Europäische Union: CER-CEOs treffen sich in Brüssel, um ehrgeiziges Arbeitsprogramm voranzutreiben

Foto Jonathan Vahsen.
Am 01.02.2023 trafen sich die führenden CEOs der europäischen Bahnen zum Verwaltungsausschuss und zur 71. Generalversammlung der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen und Infrastrukturgesellschaften (Community of European Railway and Infrastructure Companies, CER), um das ehrgeizige Arbeitsprogramm für 2023 zu diskutieren.
Wouter Koolmees, Präsident und CEO der Niederländischen Eisenbahnen (NS), wurde einstimmig zum Mitglied des CER-Verwaltungsausschusses für die verbleibende Amtszeit 2022-2023 ernannt. Die CER-Mitglieder verabschiedeten außerdem einstimmig drei wichtige Positionspapiere im Zusammenhang mit den erwarteten Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission über die Zuweisung und das Management von Eisenbahnkapazitäten sowie ein Positionspapier über Wasserstoffantriebe.
Im Rahmen der Strategie für nachhaltige und intelligente Nachhaltigkeit wird die Europäische Kommission voraussichtlich in den kommenden Monaten einen Legislativvorschlag zur Zuweisung und zum Management von Bahnkapazitäten veröffentlichen. Um den Entwurfsprozess der Kommission zu unterstützen, hat die CER sektorale Positionen zu drei entscheidenden Themen der Kapazitätszuweisung und des Kapazitätsmanagements entwickelt, nämlich Positionspapiere zur Neugestaltung von Fahrplänen und zum digitalen Kapazitätsmanagement (TTR & DCM), zu kommerziellen Bedingungen und zu vorübergehenden Kapazitätsbeschränkungen (TCR).
Auf der Grundlage einer gründlichen rechtlichen Analyse unterstreicht das Positionspapier zu Time-Tabling Redesign & Digital Capacity Management (TTR & DCM) (hier abrufbar), dass es wichtig ist, Rechtssicherheit und eine solide Rechtsgrundlage für TTR zu schaffen und sie in allen Ländern einheitlich einzuführen. Das Papier kommt jedoch zu dem Schluss, dass es nur sehr wenige Bestimmungen der Richtlinie 2012/34/EU gibt, die möglicherweise so ausgelegt werden könnten, dass sie nicht bereits vollständig auf den TTR-Prozess abgestimmt sind. Daher fordert das Positionspapier die Kommission auf, ihren Vorschlag auf die absolut notwendigen rechtlichen Änderungen zu beschränken und die Richtlinie nicht erneut zu öffnen, da dies sowohl zeitaufwendig als auch völlig unnötig wäre. Die Maximierung sowohl des Güter- als auch des Personenverkehrs sollte das übergeordnete Ziel des neuen Kapazitäts- und Zuweisungsprozesses sein. Das neue Kapazitätsverfahren muss den derzeitigen Mangel an Harmonisierung, Synchronisierung und Koordinierung beheben, sollte aber weder zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand noch zu einer institutionellen oder betrieblichen Zersplitterung führen.
Das Positionspapier zu den kommerziellen Bedingungen (hier abrufbar) legt die Ansichten des Sektors zu den finanziellen Mechanismen dar, die im Falle von Änderungen oder Stornierungen von beantragten/zugewiesenen Zugtrassen festgelegt werden. Die Optimierung der Nutzung bestehender Bahnkapazitäten ist von wesentlicher Bedeutung. Die kommerziellen Bedingungen sollten so gestaltet sein, dass sie für alle Parteien Anreize für ein kapazitätsfreundliches Verhalten bieten, und sie sollten für die Betreiber der Infrastruktur und die Eisenbahnunternehmen auf Gegenseitigkeit beruhen. Infrastrukturbetreiber und Stellen für die Zuweisung von Fahrwegkapazität sollten in Abstimmung mit RailNetEurope (RNE) und in Absprache mit den Eisenbahnunternehmen/Antragstellern Grundsätze für kommerzielle Bedingungen entwickeln und umsetzen, die bis zu einem bestimmten Datum europaweit abgestimmt und harmonisiert werden.
Das Positionspapier zu zeitweiligen Kapazitätsbeschränkungen (TCR) (hier abrufbar) hebt drei Hauptpunkte hervor, die erforderlich sind, um die negativen Auswirkungen von TCR zu verringern: eine vollständige Umsetzung der bestehenden Regeln, eine bessere internationale Koordinierung von TCR durch die Umsetzung von Fahrplan- und Kapazitätsumgestaltung (TTR) und digitalem Kapazitätsmanagement (DCM) sowie eine mehrjährige Finanzierung der Infrastrukturbetreiber.
Die CER unterstützt alle Bemühungen zur Dekarbonisierung des Eisenbahnverkehrs und erkennt an, dass der Wasserstoffantrieb für den Eisenbahnsektor dabei eine Rolle spielen kann. Im CER-Positionspapier zum Wasserstoffantrieb im europäischen Eisenbahnsektor (hier abrufbar) würdigt die CER die von den Normungsorganisationen sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene geleistete Arbeit und betont, dass nationale Ansätze in dieser Hinsicht vermieden werden müssen, um eine vollständige Interoperabilität zu gewährleisten. Die Europäische Eisenbahnagentur wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Sektor und unter Einbeziehung des Gemeinsamen Unternehmens ERJU (European Rail Joint Undertaking) zu prüfen, inwieweit die Anforderungen an den Wasserstoffantrieb in die EU-Regelung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) aufgenommen werden können oder sollten.
Die Bahnbetreibergemeinschaft ist der Meinung, dass man die technischen Entwicklungen anderer Branchen verfolgen und keine bahnspezifischen Lösungen und Technologien entwickeln sollte. Nichtsdestotrotz müssen bahnspezifische Bedürfnisse in der Regulierung und Normung angemessen berücksichtigt werden, oder aber es muss genügend Raum für die Definition von Lücken durch den Bahnsektor gegeben werden. Die CER empfiehlt die Vervollständigung der Normungslandschaft mit dem Fokus auf Tankstellen und Wasserstofflogistik.
WKZ, Quelle CER




