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Freitag, 17 November 2023 14:02

Europäische Union: Kommission genehmigt staatliche Beihilfe Schwedens in Höhe von 146 Mio. EUR für den Hafen von Göteborg

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine schwedische Maßnahme in Höhe von 146 Mio. EUR (1,7 Mrd. SEK) zur Förderung von Infrastrukturarbeiten und Ausbaggerungen im und um den Hafen von Göteborg genehmigt.

Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen und die Wirtschaftstätigkeit des Hafens zu fördern. Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf 371 Mio. EUR (4,3 Mrd. SEK) und werden zu gleichen Teilen zwischen dem schwedischen Staat und der Hafenbehörde Göteborgs Hamn AB aufgeteilt.

Von den 185 Mio. EUR (2,15 Mrd. SEK), die der schwedische Staat bereitstellt, beläuft sich die Beihilfe auf 146 Mio. EUR (1,7 Mrd. SEK) und wird in Form eines direkten Zuschusses gewährt. Die Beihilfe wird für Wasserstraßenarbeiten im Hafengebiet verwendet und kommt somit hauptsächlich der Wirtschaftstätigkeit des Hafens zugute. Daher stellt dieser Teil der staatlichen Finanzierung eine staatliche Beihilfe dar.

Der verbleibende Betrag von rund 40 Mio. EUR (459 Mio. SEK) wird zur Finanzierung von Fahrrinnenmarkierungen und Baggerarbeiten verwendet, die zur Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs in der Fahrrinne beitragen werden. Dies ist Teil der öffentlichen Aufgaben Schwedens und kommt der gesamten maritimen Gemeinschaft zugute. Die Finanzierung dieser Arbeiten stellt daher keine staatliche Beihilfe dar. Die Infrastrukturarbeiten zur Verbesserung der Kaianlagen und die damit verbundenen Ausbaggerungen, die sich auf 185 Mio. EUR (2,15 Mrd. SEK) belaufen, werden von der Hafenbehörde über ein marktkonformes Darlehen finanziert.

Die Kommission hat die schwedische Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag geprüft, wonach die Mitgliedstaaten die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern können. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme die gemeinsamen Verkehrs- und Umweltziele fördert, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt unangemessen zu verfälschen. Außerdem ist die Beihilfe verhältnismäßig, da sie nicht über das für die Verwirklichung des Projekts erforderliche Maß hinausgeht. Schließlich kam die Kommission zu dem Schluss, dass die positiven Auswirkungen der Maßnahme etwaige Wettbewerbsverzerrungen, die durch die öffentliche Intervention verursacht werden, überwiegen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die schwedische Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der heutigen Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.103466 zugänglich gemacht.

WKZ, Quelle EU-Kommission

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