
Foto Ministerstwo Infrastruktury.
Am 20. Oktober 2023 hat der Minister für Infrastruktur eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für den Eisenbahnverkehr und die Signalisierung unterzeichnet. Der Umfang der Änderungen umfasst unter anderem die Frage des Einsatzes des Einmanntraktionsdienstes (ein Triebfahrzeugführer in einem Führerstand) bis zu einer Geschwindigkeit von 160 km/h (statt der derzeitigen 130 km/h) ohne ERTMS/ETCS.
Darüber hinaus beinhalten die neuen Verordnungen Änderungen bei der Einrichtung von Hochgeschwindigkeitsstrecken, einschließlich der Möglichkeit, neue Bahnstrecken ohne Semaphoren zu planen und zu bauen, wobei der Bahnverkehr ausschließlich auf der Grundlage des ERTMS/ETCS Level 2-Systems abgewickelt wird.
Die Verordnung ist zur Veröffentlichung im Amtsblatt vorgesehen. Die neuen Vorschriften treten 14 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber sind verpflichtet, ihre internen Vorschriften innerhalb von höchstens 12 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung an deren Bestimmungen anzupassen.
WKZ, Quelle Ministerstwo Infrastruktury