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Freitag, 04 August 2023 13:07

Europäische Union: Kommission genehmigt Aufstockung der niederländischen Regelung zur ERTMS-Förderung

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Änderung einer niederländischen Regelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene genehmigt.

Die Regelung war ursprünglich im November 2019 von der Kommission genehmigt worden (SA.55451), um die Aufrüstung der Verkehrsmanagementausrüstung von Güterlokomotiven in den Niederlanden zu unterstützen, indem die neueste verfügbare Version des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) installiert wird. ERTMS ist ein einheitliches europäisches Eisenbahnmanagement- und Sicherheitskontrollsystem, das die verschiedenen nationalen Systeme, die derzeit in ganz Europa in Betrieb sind, ersetzen soll, um die grenzüberschreitende Interoperabilität des Eisenbahnverkehrs zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs zu erhöhen.

Die Niederlande haben der Kommission ihre Absicht mitgeteilt, die Regelung zu ändern und das Budget um 21 Millionen Euro aufzustocken, so dass sich das Gesamtbudget auf 67 Millionen Euro erhöht, einschließlich der Mittel aus der Fazilität "Connecting Europe". Die Aufstockung des Budgets ermöglicht es, mehr Fahrzeuge umzurüsten, und entschädigt deren Besitzer für die Dauer des Einbaus, während der die Fahrzeuge nicht kommerziell genutzt werden können. Die Beihilfe wird in Form von direkten Zuschüssen gewährt, und die Laufzeit der geänderten Regelung bleibt unverändert und läuft bis zum 31. Dezember 2023.

Die Kommission hat die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Koordinierung des Verkehrs, und den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008 geprüft. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die niederländische Regelung in ihrer geänderten Fassung weiterhin notwendig ist, um die Nutzung des Schienenverkehrs zu fördern, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr und zur Verringerung der Überlastung im Straßenverkehr beiträgt, was mit den Zielen der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des europäischen Green Deal im Einklang steht. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe einen "Anreizeffekt" hat, da die Begünstigten die Investition ohne die öffentliche Unterstützung nicht in gleichem Umfang tätigen würden. Schließlich kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung verhältnismäßig ist, da sie sich auf das erforderliche Minimum beschränkt und nur geringe Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Änderung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission für Wettbewerb unter der Nummer SA.104642 zugänglich gemacht.

WKZ, Quelle EU-Kommission

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