Die Europäische Kommission hat eine mit 126 Mio. EUR ausgestattete rumänische Beihilferegelung, mit der Investitionen an Häfen unterstützt werden sollen, die wegen des russischen Kriegs gegen die Ukraine mit einem höheren Güteraufkommen konfrontiert sind, nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Die Maßnahme soll im Einklang mit den Zielen des EU-Aktionsplans für Solidaritätskorridore dazu beitragen, den Güterverkehr aus der und in die Ukraine zu erleichtern.
Die rumänische Regelung
Rumänien hat bei der Kommission sein Vorhaben angemeldet, Investitionen von Unternehmen zu fördern, die ihre Umschlags- oder Lagerkapazitäten an bestimmten rumänischen Häfen ausbauen wollen, um die zusätzlichen Güter bewältigen zu können, die aufgrund des russischen Krieges gegen die Ukraine und der Blockade der direkten Seerouten aus der Ukraine auf andere Handelsrouten umgelenkt werden. Die mit insgesamt 126 Mio. EUR (626 Mio. RON) ausgestattete Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2024.
Sie sieht Beihilfen in Form von Zuschüssen von bis zu 10 Mio. EUR für Logistikunternehmen vor, die an rumänischen See- oder Binnenhäfen in einer der folgenden Regionen tätig sind: i) an der Ostgrenze der EU (in Constanta, Galati oder Giurgiu), ii) am Donau-Schwarzmeer-Kanal (in Poarta Alba, Midia oder Navodari) oder iii) am Sulina-Kanal oder an den „Satelliten“-Häfen von Constanța (Midia oder Mangalia). Die Beihilfe darf nicht höher sein als der niedrigste der folgenden Beträge: i) 10 Mio. EUR pro Empfänger, ii) Umfang der Finanzierungslücke oder iii) 65 % der beihilfefähigen Kosten des Vorhabens.
Die Maßnahme, die teilweise aus dem EU-Kohäsionsfonds finanziert wird, soll zum Funktionieren der Solidaritätskorridore zwischen der EU und der Ukraine beitragen, indem sie den Güterverkehr aus der und in die Ukraine erleichtert.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik: "Durch diese mit 126 Mio. EUR ausgestattete Beihilferegelung kann Rumänien Engpässen begegnen, die aus dem drastischen Anstieg des Güteraufkommens an den Häfen an der Donau und der Schwarzmeerküste resultieren. Die Beihilfe wird es den Hafenbetreibern ermöglichen, Güter schneller umzuschlagen und bei Bedarf zwischenzulagern, sodass Staus im Güterverkehr, die wegen des russischen Kriegs gegen die Ukraine aufgetreten sind, verringert werden. Dies trägt zum EU-Aktionsplan für Solidaritätskorridore bei, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren."
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nach dem Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.
Dabei kam sie zu folgendem Ergebnis:
• Die Beihilfe ist erforderlich und geeignet, um die Investition auszulösen. Ohne die Beihilfe würden die Investitionen nicht getätigt, da weder ein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber noch ein Finanzinstitut sie angesichts der Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem russischen Krieg und des vorübergehenden Charakters des krisenbedingt erhöhten Güteraufkommens unter wirtschaftlichen Bedingungen finanzieren würde.
• Die Beihilfe ist angemessen und auf das zur Mobilisierung der Investitionen erforderliche Minimum beschränkt, und die Höhe der Beihilfe beruht auf einer nachgewiesenen Finanzierungslücke. Die Beihilfe wird nicht höher sein als der Betrag, den die Hafenbetreiber benötigen, um die zusätzlichen Kosten für Ausrüstung und Lagerung zu decken, die zur Bewältigung des höheren Güteraufkommens auf den alternativen Handelsrouten erforderlich sind.
• Die positiven Auswirkungen der Beihilfe überwiegen etwaige negative Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten. Das Güteraufkommen hat an den Häfen in unmittelbarer Nähe der Ukraine zwangsläufig zugenommen, und nach dem Ende der Krise dürfte es wieder zurückgehen.
Aus diesen Gründen hat die Kommission die rumänische Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Weitere Informationen
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.109965 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
Pressemeldung EU-kommission