Die Verkehrsregulierungsbehörde (L'Autorité de régulation des transports, ART) leitet ab dem 14. Februar 2024 eine öffentliche Konsultation mit dem Ziel ein, die von SNCF Voyageurs vorgeschlagenen Änderungen der Regeln zur getrennten Buchführung ab dem Geschäftsjahr 2023 sowie die Elemente der Überlegungen der Verkehrsregulierungsbehörde zu diesen Vorschlägen darzustellen und alle interessierten Akteure zu diesen Elementen zu konsultieren, bevor die Behörde gemäß Artikel L. 2133-4 des Verkehrsgesetzbuchs eine Entscheidung über die Genehmigung dieser Regeln erlässt.
Interessierte Personen können alle Kommentare abgeben, die sie zu den Problematiken, die in diesem Dokument dargelegt werden, wünschen.
Die meisten Änderungen betreffen Präzisierungen der Beschreibung der Vorschriften zur getrennten Buchführung, um die Transparenz dieser Vorschriften zu verbessern. Dennoch dürften einige Änderungen, insbesondere die Änderung bezüglich der Zuordnung der Vertriebskosten, Auswirkungen auf die getrennten Konten der Eisenbahnunternehmen des Regionalverkehrs von SNCF Voyageurs haben. Daher möchte die Behörde in diesem Dokument die Betroffenen zu ihrer vorherigen Analyse dieser Entwicklungen befragen. Diese Analyse kann aufgrund der eingegangenen Beiträge geändert werden.
Kommentare zu diesem Dokument sowie alle Beiträge, die der Behörde Aufschluss geben können, können bis zum 13. März 2024 per E-Mail an folgende Adresse übermittelt werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gewünscht wird, behält sich die Behörde im Interesse der Transparenz das Recht vor, die ihr übermittelten Kommentare vollständig zu veröffentlichen, mit Ausnahme der Teile, die unter ein gesetzlich geschütztes Geheimnis fallen, und gegebenenfalls vorbehaltlich der Passagen, die die Mitwirkenden vertraulich behandeln möchten.
Zu diesem Zweck werden die Beitragenden gebeten, genau anzugeben, welche Teile sie als vertraulich oder als unter ein gesetzlich geschütztes Geheimnis fallend betrachten.
Die Behörde behält sich das Recht vor, eine Zusammenfassung der Beiträge (vorbehaltlich der vertraulichen Teile) zu veröffentlichen, gegebenenfalls ohne Nennung der Verfasser.
WKZ, Quelle ART