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Donnerstag, 08 Dezember 2022 12:38

Europäische Union: Kommission genehmigt niederländische Regelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine niederländische Regelung in Höhe von 28 Mio. EUR genehmigt, mit der der Güterverkehr von der Straße auf die umweltfreundlichere Schiene verlagert werden soll. Im Rahmen der Regelung, die bis zum 1. Januar 2026 läuft, werden die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen an Eisenbahnunternehmen gewährt, um einen Teil der Kosten für die Nutzung der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur zu decken.

Ab dem 1. Januar 2023 wird der niederländische Eisenbahninfrastrukturbetreiber ProRail eine neue Methode zur Berechnung der Eisenbahninfrastrukturgebühren anwenden. Insbesondere werden die Entgelte für Gleisanschlüsse und Rangierfahrten (d. h. für die Nutzung der Gleise und die für die Zugbildung erforderlichen Vorgänge, die insbesondere im Güterverkehr üblich sind) erhöht. Dies wiederum wird die Kosten für den Schienengüterverkehr erhöhen. Die Regelung sieht vor, dass die Eisenbahnunternehmen für 25 % der im Güterverkehr anfallenden Gleisanschluss- und Rangierkosten entschädigt werden. Mit der Maßnahme soll sichergestellt werden, dass die Eisenbahnunternehmen gegenüber dem Straßengüterverkehr wettbewerbsfähig bleiben und somit zur Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene beitragen.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen aus dem Jahr 2008 geprüft. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist, um die Nutzung des Schienenverkehrs zu fördern, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr und zur Verringerung der Überlastung im Straßenverkehr beiträgt. Die Maßnahme wird daher sowohl für die Umwelt als auch für die Mobilität von Vorteil sein. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe einen "Anreizeffekt" haben wird, da die Begünstigten ohne die öffentliche Unterstützung die Verlagerung nicht in gleichem Maße vornehmen würden. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme dazu beitragen wird, die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene im Einklang mit den Zielen der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des europäischen Green Deal zu fördern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im öffentlich zugänglichen WKZ,

Quelle EU-Kommission

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