Frankreich: ART startet Öffentliche Konsultation zur Verbesserung des nachgelagerten Marktes für den Schienenverkehr
Die französische Regulierungsbehörde Autorité de régulation des transports (ART) leitet ab dem 16. Oktober 2023 die zweite öffentliche Konsultation ein, die sich an alle an der Entwicklung der Märkte für Eisenbahndienstleistungen interessierten Parteien richtet. Sie möchte auf diese Weise die 2022 eingeleitete Dynamik des Dialogs mit den Akteuren des Sektors fortsetzen und verstärken.
Im Rahmen dieser zweiten Konsultation möchte die Behörde insbesondere mit den Interessengruppen über die Mittel und Instrumente zur Erhöhung der Transparenz auf den Schienenverkehrsmärkten diskutieren. Diese Konsultation wird es ermöglichen, die im Laufe der im letzten Jahr durchgeführten Arbeiten zu diesem Thema aufgeworfenen Fragen anzusprechen und die Perspektiven neuer Veröffentlichungen für eine bessere Transparenz zu erörtern. Ziel ist es auch, die Kommentare der Interessengruppen zum Format und Inhalt der Veröffentlichungen der Behörde einzuholen, um sicherzustellen, dass ihre Tätigkeit angesichts der Informationen, die sie sammeln kann, so effizient wie möglich ist.
Die Behörde möchte sich mit den Akteuren auch über die Elemente austauschen, die ihrer Meinung nach strukturierend für die Ausarbeitung ihrer nächsten strategischen Leitlinien 2024-2029 im Eisenbahnbereich sein sollten. Die Behörde hat in diesem Zusammenhang drei große Herausforderungen identifiziert, an denen sie ihre Regulierungsmaßnahmen ausrichten will: (i) den ökologischen Wandel im Verkehrswesen, (ii) die Preiskontrolle und damit den Schutz der Kaufkraft und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen angesichts der derzeitigen Inflation und (iii) die Qualität der Dienstleistungen und der Infrastruktur des Schienenverkehrs, die ein entscheidender Faktor für ihre Attraktivität und damit für ihre Entwicklung ist.
Das Bestreben der Behörde ist es, sich eine möglichst breite Sichtweise zu verschaffen. Sie fordert daher Verbraucherverbände und Güterverkehrsunternehmen oder deren Berufsverbände auf, sich an dieser Konsultation zu beteiligen. Ganz allgemein ruft die Behörde alle öffentlichen oder privaten, natürlichen oder juristischen Personen, die an den Problemen im Zusammenhang mit dem Schienenverkehr und seiner Dienstleistungsqualität interessiert sind, dazu auf, ihr ihre Stellungnahmen zu übermitteln.
Diese Präsentation wird Gegenstand eines Präsentations-Webinars am 16. November 2023 um 15.00 Uhr sein, das von Sophie Auconie (Vizepräsidentin der Behörde) geleitet wird. Sie können sich anmelden, indem Sie eine E-Mail an folgende Adresse senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Antworten auf die Konsultation sowie alle Beiträge, die der Behörde zur Klärung des Sachverhalts zweckdienlich erscheinen, können bis zum 22. Dezember 2023 per E-Mail an dieselbe Adresse übermittelt werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Die Behörde behält sich das Recht vor, eine Zusammenfassung der Beiträge zu veröffentlichen (vorbehaltlich vertraulicher Elemente). Zu diesem Zweck werden die Beitragenden gebeten, genau anzugeben, welche Elemente sie für vertraulich halten.
WKZ, Quelle ART




