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Mittwoch, 05 Oktober 2022 13:21

Europäische Union: Kommission genehmigt belgische Regelung zur Förderung des Schienenverkehrs im Wert von 52,9 Mio. EUR

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften eine belgische Regelung im Wert von 52,9 Mio. EUR genehmigt, mit der die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gefördert werden soll. Diese Regelung, die bis zum 31. Dezember 2025 läuft, soll die Schiene als umweltfreundlicheres Transportmittel fördern und zur Ökologisierung des Schienenverkehrs beitragen.

Im Rahmen dieser Regelung wird die Beihilfe in Form einer Ermäßigung des Entgelts für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur um maximal 1,2 EUR pro tatsächlich auf dem belgischen Netz zurückgelegtem Zugkilometer gewährt. Die Regelung steht allen Güterverkehrsbetreibern in Belgien offen.

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die Koordinierung des Verkehrs und nach den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen, beurteilt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig ist, um die verfolgten Ziele zu erreichen, d. h. die Koordinierung des Schienenverkehrs und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene.

Die Kommission stellte außerdem fest, dass die Regelung für die Umwelt und die Mobilität von Vorteil ist, da sie den Schienenverkehr fördert, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Regelung auf das notwendige Minimum beschränkt ist und keine unerwünschten negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU haben wird.

Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang steht. Weitere Informationen können auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission im Register für staatliche Beihilfen unter der Nummer SA.102429 abgerufen werden, sobald etwaige Probleme im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten gelöst sind.

WKZ, Quelle EU-Kommission

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