Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die staatlichen Garantien, die Dänemark und Schweden für die Errichtung der festen Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Öresund gewährt haben, keine neue Beihilfe im Sinne der EU-Beihilfevorschriften darstellen. Die Kommission hat ferner festgestellt, dass ein Teil der von Dänemark gewährten steuerlichen Förderung eine neue Beihilfe darstellt, die unverhältnismäßig und daher nicht mit dem AEUV vereinbar ist. Dänemark muss nun die mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern.
Die Untersuchung der Kommission
Im Oktober 2014 stellte die Kommission infolge einer Beschwerde eines Fährunternehmens fest, dass die von Dänemark und Schweden gewährte Unterstützung des Konsortiums Øresundsbro Konsortiet I/S, das Eigentümer und Betreiber der festen Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Öresund ist, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.
Dänemark und Schweden gewährten die Unterstützung in Form einer staatlichen Garantie für die von dem Konsortium zur Finanzierung der Verbindung aufgenommenen Darlehen. Ferner gewährte Dänemark der dänischen Muttergesellschaft des Konsortiums, A/S Øresund, eine steuerliche Sonderbehandlung in Bezug auf Abschreibung von Vermögenswerten und Verlustvortrag.
Im September 2018 erklärte das Gericht der Europäischen Union den Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2014 aus verfahrensrechtlichen Gründen teilweise für nichtig. Das Gericht stellte fest, dass die Kommission vor Erlass ihres Beihilfebeschlusses ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen, um die staatliche Garantie und die steuerliche Sonderbehandlung eingehend zu prüfen. Nach dem Urteil des Gerichts leitete die Kommission im Februar 2019 eine solche eingehende Untersuchung ein.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die beiden Maßnahmen nach Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erneut geprüft. Auf der Grundlage ihrer eingehenden Prüfung gelangte sie zu folgendem Schluss:
Die von Dänemark und Schweden gewährte staatliche Garantie stellt eine staatliche Beihilfe dar. Die Beihilfe wurde zur Förderung der Investition in die feste Verbindung gewährt, die kommerziell genutzt werden sollte. Da die Beihilfe jedoch 1992 gewährt wurde, lange vor Einreichung der Beschwerde und vor dem Beitritt Schwedens zur EU, gilt die Beihilfe als bestehende Beihilfe, sodass die Kommission ihre Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht zu prüfen brauchte.
Die steuerliche Sonderbehandlung stellt nur teilweise eine neue staatliche Beihilfe dar. Dies liegt daran, dass ein Teil dieser Steuersonderregelungen mehr als zehn Jahre vor Einreichung der Beschwerde gewährt wurde. Zudem haben sich die dänischen Steuervorschriften seit 1992 mehrfach geändert, sodass die für A/S Øresund geltenden Vorschriften nicht durchweg vorteilhafter gewesen sind. Folglich gilt die steuerliche Sonderbehandlung nur für bestimmte Zeiträume als neue Beihilfe. In diesen Zeiträumen waren die Maßnahmen nicht mit den Beihilfevorschriften vereinbar, da sie nicht verhältnismäßig waren. Dänemark muss nun die mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe zurückfordern.
Nach den EU-Beihilfevorschriften müssen nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfen grundsätzlich unverzüglich zurückgefordert werden, um die durch die Beihilfen hervorgerufene Verfälschung des Wettbewerbs zu beseitigen. Im EU-Beihilferecht sind keine Geldbußen vorgesehen, d. h., das betreffende Unternehmen wird durch die Rückforderung nicht bestraft. Die Rückforderung stellt lediglich die Gleichbehandlung gegenüber anderen Unternehmen wieder her.
Dänemark wird nun den genauen Rückforderungsbetrag nach der im heute erlassenen Beschluss der Kommission dargelegten Methode ermitteln. Daher ist der zurückzufordernde Gesamtbetrag der Beihilfe zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Hintergrund
Die feste Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Öresund ist 16 km lang und besteht aus einer mautpflichtigen Brücke, einer künstlich angelegten Insel und einem Straßen- und Eisenbahntunnel von der schwedischen Küste bis zur dänischen Insel Amager. Sie verbindet die dänische Stadt Kopenhagen mit der schwedischen Stadt Malmö. Die Verbindung wurde zwischen 1995 und 2000 errichtet und ist seit Juli 2000 in Betrieb. Eigentümer und Betreiber der festen Öresund-Verbindung ist das Konsortium Øresundsbro Konsortiet, das vom dänischen und schwedischen Staat auf der Grundlage eines zwischenstaatlichen Abkommens gegründet wurde.
Traditionell wurde die Auffassung vertreten, dass öffentliche Fördermaßnahmen für den Bau und Betrieb von Infrastrukturvorhaben keine staatlichen Beihilfen beinhalten. Es hat jedoch wichtige Marktentwicklungen gegeben, die zu einer verstärkten kommerziellen Nutzung solcher Infrastrukturen geführt haben. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat 2012 bestätigt, dass die öffentliche Finanzierung von Infrastrukturinvestitionsvorhaben den EU-Beihilfevorschriften unterliegt, wenn die Infrastruktur kommerziell genutzt werden soll. Daher müssen öffentliche Mittel für Vorhaben wie die Öresund-Verbindung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft werden, soweit sie nachweislich wirtschaftlichen Zwecken dienen.
Nach den EU-Beihilfevorschriften können die Mitgliedstaaten Infrastrukturinvestitionen unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen, um das Wirtschaftswachstum anzuregen. Dabei müssen sie insbesondere dafür sorgen, dass keine Überkompensation entsteht und dass im Binnenmarkt für alle Marktteilnehmer gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter den Nummern SA.52162 und SA.52617 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
Quote
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik: Die Öresund-Verbindung ist seit mehr als 20 Jahren in Betrieb. Sie fördert die regionale Integration, was für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen mit erheblichen Vorteilen verbunden ist. Nach einer eingehenden Prüfung haben wir beschlossen, die Prüfung der vom dänischen und schwedischen Staat gewährten Finanzierung abzuschließen.
Pressemeldung EU-Kommission