Europäische Union: Kommission zahlt zweite Zahlung von 3,6 Mrd. EUR an Griechenland im Rahmen der Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit aus
Die heutige Auszahlung von 3,6 Mrd. EUR (1,7 Mrd. EUR in Form von Zuschüssen und 1,8 Mrd. EUR in Form von Darlehen) wurde möglich, weil Griechenland die 28 mit der zweiten Tranche verbundenen Meilensteine und Ziele erreicht hat.
Sie betreffen Reformen und Investitionen zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien, um den Strommarkt für einen hohen Anteil erneuerbarer Energien fit zu machen, die Umstrukturierung des Eisenbahnsektors zur Entwicklung, zum Betrieb und zur Instandhaltung eines modernen Eisenbahnnetzes sowie die Öffnung des öffentlichen Busverkehrsmarktes zur Verbesserung der Dienstleistungen und zur Förderung einer umweltfreundlicheren Busflotte. Darüber hinaus betreffen drei der Meilensteine und Ziele den Darlehensteil der Fazilität. Insbesondere hat Griechenland mit der Unterzeichnung von Darlehensverträgen im Wert von mindestens 586,4 Mio. EUR zwischen Finanzinstituten und Investoren eines der Ziele der Darlehensfazilität frühzeitig erreicht.
Wie bei allen Mitgliedstaaten sind die Zahlungen im Rahmen der Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit (Recovery and Resilience Facility, RRF) leistungsabhängig und hängen davon ab, dass Griechenland die in seinem Konjunkturbelebungs- und Widerstandsfähigkeitsplan beschriebenen Investitionen und Reformen durchführt. Am 30. September 2022 reichte Griechenland bei der Kommission einen zweiten Antrag auf Zahlungen im Rahmen der RRF ein, der sich auf 28 Meilensteine und Ziele bezog. Am 25. November 2022 nahm die Kommission eine positive vorläufige Bewertung des griechischen Zahlungsantrags an. Die positive Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses des Rates zum Zahlungsantrag ebnete der Kommission den Weg für eine endgültige Entscheidung über die Auszahlung der Mittel.
Das gesamte Konjunkturprogramm Griechenlands wird mit 17,4 Mrd. EUR in Form von Zuschüssen und 12,7 Mrd. EUR in Form von Darlehen finanziert. Die Höhe der an die Mitgliedstaaten geleisteten Zahlungen wird im Konjunktur- und Resilienzanzeiger veröffentlicht, aus dem die Fortschritte bei der Umsetzung der RRF insgesamt und der einzelnen Konjunktur- und Resilienzpläne hervorgehen. Griechenland hat bereits am 9. August 2021 eine Vorfinanzierung in Höhe von 4 Mrd. EUR erhalten, gefolgt von einer ersten Zahlung im Rahmen der RRF in Höhe von 3,6 Mrd. EUR am 8. April 2022.
WKZ, Quelle EU-Kommission




