Die Europäische Kommission hat heute zwei Verordnungen zur Änderung der allgemeinen Regeln für kleine Beihilfebeträge (De-minimis-Verordnung) und für kleine Beihilfebeträge für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, wie z. B. den öffentlichen Verkehr und das Gesundheitswesen (DAWI-De-minimis-Verordnung), angenommen.
Die überarbeiteten Verordnungen, mit denen geringe Beihilfebeträge von der EU-Beihilfekontrolle ausgenommen werden, da davon ausgegangen wird, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben, treten am 1. Januar 2024 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2030.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu: "Mit den überarbeiteten De-minimis-Verordnungen werden die Freistellungshöchstbeträge angehoben, um der Inflation Rechnung zu tragen, so dass die Gewährung kleinerer Beihilfen einfacher und schneller wird. Mit den überarbeiteten Vorschriften wird auch ein zentrales Register eingeführt, um die Kontrolle der De-minimis-Höchstbeträge zu erleichtern. Dies wird die Belastung der Unternehmen, insbesondere der KMU, verringern, da sie die Einhaltung nicht mehr selbst überwachen müssen. Gleichzeitig wird durch die überarbeiteten Vorschriften sichergestellt, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verzerrt wird."
WKZ, Quelle EU-Kommission