Frankreich: ART startet eine öffentliche Konsultation zu Rahmenverträgen für die Zuweisung von Eisenbahninfrastrukturkapazität
Rahmenvereinbarungen, die in einer Reihe von europäischen Nachbarländern zur Strukturierung der Fahrwegkapazität weit verbreitet sind, werden in Frankreich nur in geringem Maße eingesetzt und sind auf Schienengüterverkehrsdienste beschränkt. Vor dem besonderen Hintergrund der Öffnung der inländischen Schienenpersonenverkehrsdienste für den Wettbewerb und der ehrgeizigen Entwicklungsziele für die Schienengüterverkehrsdienste stellt sich jedoch die Frage nach dem Nutzen und den Modalitäten der Umsetzung von Rahmenvereinbarungen für das französische Eisenbahnsystem.
Mit der Einleitung dieser öffentlichen Konsultation möchte die Verkehrsregulierungsbehörde ART (l'Autorité de régulation des transports, früher Arafer) somit die Ansichten der Beteiligten (Infrastrukturbetreiber, Bewerber, Eisenbahnunternehmen, Organisationsbehörden, Verlader, Investoren usw.) zu diesem Thema einholen.
Mehrere europäische Länder haben beim Aufbau ihrer mehrjährigen Kapazitätszuweisungsregelungen, wenn verschiedene Betreiber im Rahmen eines Wettbewerbs auf dem Markt oder um den Markt Schienenverkehrsleistungen erbringen, auf Rahmenvereinbarungen zurückgegriffen, um insbesondere den Eisenbahnbetreibern eine größere Vorhersehbarkeit zu gewährleisten. In Spanien beispielsweise hat der Infrastrukturbetreiber (ADIF) das Instrument der Rahmenvereinbarungen als eine Modalität zur Einführung des Wettbewerbs bei frei organisierten Hochgeschwindigkeits-Personenverkehrsdiensten auf der Schiene mobilisiert, um die Nutzung des Hochgeschwindigkeitsschienennetzes zu optimieren.
Vor dem Hintergrund der Öffnung der inländischen Schienenpersonenverkehrsdienste für den Wettbewerb, der ehrgeizigen Ziele für die Entwicklung der Schienengüterverkehrsdienste, die in der im September 2021 veröffentlichten nationalen Strategie für den Schienengüterverkehr und im Gesetz "climat et résilience" (Klima und Widerstandsfähigkeit) [1] aufgestellt wurden, und angesichts der Fragen, die einige Akteure öffentlich zu diesem Thema äußern, möchte die Verkehrsregulierungsbehörde die Interessengruppen des Eisenbahnsystems konsultieren, um zu klären, (i) ob es sinnvoll ist, auf nationaler Ebene verstärkt auf das Instrument der Kapazitätsrahmenvereinbarungen zurückzugreifen, und (ii) unter welchen Umsetzungsbedingungen ein Gleichgewicht zwischen, einerseits, den Zielen der Sicherheit und Vorhersehbarkeit des Kapazitätszuweisungsprozesses für die Akteure, Eisenbahnunternehmen wie Infrastrukturbetreiber, und andererseits der Notwendigkeit, eine effektive und optimale Nutzung sowie einen transparenten, gerechten und nicht diskriminierenden Zugang zum Netz für alle Betreiber zu gewährleisten.
[1] Artikel 131 des Gesetzes Nr. 2021-1104 vom 22. August 2021 zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber seinen Auswirkungen legt das Ziel fest, den Modalanteil des Schienengüterverkehrs bis 2030 zu verdoppeln.
WKZ, Quelle ART




