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Mittwoch, 07 Juni 2023 13:50

Europäische Union: Selbstumleitung und Durchgangsfahrkarten - Neue EU-Vorschriften im Eisenbahnverkehr in Kraft getreten

Heute (07.06.2023) treten neue EU-Vorschriften zum Schutz der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Ab sofort sind Fahrgäste besser geschützt, wenn ihre Reise unterbrochen wird, und die Eisenbahnunternehmen müssen Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität ein reibungsloses Reiseerlebnis bieten. Außerdem müssen die Bahngesellschaften Verkehrs- und Reisedaten in Echtzeit austauschen, um wettbewerbsfähigere Fahrkartenangebote machen zu können.

Die Kommissarin für Mobilität und Verkehr, Adina Vălean, erklärte: "Diese neue Reihe von Fahrgastrechten ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer besseren und nachhaltigen Verbindung zwischen den europäischen Bürgern. Wir brauchen starke und moderne Bahnfahrgastrechte, um mehr Nutzer für die Schiene zu gewinnen und zu unseren Klimazielen beizutragen. Die neuen Regeln werden den Schutz von Bahnreisenden verbessern, die mit Verspätungen, Ausfällen und verpassten Anschlüssen konfrontiert sind. Sie werden auch den Bedürfnissen von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität besser gerecht".

Wenn ein Anschlusszug aufgrund einer Reisestörung verpasst wird und die Fahrgäste nicht innerhalb von 100 Minuten nach der Störung eine Lösung erhalten haben, haben sie künftig ein neues Recht auf Selbstumleitung (l'auto-réacheminement, self-rerouting). Das bedeutet, dass die Passagiere die Fortsetzung ihrer Reise mit dem Zug oder Bus selbst neu organisieren können und die "notwendigen, angemessenen und vernünftigen" Kosten für die zusätzliche Fahrkarte vom Beförderer erstattet bekommen.

Einige Bahngesellschaften müssen "Durchgangsfahrkarten" (billets de passage, through-tickets) bereitstellen. Dies kommt mehr Rechten für Passagiere bei verpassten Anschlüssen gleich, wie z. B. das Recht auf Erstattung des Fahrpreises oder eine Entschädigung, Zugang zu einer Unterkunft, wenn die Reise nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann, usw.

Die neuen Regeln verbessern auch die Verfügbarkeit von Reiseinformationen in Echtzeit für Fahrkartenverkäufer und Reiseveranstalter. Indem sie den Zugang zu den Buchungssystemen der Eisenbahngesellschaften erleichtern, werden sie es Verkäufern und Reiseveranstaltern auch ermöglichen, innovativere Angebote zu machen, wie z. B. gebündelte Fahrkarten, die verschiedene Beförderer abdecken, sowie die Möglichkeit, Verbindungen zu kombinieren, die bislang nicht angeboten wurde. Diese neuen Bestimmungen werden den Schienenverkehr für Nutzer mit eingeschränkter Mobilität besser nutzbar machen.

WKZ, Quelle EU-Kommission

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