Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 1,1 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Regelung genehmigt, mit der Eisenbahnunternehmen, die Elektroantriebe nutzen, angesichts des jüngsten Anstiegs der Strompreise entschädigt werden sollen. Die Maßnahme wird dazu beitragen, dass der Eisenbahnsektor wettbewerbsfähig bleibt und gleichzeitig die Umweltleistung des elektrischen Schienenverkehrs im Einklang mit den Zielen der Strategie der Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität und des europäischen Grünen Deals erhalten bleibt.
Deutschland hat bei der Kommission seine Absicht angemeldet, eine mit 1,1 Mrd. EUR ausgestattete Regelung zur Unterstützung von im Güter- und Personenverkehr tätigen Eisenbahnunternehmen einzuführen, die Elektroantriebe nutzen. Ziel der Regelung ist es, Eisenbahnunternehmen von einem Teil der zusätzlichen Stromkosten zu entlasten, die aufgrund des außergewöhnlichen Anstiegs der Strompreise durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine entstanden sind. Auf diese Weise zielt die Regelung darauf ab, die Verkehrsverlagerung von der Straße auf elektrisch betriebenen Schienenverkehr zu erhalten und so ein umweltfreundlicheres Verkehrsmittel zu fördern.
Im Rahmen der Regelung werden Beihilfen in Form monatlicher verbilligter Stromrechnungen für Betreiber im Schienengüter- und im Schienenpersonenverkehr gewährt. Die Stromversorger werden dann vom deutschen Staat analog zur Höhe des gewährten Rabatts entschädigt.
Die Regelung gilt für den zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 verbrauchten Strom.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere des Artikels 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Koordinierung des Verkehrs und der Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008 geprüft. Bei ihrer Prüfung gelangte die Kommission zu folgendem Ergebnis:
Die Regelung kommt Umwelt und Mobilität zugute, da sie den im Vergleich zum Straßengüterverkehr weniger umweltbelastenden elektrischen Schienenverkehr fördert und zugleich Staus im Straßenverkehr reduziert.
Die Maßnahme ist notwendig und angemessen, um das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich die Verlagerung von Verkehr von der Straße auf die Schiene trotz außergewöhnlich hoher Stromkosten weiter zu fördern und zu erhalten.
Die Regelung ist verhältnismäßig, d. h. auf das erforderliche Minimum beschränkt, da die Beihilfe unter den in den Eisenbahnleitlinien festgelegten Obergrenzen liegt.
Die Beihilfe beschränkt sich auf die Verringerung der Wettbewerbsnachteile, denen der elektrisch betriebene Schienenverkehr im Vergleich zum Straßenverkehr ausgesetzt ist. Daher wird die Maßnahme keine übermäßigen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU haben.
Aus diesen Erwägungen hat die Kommission die von Deutschland angemeldete Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
Gemäß Artikel 93 AEUV können die Mitgliedstaaten die Koordinierung des Verkehrs, einschließlich des Nahverkehrs, unterstützen. In den Eisenbahnleitlinien von 2008 sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen Beihilfen für Eisenbahnunternehmen als mit dem Binnenmarkt und den Vorschriften über staatliche Beihilfen, insbesondere auf der Grundlage von Artikel 93 AEUV, vereinbar angesehen werden können.
Die Maßnahme wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimapolitik mit Unterstützung der Stromversorger verwaltet. Die nationale Rechtsgrundlage für die Maßnahme ist das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz). Die Kommission hatte bereits am 21. Dezember 2022 auf diesem Gesetz fußende Beihilfen an andere Wirtschaftszweige zur Abfederung höherer Strompreise genehmigt. Die Grundlage der Genehmigung bildete dabei der Befristete Krisenrahmen.
Bereits zuvor hatte die Kommission aktuelle deutsche Beihilferegelungen auf der Grundlage der Eisenbahnleitlinien genehmigt, teilweise zugunsten des Personen- und des Güterverkehrs (SA. 50395, SA.64549) und teilweise ausschließlich für den Güterverkehr (SA.51956, SA.58046).
Weitere Informationen
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.105120 zugänglich gemacht.
Zitate
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik: "Diese mit 1,1 Mrd. EUR ausgestattete Regelung wird Deutschland in die Lage versetzen, den elektrischen Antrieb zu fördern, der im Vergleich zu Dieselfahrzeugen umweltfreundlicher ist. Sie wird Deutschland dabei helfen, seine Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen und gleichzeitig die Belastung der Verkehrsunternehmen durch steigende Stromkosten zum Nutzen der Passagiere und Frachtkunden zu verringern."
Pressemeldung EU-Kommission