Um den besonderen Bedürfnissen des Gelegenheitsverkehrs gerecht zu werden, haben sich die Verkehrsabgeordneten des Europäischen Parlaments für mehr Flexibilität bei den Pausen und Ruhezeiten der Fahrer ausgesprochen, allerdings unter der Voraussetzung einer ausreichenden Überwachung.
Am Donnerstag begrüßte der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr den Vorschlag der Kommission, der Forderung des Europäischen Parlaments nachzukommen und die EU-Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen anzupassen. Im Vergleich zum Linienverkehr ist der Gelegenheitsverkehr durch eine hohe Saisonabhängigkeit, längere Fahrstrecken zu Beginn und am Ende der Fahrt sowie durch die häufigere Notwendigkeit gekennzeichnet, unvorhergesehene Fahrgastwünsche nach zusätzlichen Haltestellen oder Routenänderungen zu berücksichtigen.
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Um eine größere Flexibilität bei der Planung von Unterbrechungen und Ruhezeiten zu gewährleisten, schlagen die Abgeordneten vor, Gelegenheits-Busfahrern die Möglichkeit einzuräumen, ihre obligatorische Unterbrechung in zwei Unterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen, wobei die vorgeschriebene Mindestruhezeit von insgesamt 45 Minuten während oder am Ende der viereinhalbstündigen Fahrt eingehalten werden muss.
Sie sind auch dafür, dass Omnibusfahrer, die an mindestens sechs Tagen unterwegs sind, die tägliche Ruhezeit um höchstens eine Stunde verschieben können, sofern die Gesamtlenkzeit an diesem Tag sieben Stunden nicht überschritten hat. Diese Flexibilität sollte jedoch die Straßenverkehrssicherheit nicht gefährden und auf die Dauer der Reise begrenzt sein, so der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr.
Die Abgeordneten unterstützen auch einen Vorschlag, die Möglichkeit, die wöchentliche Ruhezeit um bis zu 12 Tage zu verschieben, auf den innerstaatlichen Gelegenheitsverkehr auszuweiten. Diese Möglichkeit besteht derzeit nur im grenzüberschreitenden Personenverkehr.
Angemessene Überwachung
Die Abgeordneten des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sprechen sich für eine effiziente Durchsetzung und Überwachung der vorgeschlagenen Flexibilität aus und fordern die Kommission auf, eine mehrsprachige Schnittstelle zu entwickeln, die es den Betreibern ermöglicht, ihre digitalen Fahrtenblätter hochzuladen, die die Papierformulare ersetzen. Digitale Fahrtenblätter sollten zusätzlich zu den Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers vor Beginn der Fahrt elektronisch registriert werden und bei Straßenkontrollen in Echtzeit abrufbar sein, fügen sie hinzu.
Zitat
Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Henna Virkkunen (EVP, Finnland), sagte: "Die Beförderung von Personen unterscheidet sich von der Beförderung von Gütern. Deshalb brauchen wir eine leichte Anpassung der bestehenden Lenk- und Ruhezeitvorschriften, um den Besonderheiten des gelegentlichen Personenverkehrs besser gerecht zu werden. Diese Verordnung hilft den Fahrern, besser auf die sich ändernden Umstände und die Bedürfnisse der Fahrgäste zu reagieren und gleichzeitig die Verkehrssicherheit und angemessene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass alle Lenk- und Ruhezeitvorschriften korrekt durchgesetzt und kontrolliert werden.
Nächste Schritte
Der Gesetzesentwurf wurde im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr mit 31 Stimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen. Er wird dem Plenum des Europäischen Parlaments auf der Plenartagung vom 11. bis 14. Dezember in Straßburg zur Abstimmung vorgelegt. Sobald sowohl das Parlament als auch der Rat ihre Standpunkte angenommen haben, können die Gespräche über die endgültige Form des Gesetzes beginnen.
WKZ, Quelle Tran