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Montag, 10 Oktober 2022 12:49

Europäische Union: Kommission genehmigt französische Regelung zur Förderung des Schienenverkehrs mit Einzelwagen

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften eine französische Regelung im Gesamtwert von 450 Mio. EUR zur Förderung des Einzelwagenverkehrs (wagons isolés) genehmigt. Die Regelung, die bis zum 31. Dezember 2025 gilt, soll die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene fördern, insbesondere durch die Förderung des Einzelwagenverkehrs als umweltfreundlicheres Transportmittel.

Der Einzelwagenverkehr ermöglicht den Versand und Empfang kleiner Gütermengen, die sonst nicht auf der Schiene, sondern auf der Straße transportiert würden. Die Förderung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen, mit denen Schienengüterverkehrsunternehmen für die Kostendifferenz zwischen Straßen- und Schienentransport entschädigt werden sollen. Die Regelung wird Eisenbahnunternehmen offen stehen, die im Einzelwagenverkehr tätig sind.

Die Kommission hat die Maßnahme anhand der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen und insbesondere der Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen geprüft. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist, um den Schienenverkehr zu fördern, der weniger umweltschädlich als der Straßenverkehr ist und die Überlastung der Straßen verringert. Die Maßnahme wird daher sowohl für die Umwelt als auch für die Mobilität von Vorteil sein.

Darüber hinaus stellt die Beihilfe einen wirksamen Anreiz dar, da die Begünstigten ohne öffentliche Finanzierung keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung von Einzelwagen ausüben würden.

Schließlich stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme zur Koordinierung des Verkehrs beitragen und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene im Einklang mit den Zielen des Grünen Pakts für Europa erleichtern wird, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren. Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Beihilfe mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang steht.

Weitere Informationen können auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission im Register der staatlichen Beihilfen unter der Nummer SA.62529 abgerufen werden, sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind.

WKZ, Quelle EU-Kommission

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