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Donnerstag, 30 November 2023 14:32

Europäische Union: Kommission genehmigt Einzelbeihilfe zum Ausgleich der Coronavirus-Schäden der RATP

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften eine Einzelbeihilfe des französischen Staates in Höhe von 51,4 Mio. EUR genehmigt, mit der die Régie Autonome des Transports Parisiens (RATP) für die restriktiven Maßnahmen entschädigt werden soll, die die Regierung während der Coronavirus-Pandemie zur Begrenzung der Virusausbreitung eingeführt hatte.

Die RATP war von den von Frankreich erlassenen restriktiven Reisemaßnahmen für den Zeitraum vom 17. März bis zum 30. Juni 2020 ernsthaft betroffen. Die eingeführten restriktiven Maßnahmen führten in der Tat unmittelbar zu einem Umsatzrückgang bei RATP, während ihre Kosten, insbesondere ihre Fixkosten, nicht nach unten angepasst werden konnten.

Die Kommission analysierte die Maßnahme im Hinblick auf Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, Schäden zu ersetzen, die unmittelbar durch außergewöhnliche Ereignisse wie die Coronavirus-Pandemie verursacht wurden. Die Kommission stellte fest, dass die von Frankreich angemeldete Einzelbeihilfe die Behebung von Schäden ermöglicht, die direkt mit der Coronavirus-Pandemie zusammenhängen. Sie stellte ferner fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da die geplante Entschädigung nicht über den zur Behebung des Schadens erforderlichen Betrag hinausgeht. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die angemeldete Einzelbeihilfe nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission für Wettbewerb unter der Nummer SA.108576 zugänglich gemacht.

WKZ, Quelle EU-Kommission

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