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Montag, 11 Dezember 2023 14:30

Europäische Union: Kommission genehmigt französische staatliche Beihilfe zur Einrichtung eines multimodalen Güterterminals in Bayonne-Mouguerre

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften eine staatliche Beihilfe Frankreichs in Höhe von rund 19 Mio. EUR zur Förderung der Verkehrsverlagerung genehmigt. Mit der Maßnahme soll die Einrichtung eines multimodalen Güterterminals in Bayonne-Mouguerre unterstützt werden.

Das Terminal soll mit einer sogenannten horizontalen Umschlagtechnologie ausgestattet werden, die in der Lage ist, vor allem nicht greifbare Sattelauflieger umzuschlagen, die von herkömmlichen Terminals nicht verarbeitet werden können. Die Maßnahme ist Teil einer nationalen Strategie zur Entwicklung des Schienengüterverkehrs, die unter anderem die Einrichtung mehrerer Terminals für die Schienenautobahn (autoroute ferroviaire) vorsieht, die in der Lage sind, Sattelauflieger umzuschlagen und höhere Zugfrequenzen abzufertigen. Der Begünstigte ist Brittany Ferries, ein französisches Unternehmen, das auf die Beförderung von Passagieren und Fahrzeugen auf dem Seeweg spezialisiert ist. Die Beihilfe wird in Form eines direkten Zuschusses zur Deckung der Finanzierungslücke gewährt.

Die Kommission prüfte die Regelung anhand der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Beihilfemaßnahmen einzuführen, die auf die Erfordernisse der Koordinierung des Verkehrs ausgerichtet sind. Die Kommission war der Ansicht, dass die Maßnahme notwendig ist, um die Entwicklung des Schienengüterverkehrs und die Verlagerung auf andere Verkehrsträger zu fördern, und dass sie einen "Anreizeffekt" hat, da der Begünstigte ohne öffentliche Unterstützung die Investitionen nicht tätigen würde. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da sie auf das notwendige Mindestmaß beschränkt ist, und dass sie nur geringe Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben würde. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die französische Beihilfe gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission im Bereich Wettbewerb unter der Nummer SA.109142 zugänglich gemacht.

WKZ, Quelle EU-Kommission

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