßenabschnitt und den Schienenverkehr und/oder die Binnenschifffahrt umfassen, und (ii) die Anschaffung neuer intermodaler Transporteinheiten. Im Rahmen der Regelung wird die Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen an Unternehmen erfolgen, die im Schienengüterverkehr in der Slowakei tätig sind. Die Beihilfe deckt bis zu: (i) 49 % der förderfähigen Kosten im Falle der Unterstützung für neue Strecken und (ii) 30 % der förderfähigen Kosten im Falle der Unterstützung für intermodale Transporteinheiten.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Koordinierung des Verkehrs, geprüft. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Regelung zur Förderung der Verkehrskoordinierung notwendig und verhältnismäßig ist und zur Entwicklung eines nachhaltigeren Güterverkehrs beiträgt, um die negativen Umweltauswirkungen des Straßenverkehrs zu verringern. Die Maßnahme wird daher sowohl für die Umwelt als auch für die Mobilität von Vorteil sein. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe einen "Anreizeffekt" haben wird, da die Begünstigten die Investitionen ohne die öffentliche Unterstützung nicht durchführen würden.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme zur Koordinierung des Verkehrs beitragen und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene oder die Binnenschifffahrt erleichtern wird, was mit den Zielen der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und dem europäischen Green Deal im Einklang steht, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Die Kommission prüft vorrangig die mit staatlichen Beihilfen verbundenen Maßnahmen, die in den im Rahmen der Sonderfazilität vorgelegten nationalen Konjunkturprogrammen enthalten sind, und hat den Mitgliedstaaten in den Vorbereitungsphasen der nationalen Programme Orientierungshilfen und Unterstützung angeboten, um die rasche Einführung der Sonderfazilität zu erleichtern.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.64465 zugänglich gemacht.

WKZ, Quelle EU-Kommission

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