Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung und Änderung einer deutschen Regelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Binnenschifffahrt und die Schiene genehmigt. Die ursprünglich im Oktober 2002 von der Kommission genehmigte Maßnahme (N 406/2002), die sechsmal verlängert wurde, zuletzt im April 2022 (SA.101664), sollte im September 2022 auslaufen.
Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Binnenschifffahrt und Schiene zu fördern und zur Verringerung der CO2-Emissionen und der Überlastung der Straßen beizutragen.
Deutschland meldete bei der Kommission folgende Änderungen der Regelung an:
• eine Verlängerung bis Ende 2026;
• eine Aufstockung der Mittel um 388,5 Mio. EUR, wodurch sich das Gesamtbudget auf ca. 1,5 Mrd. EUR erhöht; und
• Änderungen des Umfangs der förderfähigen Kosten, insbesondere die Einführung der Möglichkeit, den Ersatz bestehender Umschlageinrichtungen und Ausrüstungen zu unterstützen.
Die Kommission hat diese Änderungen nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, geprüft. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung weiterhin notwendig und angemessen ist, um die Nutzung der Binnenschifffahrt und des Schienengüterverkehrs im Einklang mit den Zielen der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des europäischen Green Deal zu fördern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren. Auf dieser Grundlage stellte die Kommission fest, dass die Verlängerung der Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.104018 zugänglich gemacht.
WKZ, Quelle EU-Kommission