Die Europäische Kommission hat gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Contargo GmbH & Co. KG, der Ziegler Holding GmbH (Ziegler) und der Schmid-Gruppe (Schmid) über ihre Tochtergesellschaft SFI GmbH (alle Deutschland) genehmigt.
Bei dem Gemeinschaftsunternehmen handelt es sich um ein Greenfield-Joint-Venture, das im Bereich des Containerumschlags in Deutschland tätig sein wird. Contargo erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Güterverkehr sowie der Vertrags-, Transport- und Hafenlogistik. Ziegler und Schmid erbringen beide Dienstleistungen in den Bereichen Güterverkehr und Transportlogistik.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da das Gemeinschaftsunternehmen nur in begrenztem Umfang im Europäischen Wirtschaftsraum tätig ist und die gemeinsame Marktstellung der Unternehmen durch die geplante Übernahme begrenzt wird.
Das Vorhaben wurde im Rahmen des vereinfachten Fusionskontrollverfahrens geprüft. Weitere Informationen sind auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im öffentlichen Register unter der Nummer M.11078 zu finden.
WKZ, Quelle EU-Kommission